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KomNet-Wissensdatenbank

Wo bekommt man Ersatz für einen verlorengegangenen Staplerschein?

KomNet Dialog 4189

Stand: 19.07.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sicherer Transport > Schulungen, Führerscheine

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Frage:

Es geht um folgendes, ich habe vor mehreren Jahren einen Gabelstaplerführerschein gemacht, leider ist mir dieser abhanden gekommen. Nun bin ich auf der Suche nach der richtigen Stelle, wo man diesen neu austellen lassen kann. Kann das Arbeitsschutzamt eine Bescheinigung ausstellen?

Antwort:

Der sog. Gabelstaplerschein ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Führen eines Flurförderzeuges. (Näheres hierzu finden Sie in der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" sowie in der DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand").

Die hierfür notwendige Ausbildung findet nicht bei einer Behörde statt, sondern bei den Berufsgenossenschaften oder auch bei privaten Firmen, wie z.B. den Herstellern von Flurförderzeugen.


Ein behördliches Register über Personen mit der Eignung zum Führen von Gabelstaplern existiert nicht.

Deshalb kann Ihnen die zuständige Arbeitsschutzbehörde auch keinen Ersatz für den verloren gegangenen Staplerschein ausstellen. Sie sollten versuchen, eine Zweit-Ausfertigung bei der Institution zu bekommen, bei der Sie seinerzeit den Staplerschein absolviert haben. Möglicherweise hat auch noch der jetzige oder frühere Arbeitgeber eine Kopie Ihres Staplerscheines in den Personalunterlagen und ist bereit, Ihnen eine Kopie zukommen zu lassen. Ob diese von Ihrem jetzigen Arbeitgeber als Ausbildungsnachweis akzeptiert wird, kann von hier aus allerdings nicht gesagt werden. Ggf. ist es sinnvoller, die Ausbildung als Staplerfahrer zu wiederholen, damit das Fachwissen aufzufrischen und einen neuen Staplerschein ausgestellt zu bekommen.


In vielen Fällen haben die Schulungsanbieter aus datenschutzrechtlichen Gründen die Teilnehmerdaten gelöscht, so dass es nicht mehr möglich ist, die erfolgte Schulung im Nachgang zu dokumentieren und ein Ersatzdokument auszustellen.