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Nach unserer Bewertung handelt es sich bei den Zugstangen um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den dort genannten Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmittel entsprechen müssen.Da es sich bei der Zugstange nicht um ein Lastaufnahmemittel im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG handelt (siehe auch weitergehende Informationen unter www.baua.de/de ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16269
gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen 4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Auf die Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, Anhang 1 Ziffer 1 weisen wir hin. In den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen - Ausbildung ...
Stand: 04.12.2016
Dialog: 3008
Arbeitsschutzrechtlich handelt es sich bei der Hubarbeitsbühne um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind unter Nummer 1 des Anhang 1 der BetrSichV genannt:Weitere Anforderungen an die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel, hier die Stapler, benutzen sollen. Das bedeutet ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung."In § 6 Absatz 1 ist noch folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. Dabei ist Anhang 1 zu beachten. Die Verwendung der Arbeitsmittel ist so zu gestalten und zu organisieren, dass Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit ...
Stand: 14.11.2018
Dialog: 42505
Eine ähnliche Regelung wie unter § 15 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" aufgeführt. Gemäß § 55 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 "Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen" muss der Fahrzeugführer beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges dieses gegen unbefugte Benutzung sichern. Unbefugtes Benutzen wird durch Stillsetzen des Antriebes ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 2200
anzugeben. Lastaufnahmeeinrichtungen sind so zu kennzeichnen, dass ihre für eine sichere Verwendung grundlegenden Eigenschaften zu erkennen sind. Arbeitsmittel zum Heben von Beschäftigten müssen hierfür geeignet sein sowie deutlich sichtbar mit Hinweisen auf diesen Verwendungszweck gekennzeichnet werden." In der DGUV Information 208-004 "Gabelstapler" ist u. a. noch Folgendes nachzulesen:"2.1 Schilder ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 30268
in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Der "normale" Staplerschein reicht nicht aus.Fazit: Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmern Arbeitsmittel bereitstellt sowie für die Benutzung bei der Arbeit überlässt, muss die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, hier insbesondere Betriebssicherheitverordnung -BetrSichV- und die Vorschriften seines Unfallversicherungsträgers ...
Stand: 25.03.2022
Dialog: 14749
Ein Gabelstapler ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Im Anhang 1 finden sich unter den Punkten 1.3 und 1.4 folgende Aussagen:"1.3 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 27874
zu unterweisen. Insbesondere hinsichtlich der Betriebsabläufe, der Tätigkeiten, der möglichen Gefahren, der betrieblichen Gefahrenabwehr und zum sicheren Verlassen des Arbeitsplatzes (Flucht- und Rettungsplan).Speziell bei Tätigkeiten mit Flurförderzeugen (Gabelstapler) sind weitergehende Anforderungen an den Fahrer zu stellen. Dies dient dem Eigenschutz des Fahrers, aber auch dem Schutz der übrigen ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 14129
dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 29222
bleiben. Er hat ferner 1. die Feststellbremse zu betätigen, 2. das Lastaufnahmemittel in die tiefste Stellung zu fahren, 3. bei Flurförderzeugen mit Hubmast-Neigeeinrichtung die Gabel mit den Spitzen nach unten zu neigen, 4. den Antriebsmotor abzustellen und 5. das Flurförderzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern. (2) Absatz 1 Nr. 2 bis 5 gelten nicht bei nur kurzzeitigem Verlassen ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13295
Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbeitsmittels, hat der Arbeitgeber durch folgende Einrichtungen sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet werden: a) eine Einrichtung, die verhindert ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln - der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist u. a. aufgeführt:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. (…)"Darüber hinaus gelten die TRBS 2111 ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
Sowohl für den Straßen- als auch den innerbetrieblichen Transport gilt: die Ladung ist zu sichern!Die Vorschriften für den Straßentransport finden Sie wie folgt:Neben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31 (2) gelten die Gefahrgutvorschriften, wie z. B. die Nummer 7.5.7.1 ADR. Die Gefahrgutvorschriften finden Sie unter www.tes.bam.de.Die ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4830
(Gabelstapler) beruht auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen, sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der BetrSichV, wo grundsätzliche Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel genannt sind. Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 aufgeführt und gelten ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 14247
von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden Sie auf de ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
- und Entladen von Fahrzeugen, wenn Gefahr bringende Kräfte in Längsrichtung auftreten können, - Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile. (2) Beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges muss der Fahrzeugführer dieses gegen unbefugte Benutzung sichern. (3) Sattelanhänger und Wechselaufbauten dürfen nur auf Untergrund mit ausreichender Tragfähigkeit abgesetzt ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965
Die Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) ergeben sich u .a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Konkretisierungen können sie dem Anhang 1 Nr. 1ff. der BetrSichV entnehmen.Nach der DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge gemäß ihrer Bauart dadurch gekennzeichnet, dass sie1. mit Rädern ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 23385