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Die gefahrgutrechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von IBC greifen nur dann, wenn deren Geltungsbereich anwendbar ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so muss u. a. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beim Einsatz dieser Behälter berücksichtigt werden. Anforderungen zur "Prüfung von Arbeitsmittel" werden in § 3 Abs. 6 BetrSichV und § 14 BetrSichV gestellt.Es ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 11420
Unfallverhütungsvorschriften. Nach § 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer und Versicherte. Fazit: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- hat der Arbeitgeber die Qualifikation des Staplerfahrers bzw. des Kranbedieners eigenverantwortlich festzulegen ...
Stand: 24.06.2015
Dialog: 24134
Die Klassifizierung von medizinischen Abfällen, Geräten, Instrumenten etc. zur Beförderung auf der Straße erfolgt nach den Kriterien des Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR. In diesem Unterabsatz werden auch die zu verwendenden Verpackungen beschrieben. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema werden auch in den Abschnitten 2-6.1 bis 2-12 der RSEB aufgeführt. Die Größe der Aufschriften bzw. Schriftgröße wer ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 19686
im vorliegenden Fall, dass der Arbeitgeber, dessen Monteure die Stapler auf fremdem Grund nutzen sollen, sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.Unter Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung- LV 35 wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert ...
Stand: 29.11.2018
Dialog: 42435
Der in der Frage angesprochene Transport ist in den relevanten Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" nicht geregelt.Wir halten das Mitführen einer Transportkiste mit Werkzeug auf dem Gabelstapler aus folgenden Gründen für gefährlich:- zunächst wird unterstellt, dass der Hersteller den Platz auf dem Gegengewicht nicht zum Abstellen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15125
Nach unserer Bewertung handelt es sich bei den Zugstangen um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den dort genannten Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmittel entsprechen müssen.Da es sich bei der Zugstange nicht um ein Lastaufnahmemittel im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG handelt (siehe auch weitergehende Informationen unter www.baua.de/de ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 16269
im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Welche Maßnahmen für ein sicheres Handhaben dieser Arbeitsmittel nötig sind, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Auf die besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln (Anhang 1 Nr.1 BetrSichV) weisen wir hin.Da die Frage des (öffentlichen ...
Stand: 09.09.2022
Dialog: 24718
Ein Gabelstapler ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Im Anhang 1 finden sich unter den Punkten 1.3 und 1.4 folgende Aussagen:"1.3 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens ...
Stand: 12.12.2024
Dialog: 27874
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen 4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Auf die Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, Anhang 1 Ziffer 1 weisen wir hin. In den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen - Ausbildung ...
Stand: 04.12.2016
Dialog: 3008
Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496
Unterweisungspflichten aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und konkretisierend in § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften wie § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", sind unabhängig von den Qualifizierungsanforderungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) durch den Arbeitgeber zu erfüllen.Die ...
Stand: 30.08.2024
Dialog: 14957
Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen für eine den Arbeitsschutzanforderungen genügende Instandsetzung im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i. V. m dem § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festzulegen.Nach Nr. 3.2 Absatz 4 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1112 "Instandhaltung" dürfen Instandhaltungsarbeiten nur ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 13336
Arbeitsschutzrechtlich handelt es sich bei der Hubarbeitsbühne um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind unter Nummer 1 des Anhang 1 der BetrSichV genannt:Weitere Anforderungen an die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 30268
) Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen festzulegen.Ihr Arbeitgeber trägt also grundsätzlich für die bereitgestellten Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und für erforderliche Maßnahmen bei Nutzung von Radladern durch Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Werden Beschäftigte in fremden Betrieben tätig, muss auch für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16471
müssen im jeweiligen Einzelfall vor Ort festgelegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Führer der Flurförderzeuge entsprechend unterwiesen (§ 5 DGUV Vorschrift 68 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung) und vom Arbeitgeber beauftragt sind (§ 7 DGUV Vorschrift 68).Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
Auf dem Betriebsgelände finden die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mögliche Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen. Die Voraussetzungen zum Führen von Fahrzeugen im Betrieb sind neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 6539
Eine ähnliche Regelung wie unter § 15 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" aufgeführt. Gemäß § 55 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 "Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen" muss der Fahrzeugführer beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges dieses gegen unbefugte Benutzung sichern. Unbefugtes Benutzen wird durch Stillsetzen des Antriebes und Betäti ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 2200
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477