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Durchführungsanweisungen ausgenommen. Die DGUV Vorschrift 54 gilt für die genannten Hubwinden.In § 2 DGUV Vorschrift 54 heißt es:Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen 1. Seile ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 43117
Bei dem Anhänger handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind die Anforderungen der Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 BetrSichV zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln ...
Stand: 13.02.2022
Dialog: 43637
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 4400
Bei der Beantwortung der Frage muss unterschieden werden, ob die Beschäftigten im Außendienst ihre Dienstgeschäfte mit einem firmeneigenen Fahrzeug oder mit ihrem Privatfahrzeug erledigen.Für Firmenfahrzeuge gilt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge". Danach (§ 35 Abs.1) darf der Unternehmer (Arbeitgeber) "mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 18210
Die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" gilt für alle Arten von Flurförderzeugen mit Anhängern (§ 1). Da es sich bei dem Flurförderzeug um ein Arbeitsmittel handelt, ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihrem Anhang, insbesondere die Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten", einzuhalten.Die Durchführungsanweisung zu § 7 ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 5277
, der die Güter auf das Fahrzeug bringt, der Verlader ist.Solange also die 1. Ladung in keinster Weise verändert wird, sind Sie nicht in der Verantwortung, da Sie nicht der Verlader des Gutes sind. Sobald Sie aber die Ladung anfassen, und sollte es auch nur das Lösen der Spanngurte sein, führen Sie eine Veränderung herbei und würden dann in die Verantwortung kommen. Aber auch dann, wenn Sie sich entschließen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 11367
Arbeitsschutzrechtlich handelt es sich bei der Hubarbeitsbühne um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind unter Nummer 1 des Anhang 1 der BetrSichV genannt:Weitere Anforderungen an die Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 14393
auch die einzelnen Gefahrstoff-Datenbanken. Aufgrund ihrer Erfahrungswerte bei den Einstufungen von Zubereitungen können diese Kriterien auch ins Transportrecht mit übernommen werden. Nach der GESTIS Datenbank der Berufsgenossenschaften liegen z.B. für die o.g. Stoffe folgende Informationen vor: Stoff 1 und 3) Gesundheitsschädlich bei Konzentrationen von 1-5 %, über 5 % toxisch; Stoff 2) Keine ...
Stand: 19.08.2014
Dialog: 3239
Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Brennstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.Bem. 1. Ein Container, der mit einer Einrichtung zur Verwendung während der Beförderung ausgerüstet ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
In Abschnitt 8.3.5 des ADR ist folgendes nachzulesen:"Während der Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen verboten. Das Rauchverbot gilt auch für die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Geräte."Strengere Vorschriften gelten bei der Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1). Dies ist in Kapitel 8.5 S1 (3 ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 21609
Die Straßenverkehrs-Ordnung -StVO- fordert unter § 21a Abs. 1 "Sicherheitsgurte, Schutzhelme", dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen.Für welche Fahrzeuge Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, ist im § 35a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO- "Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder""(1) Der Sitz des Fahrzeugführers ...
Stand: 05.04.2022
Dialog: 15076
der Berufsgenossenschaften verbindlich, also auch für Unternehmer. Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sagt gleich in § 1 (Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften): „Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte“.Die seltene Ausnahme könnte also nur für Unternehmer gelten, welche sich von der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft haben befreien lassen, was bei einigen ...
Stand: 01.04.2021
Dialog: 21349
Anforderungen und Erläuterungen an die Nutzung von Flurförderzeugen und den Lastentransport enthält die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". Zur Ladungssicherung sind folgende grundsätzlichen Anforderungen genannt:"§ 11 Beladung (1) Flurförderzeuge und ihre Anhänger dürfen nicht überlastet werden. (2) Flurförderzeuge und ihre Anhänger müssen so beladen werden, dass die Last nicht herabfallen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 5101
zuzuordnen ist. Beide v. g. berufgenossenschaftlichen Vorschriften verpflichten den Unternehmer/Arbeitgeber mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen bzw. Flurförderzeugen nur Versicherte/Arbeitnehmer zu beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ...
Stand: 04.12.2016
Dialog: 3008
Ja, die Sondervorschrift CV 36 ist einzuhalten.Unter Absatz 1.1.3.6.2 des ADR sind die Vorschriften aufgeführt, die nicht anzuwenden sind. Die Sondervorschrift CV 36 wird hier nicht genannt. Es wird lediglich die CV 1 des Abschnitts 7.5.11 genannt. ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 43081
Bei einem dienstlich genutzten PKW handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die unter Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung genannten "Besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" muss daher der Arbeitgeber beachten.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496
Gabelstapler mit Fahrersitz müssen mit einer Fahrerrückhalteeinrichtung ausgerüstet sein. Grundlage ist u.a. die Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV). Diese fordert in Anhang 1 (zu § 6 Abs. 1 und 2) unter Ziffer 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln: "(...) 1.3) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass hier ein Transport von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR möglich ist.Hiernach gilt, dass für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt ist. Für die von Ihnen angegebenen Druckgaspackungen ist dies 1 Liter.Eine Gesamtmengengrenze ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
Verriegelungsmechanismus (Automatik-Dreipunktgurt) ausgerüstet sein. An den übrigen Sitzen sowie an sämtlichen Sitzen der in Satz 1 genannten Fahrzeuge mit offenem Aufbau oder bei denen Teile des Aufbaues abnehmbar sind und aus diesem Grund die Anbringung eines oberen Gurtverankerungspunktes nicht zulassen, genügt die Ausrüstung mit Beckengurten (Zweipunktgurten)."In § 43 "Sicherheitsgurte, Schutzhelme" Absatz 1 ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 3528
über das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Grundlage für die Bestellung von "beauftragten Personen" sowie "sonstigen verantwortlichen Personen" ergibt sich aus dem § 9 (2) "Handeln für einen anderen" Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). (2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24445