Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wenn Argon (UN 1006) nach der 1.000 Punkte Regelung befördert wird (1.1.3.6. ADR), muss dann die Sondervorschrift CV36 (7.5.11) beachtet werden?

KomNet Dialog 43081

Stand: 04.05.2020

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

Favorit

Frage:

Wenn Argon (UN 1006) nach der 1.000 Punkte Regelung befördert wird (1.1.3.6. ADR), muss dann die Sondervorschrift CV36 (7.5.11) beachtet werden?

Antwort:

Ja, die Sondervorschrift CV 36 ist einzuhalten.


Unter Absatz 1.1.3.6.2 des ADR sind die Vorschriften aufgeführt, die nicht anzuwenden sind. Die Sondervorschrift CV 36 wird hier nicht genannt. Es wird lediglich die CV 1 des Abschnitts 7.5.11 genannt.