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Reichen hierfür die Regelungen der TRGS 250 aus oder müssen wir trotz des fußläufigen Weges gemäß ADR kennzeichnen?
KomNet Dialog 44211
Stand: 17.12.2025
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Bei uns müssen zum Teil Diagnostische Proben in ein Nebengebäude (etwa 200m über den Gehweg) gebracht werden. Dazu werden diese in Formalin eingelegt und in den passenden Behältern fußläufig dort hingebracht. In der TRGS 250 steht : Beim innerbetrieblichen Transport dürfen nur Behälter verwendet werden, die hinsicht- lich ihrer Beschaffenheit geeignet sind, den Inhalt sicher zu umschließen. Die davon ausgehenden Gefahren müssen in geeigneter Weise deutlich erkennbar sein. Reichen hierfür dann die Regelungen der TRGS 250 aus oder müssen wir trotz des fußläufigen Weges gemäß ADR kennzeichnen?
Antwort:
Eine Kennzeichnung nach dem ADR ist nicht erforderlich, da der Transport nicht mit einem Fahrzeug stattfindet. Siehe hierzu § 1 Absatz 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Dort heißt es:
"Dieses Gesetz gilt für die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Magnetschwebebahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie für das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen von Verpackungen, Beförderungsbehältnissen und Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter.
Es findet keine Anwendung auf die Beförderung
1.innerhalb eines Betriebes oder mehrerer verbundener Betriebsgelände (Industrieparks), in denen gefährliche Güter hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, aufgearbeitet, gelagert, verwendet oder entsorgt werden, soweit sie auf einem abgeschlossenen Gelände stattfindet,
2.(weggefallen)
3.im grenzüberschreitenden Verkehr, wenn und soweit auf den betreffenden Beförderungsvorgang Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften oder zwischenstaatliche Vereinbarungen oder auf solchen Vorschriften oder Vereinbarungen beruhende innerstaatliche Rechtsvorschriften unmittelbar anwendbar sind, es sei denn, diese Vereinbarungen nehmen auf innerstaatliche Rechtsvorschriften Bezug,
4.mit Bergbahnen."