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In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zus ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt immer dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereit gestellt werden (§ 1 ProdSG).Darunter ist jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommenes Bereitstellen oder Ausstellen von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch eine T ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert wu ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
Mit einer Konformitätserklärung bringt der Hersteller zum Ausdruck, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den angegeben Richtlinien entspricht. Ein Ablaufdatum ist nicht vorgesehen und entspricht nicht den Anforderungen, die die Richtlinien an den Inhalt der Konformitätserklärung stellen. In Ihrem Einzelfall sollten Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Auf der ...
Stand: 25.07.2014
Dialog: 21641
Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt zu machen, dass ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an.Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller der ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
Bei der Konstruktion und dem Bau der Maschine hat der Hersteller gem. Nr.1.1.2. „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ des Anhangs I der Maschinenrichtlinie folgendes zu beachten: "a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanw ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
Nach der Niederspannungsrichtlinie dürfen neue elektrische Betriebsmittel nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie u. a. entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Dazu gehört auch, dass die wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt, auf den elektrischen B ...
Stand: 12.09.2015
Dialog: 24737
Durch die in der Konformitätserklärung angegebenen allgemeinen Bestimmungen und Normen gibt der Hersteller bekannt, dass er diese bei der Fertigung seines Produktes berücksichtigt hat. Dabei ist immer vom neuesten Stand dieser Bestimmungen und Normen auszugehen. Somit muss die Konformitätserklärung geändert werden, wenn sich eine zugehörige EG-Richtlinie ändert.Auf die Informationen der DGUV - Tes ...
Stand: 17.01.2023
Dialog: 24004
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG wei ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
Unter Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zu verstehen.Auch beim Verschenken oder Verkaufen von Maschinen an Mitarbeiter handelt es sich somit um ein Bereitstellen am Markt.An unterschiedlichen Beispielen wird dieses Thema auch in den LASI-Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) umfassend dargestellt. ...
Stand: 27.02.2018
Dialog: 23230
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ist ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Rundpaletten sind eine ganz besondere Palettenform, die für bestimmte Waren eine ideale Transportmöglichkeit darstellen. Für die Herstellung von Rundpaletten, wenn also im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, ist das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - anzuwenden. Nach dem ProdSG ist der Hersteller verpflichtet, u. a. nu ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22171
Der Begriff der Maschine ist nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen" Buchstabe a der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wie folgt definiert:„[...]a) „Maschine“- eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine bewe ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950
In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" ist in § 110 "Die Konformitätsvermutung durch die Anwendung harmonisierter Normen" hierzu nachzulesen:"[...]Selbst wenn eine bestimmte grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung durch eine harmonisierte Norm abgedeckt wird, bleibt es dem Maschinenhersteller freigestellt, alternative Spezifikationen anzuwenden. ...
Stand: 22.06.2026
Dialog: 20768
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeich ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Von den Wirtschaftsakteuren müssen bei der Bereitstellung von elektronischen Verbraucherprodukten auf dem deutschen Markt u.a. insbesondere die §§ 3, 6 und ggf. 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) beachtet werden.Gemäß § 3 Abs. 2 ProdSG darf ein Produkt bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden.Bei der Beurteilung, ob ein ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 24655
Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig u ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704
Die EU hat zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes eine Vielzahl von produktbezogenen Harmonisierungsvorschriften erlassen. Dies drückt sich im Wesentlichen für den Verbraucher darin aus, dass an Produkten, die den Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen entsprechen, der Hersteller eine CE-Kennzeichnung anbringen muss. Eine CE-Kennzeichn ...
Stand: 24.04.2015
Dialog: 23680