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Gibt es eine Vorschrift, die fordert, dass in einer Ausbildungswerkstatt für Tischler ein zentraler Notausschalter für die Maschinen vorhanden sein muss?

KomNet Dialog 23598

Stand: 13.04.2015

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Gibt es eine Vorschrift, die fordert, dass in einer Ausbildungswerkstatt für Tischler ein zentraler Notausschalter für die Maschinen vorhanden sein muss?

Antwort:

Für Ihre Frage dürfte folgende Informationsschrift sehr hilfreich sein:

Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) hier: BGHM-I 103 „Maschinenlehrgänge Holzbearbeitung – Organisation und Anforderungen an Ausbildungsstätten" (bisher BGI 727).

In der BGHM-I 103 finden Sie auf Seite 17 Vorschriften aufgeführt, die für Ausbildungsstätten maßgeblich sind. Auf Seite 18 wird unter der Überschrift „Einrichtung gegen unbefugtes benutzen von Maschinen“ auf eine zentrale Schalteinrichtung (Hauptschalter/Not-Aus) hingewiesen.

In Anlehnung dazu sollte auch zusätzlich die DIN VDE 0100 Teil 723 (Errichten von Unterrichträumen mit Experimentiereinrichtungen) mit heran gezogen werden, die sich insbesondere unter Punkt 723.464 „Handlung im Notfall“ mit Errichtung von Not-Aus-Vorrichtungen befasst. Dies ist besonders unter der Berücksichtigung einer nach dem § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - erforderlichen Gefahrenanalyse notwendig.