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Die EU - Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug ist die Richtlinie 2009/48/EG (Nachfolgerichtlinie der Richtlinie 88/378/EWG) ist mit der 2. ProdSV - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in nationales Recht umgesetzt worden.In Bezug auf die Einstufung von Büchern nach der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug besteht Interpretationsbedarf, welcher von der Europäischen ...
Stand: 15.06.2024
Dialog: 8336
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG wei ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
Es wird empfohlen zu prüfen, ob die 9. ProdSV i. V. m. der Maschienenrichtilinie 2006/42/EG anzuwenden ist. Hier sind zwar in § 2 Abs. 2 Nummer 8 "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind" ausgenommen. Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für Forschun ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 19030
Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird hierzu ausgeführt:"Nummer 3.3.3 Absatz 1 schreibt vor, dass mobile Maschinen mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein müssen, mit der die Maschine sicher abgebremst und angehalten und in stillgesetztem Zustand gehalten werden kann. Die Bremsanlage muss so konstruiert, gebaut und geprüft sein, dass gewährleistet ist, dass diese Funktionen un ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 816
Formalrechtlich müssen Leitern den Mindestanforderungen des § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG entsprechen. Danach darf ein Produkt, soweit es keiner Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 ProdSG unterliegt, "nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
Die Europäische Union hat 27 Mitgliedstaaten und 24 Amtssprachen. Jeder Mitgliedstaat gibt bei seinem Beitritt zur Union an, welche Sprache oder Sprachen er zu Amtssprachen der EU erklärt haben möchte. Weitere Informationen hierzu können der Seite "Sprachen" der Europäischen Kommission entnommen werden. Zu beachten ist noch, dass auch in den EFTA-Staaten, die nicht Mitglieder der EU ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 17403
durch den Arbeitgeber abgestellt worden sein muss.Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass zivilrechtliche Fragestellungen (z.B. Produkthaftung, Schadensersatz, etc.) hiervon unabhängig zu betrachten sind, diese hier jedoch nicht behandelt werden können.Im hier vorliegenden Fall wäre zudem noch zu prüfen, welche Art von Maschine durch den Hersteller geliefert worden ist. Nach § 2 Nr. 8 bzw. § 6 ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen""In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen. Sie müssen sich, soweit es für dies ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
keine speziellen Anforderungen zur Erstellung einer technischen Dokumentation oder einer Risikobeurteilung, wie dies z. B. in der Maschinenrichtlinie gefordert wird. Es sind auch keine Anforderungen enthalten, auf welche Art die o. a. Beurteilung zur Sicherheit eines Produktes zu erstellen oder zu dokumentieren ist. Es steht demnach dem Hersteller frei, auf welche Weise er diese Beurteilung vornimmt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
der Hersteller in alleiniger Verantwortung die Konformität feststellt, bis hin zu Verfahren, bei denen eine externe, bei der EU-Kommission benannte Stelle das jeweilige Produkt einzeln prüfen muss. Welche Verfahren für das jeweilige Produkt anwendbar sind, wird in den jeweiligen EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen vorgegeben - wobei dabei auch zu beachten ist, dass auch mehrere Vorschriften für ein Produkt ...
Stand: 24.04.2015
Dialog: 23680
Eine Rolltreppe fällt unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt vor, dass Maschinen rechtskonform hergestellt und auf dem Markt bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden.Allgemeine Regelungen zu Sicherheitseinrichtungen für Rolltreppen werden in der „Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV)" geregelt.Die harmo ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 21944
Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548
Scheren-Hubwagen, welche mit einer Fernbedienung gesteuert werden,ergeben sich u. a. folgende Punkte, des Anhang I, die im Vergleich zur Bedienung am Lenkarm genauer betrachtet werden müssen:1.1.7. BedienungsplätzeHier entstehen neue Risiken durch die freie Wahl des Bedienplatzes, z.B. sollte etas vom Hubwagen fallen, oder der Hubwagen umkippen.1.2. Steuerungen und BefehlseinrichtungenHier muss u.a ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43470
Die verwendungsfertigen Produkte (hier elektrische Betriebsmittel zum Einbau in Möbel) sind mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. Zu beachten sind beim Einbau die vom Hersteller vorgegebenen Einbauhinweise. Vor allem die Hinweise, welche die sicherheitsrelevanten Angaben betreffen (z. B. richtiger elektrischer Anschluss, Abstand zu brennbaren Oberflächen, Lüftung,…). Der Einbau ist i. d. R ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 18245
-Zeichen gekennzeichnet werden.Eine verbindliche Definition, welcher Sand als Spielsand bezeichnet werden darf, gibt es nicht. Die Norm für Spielplätze EN 1176 empfiehlt, dass der Sand Körner in der Größe bis zwei Millimeter sowie bindige Bestandteile enthalten soll. In Spielsand haben weder Schadstoffe noch Teile, an denen Kinder sich verletzen können, etwas zu suchen. Kleinkinder unter 3 Jahren nehmen ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42831
Die Voraussetzungen für das sichere Konstruieren und rechtskonforme Bereitstellen von Maschinen auf dem europäischen Markt werden durch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert. Diese wird in Deutschland durch die 9. ProdSV (Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Maschinenverordnung) in nationales Recht umgesetzt. Als Hilfestellung zur Maschinenrichtlinie hat die EU-Kommission den „L ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Gemäß Ziff. 3.6.1.1 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss der Hersteller von beweglichen Maschinen die auf die oberen Gliedmaße und auf den gesamten Körper einwirkenden Vibrationen angeben, wenn diese bestimmte Werte überschreiten.Die Herstellerangaben sollen dem Benutzer/Käufer Anhaltspunkte für die Auswahl vibrationsarmer Maschinen geben. Gleichzeitig können diese Informationen Hinweise für ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12149