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Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43130
in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile sind unter Berücksichtigung der Herstellerpflichten gemäß Art. 5 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die technischen Unterlagen nach Anhang VII Teil A zu erstellen und das Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 durchzuführen.Wenn Sie Hersteller der Automationsanlage sind und diese mit Ihren Schutzeinrichtungen ausrüsten, so gehören diese Schutzeinrichtungen ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
der getroffenen Schutzmaßnahmen; Hinweis auf eventuell erforderlich spezielle Ausbildung oder Einarbeitung und persönliche Schutzausrüstung Aus der Risikobeurteilung resultierend hat der Hersteller technische Unterlagen zu erstellen, deren Bestandteile eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (Anhang I Nr. 1 der Maschinenrichtlinie) die für die Maschine gelten ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis anzugeben sind. Der Schutzleiterstrom gehört grundsätzlich nicht zu diesen Angaben. Der Hersteller muss sich jedoch vergewissern, dass die in den einschlägigen Normen angegebenen Grenzwerte eingehalten sind oder er muss die Sicherheit auf andere Weise gewährleisten. Zum Nachweis hat er technische Unterlagen zu erstellen und diese ...
Stand: 12.09.2015
Dialog: 24737
die zu beachtenden Pflichten der Hersteller von Maschinen und dazugehörigen Produkten.Hinsichtlich Ihrer Frage möchten wir insbesondere Artikel 10 Absätze 2, 3 und 8 hervorheben:„(2) Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts erstellen die Hersteller die in Anhang IV Teil A aufgeführten technischen Unterlagen und führen das in Artikel 25 genannte einschlägige ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 44092
Technische Unterlagen müssen sich nicht im Gebiet der Gemeinschaft befinden. Sie müssen jedoch von der in der Konformitätserklärung genannten Person in angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann der Ziffer 2 Anhang VII der "neuen" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entnommen werden. ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 830
. Die Produktrichtlinien sind bei dem Betrieb außen vor.Wird eine Maschine umgebaut, so muss durch eine Risikobeurteilung geprüft werden, ob es sich bei dem Umbau um eine wesentliche Änderung handelt oder nicht. Wenn ja, so handelt es sich sicherheitsrechtlich um eine Neumaschine mit allen Konsequenzen.Zur Aufbewahrung der Unterlagen:Der Hersteller muss die Unterlagen 10 Jahre nach Inverkehrbringen aufbewahren ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
Für eine schriftliche Anfrage und eine erschöpfende Antwort ist Ihr Themenbereich viel zu komplex. Trotzdem hier eine Antwort auf Ihre Frage als Anregung für Ihre weitere Vorgehensweise.Wenn Sie Einzelteile einkaufen (Computerteile, Gehäuse, etc.) und daraus ein fertiges Produkt erstellen, sind Sie Hersteller dieses kompletten Produktes. Von Ihrer Frage ausgehend, sollen dann von Ihnen im Rahmen ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen""In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
in dem Fall das Konformitätsbewertungsverfahren selbst durchführen und das CE-Zeichen anbringen. Auch muss er dann eine Konformitätserklärung erstellen und zusätzlich die technischen Unterlagen zur Einsichtnahme bereithalten. Der Elektriker übernimmt damit komplett die in der Niederspannungsrichtlinie geregelte sicherheitstechnische Verantwortung für die Bauart des Produktes und haftet entsprechend ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Aus Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich, welche Anforderungen an den Inhalt einer EG-Konformitätserklärung für eine Maschine zu stellen sind.U.a. ist hiernach der Name und die Anschrift der Person anzugeben, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein. Hier ist nicht angegeben, ob ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
Unter § 383 „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich folgender Abschnitt:„Bei Herstellern, die in der EU ansässig sind, kann es sich bei der zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigten Person um den Hersteller selbst, seinen Bevollmächtigten, einen Ansprechpartner aus den Reihen der Mitarbeiter des Herstellers (der mit dem Unterzeichner ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 27688
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, sondern jeweils der Einzelfall zu betrachten.Elektrowärmegeräte wie Kaffeemaschinen und Kochplatten sind heute meist so konstruiert, dass zur Unterlage ein genügend großer, vor Hitze schützender Abstand besteht; sollte dies nicht der Fall sein, sind sie auf feuerfesten Unterlagen – zum Beispiel Fliesen – aufzustellen (vgl. Kapitel 3.7 der DGUV Regel 115 ...
Stand: 12.09.2022
Dialog: 26778
Bevollmächtigter oder, wenn der Hersteller nicht in der Gemeinschaft niedergelassen ist und dort auch keinen Bevollmächtigten hat, der Importeur oder die für das Inverkehrbringen verantwortliche Person müssen ein Exemplar der Konformitätserklärung ebenso wie die technischen Unterlagen für die nationalen Behörden zu Prüfzwecken bereit halten. So können die Marktaufsichtsbehörden wenn nötig eine Kopie ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt, ist im jeweili ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
-Konformitätserklärung beschrieben. In Bezug auf die „Elemente“ wird in Anhang III eingegangen. Hier heißt es: "ANHANG III MODUL A Interne Fertigungskontrolle … 2. Technische Unterlagen … Die technischen Unterlagen enthalten gegebenenfalls zumindest folgende Elemente: a) eine allgemeine Beschreibung des elektrischen Betriebsmittels; b)…c)…d)…e) f) die Prüfberichte." Das sind die Elemente (a) bis f)), nach denen ...
Stand: 28.04.2014
Dialog: 21019
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte eine Person benennen, die von ihm bevollmächtigt ist -für die Behörde- die technischen Unterlagen für eine konkrete Maschine auf deren begründetes Verlangen zusammenzustellen.Siehe Anhang II 1. A Maschinenrichtlinie:"...2. Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 11239
der Referenznormen oder anderer normativer Dokumente (z. B. nationale technische Normen und Spezifikationen); dies impliziert die Angabe der Version und/oder des Datums der einschlägigen Norm."Zur teilweisen Anwendung von Normen wird unter Nr. 4.3 "Technische Unterlagen" ausgeführt:"Wird nur eine Teil der harmonisierten Norm angewandt oder deckt diese nicht alle geltenden wesentlichen Anforderungen ab, so sollte ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 42858