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Müssen Kaffeevollautomaten u. ä. stets auf einer feuerfesten Unterlage betrieben werden?
KomNet Dialog 26778
Stand: 21.07.2026
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
Frage:
Gem. VdS 2015 2.4 sind Herde, Kocher, Friteusen, Tauchsieder, Bügelgeräte, Heizlüfter, Wärmestrahler, Lade-Netzteile (für Handys, Laptops) und dergleichen so aufzustellen und zu benutzen, dass sich hieraus keine Brandgefahren für die Umgebung ergeben. Deshalb ortsveränderliche Elektrogeräte stets auf eine feuerfeste Unterlage und in ausreichendem Abstand von brennbaren Gegenständen stellen bzw. benutzen. Dies zählt ja wohl auch für Kaffeemaschinen. Ist dies aber auch für Kaffeevollautomaten gültig?
Antwort:
Kapitel 3.7 Sozialbereiche der DGUV Regel 115-401 lautet unter der Überschrift Maßnahmen:
"Stellen Sie Kaffeemaschinen und Wasserkocher auf eine feuerfeste Unterlage (z. B. Fliesen). Sorgen Sie für eine standsichere Aufstellung der Geräte mit ausreichendem Abstand zu Waschbecken und Spülen."
Zur Minimierung von Feuer- sowie versicherungs- und haftungsrechtlichen Risiken wird empfohlen, Kaffeemaschinen, Wasserkocher und ähnliche elektrische Geräte auf feuerfesten Unterlagen bzw. geeigneten Wärme- bzw. Brandschutzauflagen zu platzieren.