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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Kaffeevollautomaten u. ä. stets auf einer feuerfesten Unterlage betrieben werden?

KomNet Dialog 26778

Stand: 12.09.2022

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Gem. VdS 2015 2.4 sind Herde, Kocher, Friteusen, Tauchsieder, Bügelgeräte, Heizlüfter, Wärmestrahler, Lade-Netzteile (für Handys, Laptops) und dergleichen so aufzustellen und zu benutzen, dass sich hieraus keine Brandgefahren für die Umgebung ergeben. Deshalb ortsveränderliche Elektrogeräte stets auf eine feuerfeste Unterlage und in ausreichendem Abstand von brennbaren Gegenständen stellen bzw. benutzen. Dies zählt ja wohl auch für Kaffeemaschinen. Ist dies aber auch für Kaffeevollautomaten gültig?

Antwort:

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, sondern jeweils der Einzelfall zu betrachten.

Elektrowärmegeräte wie Kaffeemaschinen und Kochplatten sind heute meist so konstruiert, dass zur Unterlage ein genügend großer, vor Hitze schützender Abstand besteht; sollte dies nicht der Fall sein, sind sie auf feuerfesten Unterlagen – zum Beispiel Fliesen – aufzustellen (vgl. Kapitel 3.7 der DGUV Regel 115-401)..


Das heißt, wenn die Geräte über keinen vor Hitze schützenden ausreichenden Abstand verfügen, sind feuerfeste Unterlagen erforderlich. Eine entsprechende Information bei einem geräteseitig nicht ausreichenden Abstand muss der Betriebsanleitung des Gerätes zu entnehmen sein.