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ist. Da Poller nicht in Anhang IV der MRL aufgeführt sind, besteht für den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten somit auch keine formale Verpflichtung Prüfungen gem. MRL durchzuführen.Hinweis: Beim Betrieb der Polleranlage können Prüfungen gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV erforderlich sein.2. Eine Polleranlage besteht aus mindestens einem Poller und einer dazugehörigen Steuerung. Diese ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
-Kennzeichnung nach Anhang III der Richtlinie 2006/42/EG anbringen. ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479
Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548
Ein Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, muss beim erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt die Voraussetzungen der Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt - 1. ProdSV - erfüllen. Auch unterliegt ein solcher Sch ...
Stand: 22.10.2014
Dialog: 22136
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Daher sind hier auch die Anforderungen von § 6 ProdSG zu berücksichtigen (u.a. Kennzeichnung mit Name + Adresse des Herstellers, Identifikationsmerkmal). ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 5929
wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Dieses trifft nicht zu, da die angegebenen Motorenprüfstände zur Überprüfung von Produkteigenschaften betrieben werden. Das ist Qualitätssicherung, aber keine Forschung. Außerdem wurden die Prüfstände nicht speziell für Forschungszwecke konstruiert.Werden die Prüfstände wie beschrieben für einen längeren Zeitraum betrieben (also ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, § 40 "Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten").Das bedeutet, dass handbetriebene Gabelhubwagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein und eine Konformitätserklärung aufweisen müssen.Hinweis:Die Maschinenrichtlinie und der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie werden auf der Seite "Maschinen" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angeboten. ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
Die Anforderungen an die Kennzeichnung der Maschinen gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu beachten.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich unter § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ folgende Erläuterung zu Ihrer Frage:„Die Seriennummer dient zur Identifizierung einer einzelnen Maschine, die zu einer bestimmten Baureihe ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42176
, die Erstellung einer Bedienungsanleitung, das Anbringen einer CE-Kennzeichnung, etc. nicht umgesetzt werden.Die Tätigkeit „erstmals verwenden“ ist im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) genannt, jedoch sind im ProdSG keinerlei Anforderungen an diese „Eigenherstellung“ formuliert, da diese nicht generell für alle Produkte gelten. Der Gesetzgeber hat die erstmalige Verwendung ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
/ungeschuetzte_bewegte_maschinenteile. Eine Forderung nach farblicher Kennzeichnung der beweglichen Maschinenteile ist uns nicht bekannt. Hinweise: 1. Informationen zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen sind Abschnitt 5.2 der ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu entnehmen. 2. In der Broschüre "Farbe am Arbeitsplatz. Hinweise für die praktische Farbgestaltung" www.baua.de/de/Publikationen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
Richtlinien unterliegen, zeigt die CE-Kennzeichnung fast immer die Konformität für beide Richtlinien an. Die Konformitätserklärung für ein Produkt muss also meistens Erklärungen für beide Richtlinien enthalten. Im Leitfaden der Niederspannungsrichtlinie wurden Fragen zur Konformitätserklärung gestellt, so dass sich aus deren Beantwortung ergibt, wo die Erklärung bereit gehalten, und wie schnell ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
“ der Gesamtanlage, für die Herstellererklärungen vorliegen, müssten dann den Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen und wären ggf. nachzurüsten. Verantwortlich hierfür ist dann derjenige, der die Konformitätserklärung ausstellt und die CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage anbringt.Zunächst ist aber zu prüfen, ob das Nachrüsten mit dem Schutzzaun überhaupt eine wesentliche Veränderung darstellt ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
Komponenten einer Maschine müssen die Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Daher kann der Hersteller der neuen Maschine, in die der Elektromotor eingebaut wird, für die neue Maschine keine Konformität gemäß Maschinenrichtlinie bescheinigen, wenn er nicht konforme Komponenten verbaut hat. ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
ein Produkt dieser Anforderung entspricht, sind u.a. insbesondere zu berücksichtigen:die Eigenschaften des Produkts einschließlich die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer unddie Kennzeichnung des Produkts, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 24655
, dass von Gewerbetreibenden bereitgestellte Spielzeuge grundsätzlich der 2. ProdSV unterliegen, auch wenn diese unentgeltlich abgegeben werden. Bezogen auf von privaten Personen hergestellte Spielzeuge gilt die 2. ProdSV zunächst nicht, da keine Geschäftstätigkeit anzunehmen ist. Wenn diese Spielzeuge dann jedoch wieder über einen Verein, der als "eigenständige juristische Person" anzusehen ist, unentgeltlich abgeben ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 42303
Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet“. Sollten aus Satz 1 noch Unklarheiten bestehen ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005