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sind die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die Gesamtheit von Maschinen zu erfüllen. Dies umfasst zum Beispiel die Erstellung der technischen Unterlagen für die Gesamtheit von Maschinen, die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtheit von Maschinen und die Anbringung der CE-Kennzeichnung an der Gesamtheit von Maschinen.Bei Anwendung ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
Ja, das Nachrüsten eines Anschlagpunktes für Sicherheitsgeschirr ist erlaubt bzw. nach den heutigen sicherheitstechnischen Vorschriften sogar zwingend erforderlich. Die Änderung der Maschine darf auch vom Betreiber, der nicht Hersteller der Maschine ist, durchgeführt werden, wenn er über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Risikobeurteilung nach der Maschinenri ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
. Dadurch macht eine zweistufige Doppelstehleiter keinen Sinn mehr, da der Anwender theoretisch auf dem Boden steht. Die genaue Fassung der Vorschrift finden Sie in der DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (bisher: BGI 694) unter 5.3 "Bauartbedingte Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung". Ein Tritt hingegen darf bis auf die Deckstufe betreten werden. Grund dafür ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 10973
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller oder ande ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Nach der Maschinenrichtlinie ist diese Person vom Hersteller lediglich zur Erledigung bestimmter Aufgaben gegenüber der Behörde zu bevollmächtigen. Die Maschinenrichtlinie verknüpft damit keine Übertragung einer Verantwortung. Auch sind keine Sanktionen gegen diese Person vorgesehen, wenn diese ihrer Aufgabe nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, z. B. weil der Hersteller ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 11239
Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU ist ab dem 16.4.2016 verbindlich anzuwenden. Geräte, die nach der Richtlinie 94/9/EG zu dem Zeitpunkt bereits hergestellt und erstmalig in den Verkehr gebracht wurden, können weiterhin unverändert am Markt bereit gestellt bzw. in Betrieb genommen werden. Geräte die erstmalig nach dem 16.04.2016 in den Verkehr gebracht werden, müssen der Richtlinie 2014/34/EU ent ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 42174
entsprechen.Es gibt also eine zusätzliche Pflicht für die Arbeitgeber, bei der Auswahl der Arbeitsmittel die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen sicherzustellen.In den Regelungen nach dem Produktsicherheitsgesetz sind keine Verpflichtungen für Hersteller vorhanden, ggf. ein mangelhaftes Produkt nachzurüsten. Bei Produkten, die nicht für private Verbraucher bestimmt sind (z.B. Industriemaschinen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
-401).. Das heißt, wenn die Geräte über keinen vor Hitze schützenden ausreichenden Abstand verfügen, sind feuerfeste Unterlagen erforderlich. Eine entsprechende Information bei einem geräteseitig nicht ausreichenden Abstand muss der Betriebsanleitung des Gerätes zu entnehmen sein. ...
Stand: 12.09.2022
Dialog: 26778
Anwendung zusammengefügt sind“. Es gibt keine Ausnahmen für "Trivialmaschinen", weder in der Maschinenrichtlinie selbst, noch in einem anderen offiziellen Dokument der EU (z. B. im „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie“). Wenn der Absperrhahn also wie genannt „angetrieben“ wird, ist ein bewegliches Teil vorhanden. Wenn der Antrieb nun nicht über die unmittelbare menschliche Kraft erfolgt ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
Den Leitlinien zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU bzw. der Vorläuferversion 94/4/EG ist in Kapitel 6.3 folgendes zum Verhältnis zwischen der Anwendung der Richtlinie 2014/34/EU und Anwendung der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG zu entnehmen "Die Richtlinie 94/9/EG, die eine spezifische Richtlinie im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Maschinenrichtlinie ist, enthält sehr spezifische und detaillierte Anf ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 11659
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen bei be ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
– Sicherheit – Prüfungen; Deutsche Fassung EN 280:2013, auch hierin findet sich keine Anforderung, dass zwingend Zweihandsteuerungen für Hubarbeitsbühnen einzusetzen sind.Der Arbeitgeber muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Hierbei müssen die Arbeitsumgebung und das Arbeitsmittel betrachtet ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann. Wenn es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten aufzustellen (Ziffer 3.3 Anhan ...
Stand: 21.04.2022
Dialog: 12707
der geänderten Maschine anzusehen und haben alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.Sollte die Ermittlung keine wesentliche Veränderung ergeben, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - sicherstellen, dass Sie Ihren Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den Anforderungen in § 7 ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
der Dokumentationspflicht gemäß Anhang VII der MRL ist die Sicherheit des Hydraulikzylinders dann auch nachvollziehbar nachzuweisen.Wenn über den Hersteller des Hydraulikzylinders keine technischen Unterlagen zu bekommen sind, kann ggf. eine geeignete Prüfstelle die Sicherheit des Zylinders für den vorgesehenen Anwendungsfall bescheinigen. ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
KomNet ist ein kostenloses Informations- und Beratungsangebot für die Themenfelder Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung, das Ihnen eine praxisnahe "Hilfe zur Selbsthilfe" geben möchte. KomNet bietet keine Beratung in individuellen Rechts- oder Versicherungsangelegenheiten an.Da Ihre Frage den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung betrifft, kann von uns keine abschließende ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
) 2016/425 wird unter Ziffer 11.6 erläutert:“The manufacturer has the obligation to provide his instructions and information to the users with each unit of PPE placed on the market, i.e. in paper or printed on the packaging.”Die v. g. Variante mit dem Bildschirm ist demnach keine Umsetzung der VO(EU) 2016/425. Die Verordnung richtet sich jedoch „nur“ an die dort genannten Akteure, d. h. an Hersteller ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 42736