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, die eine unerlaubte Benutzung der Steuerung verhindern“).Weitere Informationen hierzu enthält der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unter dem § 297 Unerlaubte Benutzung der Steuerung:"Die Anforderungen in Nummer 3.3 ergänzen die allgemeinen Anforderungen an Sicher-heit und Zuverlässigkeit von Steuerungen in Nummer 1.2.1. Der erste Satz in Nummer 3.3 schreibt ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
Die Anforderungen zur Voraussetzung der CE-Kennzeichnung sind im § 7 des Produktsicherheitgesetzes - ProdSG - dargelegt:"§ 7 CE-Kennzeichnung (1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit d ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
nach wie vor als sicher angesehen werden kann. 2. Es liegt zwar eine neue Gefährdung bzw. eine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, die vorhandenen Schutzmaßnahmen der Maschine vor der Veränderung sind aber hierfür weiterhin ausreichend, so dass die Maschine nach wie vor als sicher angesehen werden kann. 3. Es liegt eine neue Gefährdung bzw. eine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor und die vorhandenen ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Vor der Frage, ob es sich bei der Fackel nun um eine Maschine handelt oder nicht, ist zu hinterfragen, ob die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht wird. Wenn die Fackel z. B. Bestandteil einer „Maschinenanlage“ ist, dann muss die Konformität für die Maschinenanlage erklärt werden und diese umfasst dann auch die Fackel. Wird die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht, dann ist zu prüfen, ob die F ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
des Bereitstellens auf dem Markt geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen. Ob dies der Fall ist, hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
Entsprechende Regelungen sind in der RL 2006/42/EG Maschinenrichtlinie getroffen: Anhang I Ziffer 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung Die Maschine oder jedes ihrer Bestandteile müssen - sicher gehandhabt und transportiert werden können; - so verpackt oder konstruiert sein, dass sie sicher und ohne Beschädigung gelagert werden können. Beim Transport der Maschine ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird hierzu ausgeführt:"Nummer 3.3.3 Absatz 1 schreibt vor, dass mobile Maschinen mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein müssen, mit der die Maschine sicher abgebremst und angehalten und in stillgesetztem Zustand gehalten werden kann. Die Bremsanlage muss so konstruiert, gebaut und geprüft sein, dass gewährleistet ist, dass diese Funktionen ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 816
“ als vollständige Maschine bereitstellt, als auch selber aufstellt / aufstellen lässt und erst danach die Konformität mit der RL 2006/42/EG bescheinigt. Grundsätzlich müssen beim Inverkehrbringen alle anwendbaren Punkte aus Anhang I erfüllt werden.Gemäß Anhang I, Abschnitt 1.1.2 a) müssen vom Hersteller auch Maßnahmen für den sicheren Transport und die sichere Montage getroffen werden. Der Leitfaden ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind (§ 3 BetrSichV). Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Dazu gehört auch die Prüfung, dass die nachgebauten Schutzgläser einen ausreichenden Schutz gewährleisten.In der Begründung zur Betriebssicherheitsverordnung (Bundesratsdrucksache 400/14) wird diesbzgl. ausgeführt:"Im Rahmen der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
müssen Sie bei der Benutzung des Traktors durch Arbeitnehmer die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung beachten. Hiernach ist nach der Änderung der Traktor durch eine befähigte Person dahin gehend zu prüfen, dass er weiterhin sicher betrieben werden kann und zum anderen sind die Arbeitnehmer anhand einer Betriebsanweisung in die sichere Benutzung zu unterweisen.Im weiteren ist auch zu beachten, dass die Verlegung ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18576
Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitnehmerschutz nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu prüfen. Hierbei ist § 8 BetrSichV zu berücksichtigen:"§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen(...)(4) Arbeitsmittel dürfen nur absichtlich in Gang gesetzt werden können. Soweit erforderlich, muss das Ingangsetzen sicher verhindert werden können oder müssen sich die Beschäftigten ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
Schlussfolgerung gezogen:"Veränderungen an einer Maschine/Gesamtheit von Maschinen können folgende Auswirkungen haben: 1. Die Maschine ist auch nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher. -> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 2. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher. Die neue Gefährdung oder das erhöhte Risiko können durch einfache ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
des Herstellers nicht geeignet sind, • der Auf- und Abbau der Arbeitsmittel entsprechend den Hinweisen des Herstellers sicher durchgeführt werden kann, • genügend freier Raum zwischen beweglichen Bauteilen der Arbeitsmittel und festen oder beweglichen Teilen in ihrer Umgebung vorhanden ist und • alle verwendeten oder erzeugten Energieformen und Materialien sicher zugeführt und entfernt ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
. Dies könnte zum Beispiel mit einem Spiegel möglich sein. Ist dies nicht möglich, muss dem Ingangsetzen automatisch ein sicheres System wie zum Beispiel ein System zur Personenerkennung oder mindestens ein akustisches oder optisches Warnsignal vorgeschaltet sein. Beschäftigte müssen ausreichend Zeit oder die Möglichkeit haben, sich den Gefahren in Verbindung mit dem Ingangsetzen des Arbeitsmittels ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
aus einem Land außerhalb der EU importiert, steht dies dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Der Arbeitgeber muss gemäß § 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen und dem Stand ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
, notwendig werden, um den Beschäftigten ein sicheres Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Es ist zu prüfen, ob eine Anpassung der Informationen zum sicheren Betrieb der Maschinen, wie z. B. Betriebsanweisung, erforderlich ist (vgl. § 12 BetrSichV).“ ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Nach dem Produktsicherheitsgesetz - Dachvorschrift für alle Produkte - ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, dera) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennze ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42632