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Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.“Anders formuliert, muss das Arbeitsmittel neben den „Arbeitsschutzvorschriften“ auch die Vorschriften des EG/EU-Rechtes zum Bereitstellen auf dem Markt (incl. Eigenherstellung) einhalten. Da die 9.ProdSV hier, wie oben ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
In der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Lastaufnahmemittel als „ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, dass das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist ein intergraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in den Verkehr gebracht ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
und Bau von Maschinen" dieser Richtlinie hat der Hersteller nach den allgemeinen Grundsätzen dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Die Problematik ist also im Rahmen ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
Der Ersatz des Starters und der Lampe ist typischerweise als "Wartungsarbeit" zu verstehen, die in der Regel auch von Laien ausgeführt werden kann. Die grundlegenden Eigenschaften der Leuchte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch werden dadurch nicht verändert. Die CE- Kennzeichnung ist außerdem eine Kennzeichnung, entsprechend der einschlägigen EU- Richtlinien, die die rechtliche Voraussetzung ...
Stand: 21.11.2014
Dialog: 22353
Wie Sie in Ihrer Frage ausführen, haben die Labornetzteile eine CE-Kennzeichnung. Die Labornetzteile wären somit von einem Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereit gestellt worden. Konformitätsbewertungen (Verfahren zur Bewertung, ob bei elektrischen Betriebsmitteln die Sicherheitsziele nach Artikel 3 und Anhang I der Richtlinie 2014/35/EU erreicht worden sind) wurden ausgestellt. Die CE ...
Stand: 12.09.2017
Dialog: 30013
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
sind, ist keine Konformitätserklärung notwendig. Fallen die Maschinen jedoch in den Anwendungsbereich der MRL, gelten die in der Richtlinie genannten Regelungen. Diese schließen eine Konformitätserklärung mit ein. ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) hat u.a. der Einführer bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt (unter 3.) eine eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen. Diese Anforderung wird in Artikel 6 Absatz 5 der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 43324
Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Nach d ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Abschnitt A Absatz 10 der Richtlinie zur rechtsverbindlichen Unterschrift auf der Konformitätserklärung. Hierbei handelt es sich in jedem Fall um eine natürliche Person. Im Leitfaden zur MaschRL ist im § 383 „Inhalt der EG- Konformitätserklärung“ folgende Erläuterung enthalten. "Die Identität der Person, die vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten für die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) beschaffen sein muss. In diesem Anhang sind im Wesentlichen die Schutzziele festgelegt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, kann der Hersteller je nach dem Ergebnis seiner Gefahrenanalyse und unabhängig vom Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 52 auf einzelne Elemente der DGUV Vorschrift 52 zurückgreifen. ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
unabhängig von den angebrachten Motoren oder pneumatischen Schaltern. Da bereits die Voraussetzungen für auswechselbare Ausrüstungen vorliegen, erübrigt sich die Diskussion darüber, inwieweit es sich um eine unvollständige Maschine handelt, denn für auswechselbare Ausrüstungen sind, im Gegensatz zu den unvollständigen Maschinen, die Beschaffenheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
Nach § 3 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV darf eine Maschine nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind im Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführt.Auszüge:1.3.7 ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1 ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200