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Voraussetzungen nicht vorliegen, können auch externe Dienstleistungen dafür in Anspruch genommen werden.Wenn die Maschine in der Anlage IV der Richtlinie 2006/42/EG genannt ist, muss ggf. eine Benannte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren einbezogen werden. Die Regelungen dazu finden Sie in § 4 Abs. 3 und 4 der 9. ProdSV. ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43308
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Für Ihre Frage dürfte folgende Informationsschrift sehr hilfreich sein:Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) hier: BGHM-I 103 „Maschinenlehrgänge Holzbearbeitung – Organisation und Anforderungen an Ausbildungsstätten" (bisher BGI 727).In der BGHM-I 103 finden Sie auf Seite 17 Vorschriften aufgeführt, die für Ausbildungsstätten maßgeblich sind. Auf Seite 18 wird unter der Übers ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 23598
Gemäß Anhang I Nummer 1.2.4.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss jede Maschine mit einem oder mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann.Hiervon ausgenommen sind- Maschinen, bei denen durch das NOT-HALT-Befehlsgerät das Risiko nicht gemindert werden kann, da das NOT-HALT-Befehlsgerät entweder die Zeit ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 126
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt immer dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereit gestellt werden (§ 1 ProdSG).Darunter ist jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommenes Bereitstellen oder Ausstellen von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch eine T ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704
Es ist davon auszugehen, dass Sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - betrachten. Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln finden sich im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Der Begriff Arbeitsmittel ist hier allerdings nicht zu finden. Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG werden unter dem Begriff "Produkte" behandelt. Im vorliegenden Fall find ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
einer Geschäftstätigkeit Ihre Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden.Es liegt dann eine erstmalige Bereitstellung und somit ein Inverkehrbringen vor. Dadurch obliegen Ihnen auch sämtliche Pflichten aus dem Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - für die „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ und den einschlägigen Verordnungen zum ProdSG sowie den zugehörigen Normen.Ihr Produkt muss neben ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
sich im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Neben diesen allgemeinen Grundsätzen können u. U. noch Besonderheiten, die in den speziellen Verordnungen bzw. Richtlinien, die der Hersteller bei der Herstellung des Produktes einhalten muss, festgelegt sein, wie z. B. in der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV), mit der die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Gemäß § 2 Nr. 4 ProdSG ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union. Das Überlassen von Sportausrüstunge ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Nach Maschinenichtlinie (2006/42/EG) Anhang I Abschnitt 1.2.2 - Stellteile Von jedem Bedienungsplatz aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass niemand sich in den Gefahrenbereichen aufhält, oder die Steuerung muss so ausgelegt und gebaut sein, dass das Ingangsetzen verhindert wird, solange sich jemand im Gefahrenbereich aufhält. Ist das nicht möglich, muss die Steuerung so ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20384
Nein, eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache ist ausreichend.Begründung: Der Hersteller das Arbeitsmittels muss für die Bereitstellung auf dem Markt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beachten. Hier insbesondere § 3 Absatz 4 (Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43238
zur Verwendung bereitgestellt werden. Die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) ist eine Verordnung im Sinne des § 8, mit der die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht übernommen wurde. Hieraus folgt, dass diese Maschine entsprechend Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG beschaffen sein muss und die übrigen Anforderungen für die Bereitstellung ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 16199
zu gewährleisten. Gewährleistet er die Sicherheit auf andere Weise, muss er dies der Marktüberwachungsbehörde auf Anforderung nachweisen.Der Hersteller muss in der EG-Konformitätserklärung die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen nach Artikel 7 Absatz 2 Maschinenrichtlinie und/oder die Fundstellen der angewandten sonstigen technischen Normen und Spezifikationen angeben. Die EG-Konformitätserklärung ...
Stand: 24.10.2020
Dialog: 43313
Schlüsselbänder sind Verbraucherprodukte, für die die zusätzlichen Anforderungen des § 6 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz/ProdSG) zu berücksichtigen sind. Entsprechend dieser Vorschrift sind auf dem Verbraucherprodukt oder wenn dies nicht möglich ist, auf dessen Verpackung- der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dies ...
Stand: 25.07.2018
Dialog: 16709
Lastaufnahmemittel fallen gemäß § 2 in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV). Die Maschinenrichtlinie schließt auch für den Eigengebrauch hergestellte Produkte ein (9. ProdSV, § 2 Ziff.10). Somit muss für die genannten Lastaufnahmemittel entsprechend § 3 der Maschinenverordnung eine Konformitätserklärung ausgestellt ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
Traktoren als landwirtschaftliche Zugmaschinen unterliegen zum einen der Traktorenrichtlinie 2003/37/EG und -soweit die Traktorenrichtlinie keine technischen Anforderungen stellt - der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Änderungen an einem Traktor können somit die strassenverkehrsrechtliche Zulassung berühren und auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie betreffen.Eine wesentliche Veränderungen e ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18576