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Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen, die Erstell ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Der von Ihnen beabsichtigte Umbau bedingt eine vorausgehende Risikobeurteilung und stellt offensichtlich auch eine wesentliche Veränderung dar. Die Frage, die sich Ihnen hier offenbar in diesem Zusammenhang stellt ist, ob auf die "neue" Maschine (Bohrmaschine wird zur Trennmaschine von Keramik) das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen nach Anhang IV der RL 2006/42/EG erforderlich (wie u. ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
Sie können jede Norm verwenden und auf der Konformitätserklärung aufführen, die Sie für wichtig und zutreffend erachten. Konformitätsvermutung entfalten aber nur die harmonisierten Normen. ...
Stand: 22.08.2021
Dialog: 43570
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob und wel ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
der Anlage auftritt, zu einer Gefährdung bei einem anderen Bestandteil führt und für diese „Gesamtheit“ sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um im Gefährdungsfall alle diese Bestandteile in einen gefahrlosen Zustand zu bringen. […] Werden Einzelmaschinen ausschließlich durch ein gemeinsames NOT-HALT-Befehlsgerät verbunden, entsteht nicht allein durch diese Verbindung bereits ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch/ung ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
. …. Es kann natürlich auch sein, dass für bestimmte Anlagen / Maschinen / …. keine solche Anforderungen existieren. Dann ist für den jeweiligen Einzelfall zu recherchieren. Hierbei kann eine Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hilfreich sein, da man sich nun auf das Arbeitsschutzgesetz stützen kann. Um genaue Informationen für bestimmte Bereiche/einen bestimmten ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
für die nationale Marktüberwachungsbehörde bereitzuhalten. Eine Veröffentlichung oder Aushändigung an den Betreiber ist gesetzlich nicht vorgesehen. Konstruiert der Hersteller sein elektrisches Betriebsmittel so, dass er die üblichen Schutzleiterstromgrenzwerte überschreitet und die Sicherheit auf andere Weise garantiert, so muss er die zur sicheren Beurteilung der Anlage (z.B. für die Prüfung nach VDE 701 ...
Stand: 12.09.2015
Dialog: 24737
Ja! Für die gesamte Anlage muss der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter im Rahmen der Konformitätsverantwortung eine Konformitätserklärung erstellen und eine CE-Kennzeichnung anbringen.Dabei muss betrachtet werden, dass die einzelnen Maschinen produktionstechnisch, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch miteinander verbunden sind. Daher muss für die gesamte Anlage entsprechend Anhang ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führ ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Ja!Eine Maschine darf erst dann in den Verkehr gebracht oder in den Betrieb genommen werden, wenn das Konformitätsbewertungsverfahren für eine Maschine abgeschlossen wurde. Danach erfolgt die eigentliche Verwendung.Alleine die Tatsache, dass es sich bei den Teil-Anlagen um unvollständige Maschinen handelt, bedeutet somit, dass diese nicht vor Ort als Lüftungsanlage(nteile) verwendet werden dürfen ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten.Handelt es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG, waren bereits die Anforderungen der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV - (Maschinenverordnung) beim Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme zu berücksichtigen. Hieraus folgt, dass die Anlage nur betrieben ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeich ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
auch, wenn der Hersteller als Folge solcher Gefährdungen sicherheitstechnische Gegenmaßnahmen vorsieht.Eine Anlage, an der nach Inbetriebnahme bedeutende Veränderungen mit dem Ziel der Modifizierung seiner ursprünglichen Leistung, Verwendung oder Bauart vorgenommen worden sind, kann als neue Anlage angesehen werden. Dies ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Wird eine umgebaute oder modifizierte Anlage als neue Anlage ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
Zunächst ein wichtiger Hinweis zur Beantwortung der Frage:Die Ausnahme aus dem Katalog für überwachungsbedürftige Anlagen gem. § 2 Nr. 30 Satz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bezieht sich ausschließlich auf druckbeaufschlagte Anlagen(-Komponenten) von Energieanlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 b), c) d) ProdSG).Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen etwa bleiben generell (also ausnahmslos ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1. Da ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b) sicherste ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992