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In dem Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie finden sie im § 277 folgendes:"Hygieneanforderungen an Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt sindDie Anforderungen in Nummer 2.1 gelten für Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42664
Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig u ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704
an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. Weitere Informationen finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Die Zusatzgwichte fallen nicht unter die MRL und sind daher auch nicht mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Hinweis: Die Zusatzgewichte müssen für das Fahrzeug geeignet sein. Dazu sind die Angaben gemäß ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
auf einer bestimmte Höhe zu halten und soll lediglich die Demontage ermöglichen. Derartige Geräte sind nicht als Hebezeuge im Sinne des Art. 2 RL 2006/42 anzusehen (vgl. § 40 des EU-Leitfadens zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Zudem ist der Absenkeil für sich alleine eine Komponente einer Traggerüstkonstruktion. Insoweit findet hier die Maschinenrichtlinie keine Anwendung. ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20382
-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Der „Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“)“ und „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ geben Erläuterungen zur CE-Kennzeichnung.Anderweitige Anforderungen an die CE-Kennzeichnung als die allgemeinen Grundsätze ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
von Maschinen" herangezogen werden. Informationen zur Thematik finden Sie auch im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
für die Konformitätserklärung gilt, zusammen im Amtsblatt veröffentlicht.Weitere Informationen zum Thema finden Sie im „Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien“ (blue guide). ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 19008
übernehmen Sie als Hersteller die Konformitätsverantwortung.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des Konformtätsbewertungsverfahrens angebracht werden, um sicherzustellen, dass das Produkt allen Vorschriften der einschlägigen Richtlinien entspricht (Nr 7.3 Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien). Das einzige ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296
- Gestaltungsleitsätze“ definiert.In den §§ 202 und 413 des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" sind Erläuterungen zu finden. ...
Stand: 20.03.2025
Dialog: 126
Die in Artikel 6 Abs. 3 der RL 2006/42/EG formulierten Möglichkeiten für die Ausstellung hat der deutsche Gesetzgeber nicht in die 9.ProdSV (Maschinenverordnung) übernommen. Da es solche europäischen Vorgaben auch in anderen europäischen Richtlinien gibt, hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelungen in das „darüber liegende“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aufgenommen – dort heißt es in § 3 Abs ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
“ als vollständige Maschine bereitstellt, als auch selber aufstellt / aufstellen lässt und erst danach die Konformität mit der RL 2006/42/EG bescheinigt. Grundsätzlich müssen beim Inverkehrbringen alle anwendbaren Punkte aus Anhang I erfüllt werden.Gemäß Anhang I, Abschnitt 1.1.2 a) müssen vom Hersteller auch Maßnahmen für den sicheren Transport und die sichere Montage getroffen werden. Der Leitfaden ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
den „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.Vorausgesetzt, das hier in Frage stehende Produkt fällt in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV, gilt Folgendes:Gemäß § 3 Abs. 1 der 9. ProdSV darf der Hersteller [...] Maschinen nur in den Verkehr bringen [...], wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
Abschnitt A Absatz 10 der Richtlinie zur rechtsverbindlichen Unterschrift auf der Konformitätserklärung. Hierbei handelt es sich in jedem Fall um eine natürliche Person. Im Leitfaden zur MaschRL ist im § 383 „Inhalt der EG- Konformitätserklärung“ folgende Erläuterung enthalten. "Die Identität der Person, die vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten für die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
. a. das Verfahren EG-Baumusterprüfung) ist. Zur Auslegung der Anwendung des Anhangs IV RL 2006/42/EG für Maschinen zur Holz-/Fleischbearbeitung oder ähnlichen Werkstoffen führt der "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" aus (§ 388): "...Zu ähnlichen Werkstoffen wie Holz zählen zum Beispiel Spanplatten, Holzfaserplatten, Sperrholz (auch wenn diese Werkstoffe mit Kunststoffen ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
dass es für das Stillsetzen der Maschine im Notfall benutzt werden kann (vgl. § 202 des EU-Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Ob bei Ihrem Sammler am Fräsautomat die besonderen Bedingungen gemäß a) vorliegen, muss sich aus der vom Hersteller zu erstellenden Risikobeurteilurteilung (s. Anhang I, Allg. Grundsätze der RL 2006/42/EG, DIN EN ISO 12100) ergeben. Ansonsten ist der Sammler - abhängig ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird ausgeführt, dass Werkzeuge im diesem Sinne Schneidwerkzeuge sind wie z.B. Bohrer und Sägeblätter. Die Stanzwerkzeuge gehören demnach nicht zu den Werkzeugen. Stanzwerkzeuge erweitern die Funktion der Maschine und werden vom Bedienpersonal der Maschine angebracht. Sie erfüllen somit die Voraussetzungen für auswechselbare Ausrüstungen. Dies gilt ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
Hierzu ist in § 41 Auswechselbare Ausrüstung des "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" folgendes nachzulesen:"Auswechselbare Ausrüstungen sind nicht mit Ersatzteilen zu verwechseln, welche die Funktion der Maschine nicht verändern und der Maschine auch keine neue Funktion verleihen, sondern lediglich als Ersatz für verschlissene oder defekte Teile vorgesehen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43221