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Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42390
-Kennzeichnung bringt also die Konformität eines elektrischen Betriebsmittels zum Ausdruck. Wenn Sie in eigener Regie die vorhandenen Buchsen austauschen, verändern Sie das elektrische Betriebsmittel und werden somit zum Hersteller. Sie übernehmen dann auch alle Pflichten und die Verantwortung des Herstellers, die sich aus der Niederspannungsrichtlinie (NRL / LVD) / der 1. Produktsicherheitsverordnung (1 ...
Stand: 12.09.2017
Dialog: 30013
gefordert: … Betriebsmittel, Leiter, Kabel und Leitungen sowie ihre Anschlüsse müssen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung vor Ort muss mit der Kennzeichnung in den Schaltplänen und Anordnungsplänen übereinstimmen, damit eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Folgende Normen sind zu beachten: DIN EN 60445 Kennzeichnung der Anschlüsse elektrischer Betriebsmittel und einiger bestimmter Leiter ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
Elektrische Betriebsmittel müssen nach den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.Bei elektrischen Betriebsmitteln sind auch weitere für das Produkt einschlägige EU-Richtlinien zu beachten. ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 843
Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) hat u.a. der Einführer bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt (unter 3.) eine eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen. Diese Anforderung wird in Artikel 6 Absatz 5 der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 43324
Elektrische Betriebsmittel sind gemäß der Niederspannungsrichtlinie Richtlinie 2014/35/EU mit einem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Mit dieser Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller, dass sein Produkt den grundlegenden Anforderungen aller für das Erzeugnis zutreffenden europäischen Richtlinien (z.B. Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit, Maschinenrichtlinie usw.) entspricht ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 15669
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Die verwendungsfertigen Produkte (hier elektrische Betriebsmittel zum Einbau in Möbel) sind mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. Zu beachten sind beim Einbau die vom Hersteller vorgegebenen Einbauhinweise. Vor allem die Hinweise, welche die sicherheitsrelevanten Angaben betreffen (z. B. richtiger elektrischer Anschluss, Abstand zu brennbaren Oberflächen, Lüftung,…). Der Einbau ist i. d. R ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 18245
Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren. Dies gi ...
Stand: 08.06.2016
Dialog: 26753
für das Produkt in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind." (§3 (4) ProdSG).In der 1. ProdSV [Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV] wird diese Anforderung in §8 (3) wie folgt konkretisiert:"Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass dem elektrischen Betriebsmittel ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 3595
Ein Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, muss beim erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt die Voraussetzungen der Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt - 1. ProdSV - erfüllen. Auch unterliegt ein solcher ...
Stand: 22.10.2014
Dialog: 22136
der Risikobewertung, technische Dokumentation und Betriebsanleitung, anbringen der CE-Kennzeichnung etc.) zu beachten.Ein Verstoß gegen § 5 BetrSichV für sich alleine ist nicht bußgeldbewehrt, wobei sich aber bei Nichtbeachtung der Anforderungen aus den Rechtsvorschriften, die die EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen auch bei Eigenherstellung ahndungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Maschinenverordnung - 9 ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
Nach der Niederspannungsrichtlinie dürfen neue elektrische Betriebsmittel nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie u. a. entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Dazu gehört auch, dass die wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt, auf den elektrischen ...
Stand: 12.09.2015
Dialog: 24737
Prinzipiell müssen alle technischen Arbeitsmittel und verwendungsfertigen Gebrauchsgegenstände den einschlägigen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.Sicherheitsanforderungen wie sie z. B. in der Niederspannungsrichtline formuliert sind, müssen eingehalten werden. In Ihrem Fall besonders hervorzuheben ist die Anforderung ..."Betriebsmittel sowie ihre Bestandteile müssen so beschaffen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5517
. a. eine behördliche Anerkennung zur Durchführung dieser Tätigkeiten benötigt. Eine CE-Kennzeichnung wird ausschließlich und nur vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten an ein Produkt angebracht, der damit bescheinigt, dass er die für dieses Produkt anzuwendenden europäischen Harmonisierungsvorschriften beim Entwurf/der Konstruktion und Fertigung eingehalten hat. Eine CE-Kennzeichnung muss und darf auch nur ...
Stand: 09.10.2014
Dialog: 21975
Uns ist kein grundsätzliches Verbot für metallene Leitungsroller bekannt.Für den Einsatz auf Bau- und Montagestellen beschreibt die DGUV-Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter Nr. 6.2 Anforderungen an Leitungsroller. Unter anderem steht dort:"Leitungsroller sind geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz GS-ET ...
Stand: 26.07.2020
Dialog: 42377
Die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu erfüllen.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an der Maschine angebracht werden.In Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Anforderungen zur CE-Kennzeichnung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
Die Buchstaben CE stehen für „Conformité Européenne", was „Europäische Konformität" bedeutet. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Die CE-Kennzeichnung wird auch als „Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.Die allgemeinen Grundsätze der CE-Kennzeichnung finden ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922