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Die elektrisch gesteuerten, versenkbaren Poller (Polleranlage) sind Maschinen i. S. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie – MRL). Gemäß Art. 2a „Begriffsbestimmungen“ ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
erstmaligen Inverkehrbringens geltenden Maschinenrichtlinie entsprechen.Ist das Förderband bereits vor dem 1.1.1995 erstmalig in den Verkehr gebracht worden, so sind die Anforderungen der damals gültigen Unfallverhütungsvorschriften (z. B. UVV VBG 5 "kraftbetriebene Arbeitsmittel" oder UVV VBG 10 "Stetigförderer") heranzuziehen.Der Arbeitgeber, der das Förderband seinen Arbeitnehmern als Arbeitsmittel ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Die in der Frage beschriebenen herangehensweisen entsprechen den Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Bei dem Fall 2 ist zu beachten, dass eine Roboteranlage mit Werkzeug und mit Aufgabe eine vollständige Maschine darstellt.Die DGUV-Information (FB HM-090) „Schaltschränke in Maschinen/Anlagen - Beschaffung bei Fremdunternehmen“ gibt eine Hilfestellung bei der Zuordnung zu den EU ...
Stand: 15.02.2023
Dialog: 43496
„Lockout/Tagout“ (Verriegelung/Kennzeichnung) sind geplante Sicherheitsmaßnahmen zum Abschalten der Energieversorgung von Maschinen und Anlagen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Hinweise zu diesen Sicherungsmaßnahmen sind in der Maschinenrichtlinie (MRL) zu finden. Artikel 5 "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme" MRL: (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
ist, sowie von Betätigungsgeräten, Steuer- und Energiekreisen, die für eine bestimmte Anwendung wie die Verarbeitung, die Behandlung, die Fortbewegung und die Aufbereitung eines Werkstückes, zusammengefügt sind.Diese Definition trifft auf diesen Kran zu, so dass die 9. ProdSV beim Inverkehrbringen des Kranes anzuwenden ist. Dies hat zur Folge, dass der Kran entsprechend den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
Für eine „vollständige“ Maschine im Sinne des § 2 Nr. 2 der 9. ProdSV, welche die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht umsetzt, muss der Hersteller alle anwendbaren Punkte des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten, damit sie als konform mit dieser Vorschrift und damit als sicher gilt. Hierunter fallen unter anderem auch die elektrischen Gefährdungen.Gemäß § 6 ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
Ja, die Maschinenrichtlinie (MRL) ist voll umfänglich anzuwenden. Entsprechend der Beschreibung ist die Prüfeinrichtung eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft (Pneumatik) ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit, miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist (Zylinder ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.Sofern eine ggf. zutreffende EU-Richtlinie nicht nur für das erstmalige Inverkehrbringen, sondern auch für die Herstellung zur eigenen Verwendung anzuwenden ist (z. B. die Maschinenrichtlinie), so sind bei der Herstellung zur eigenen Verwendung neben den materiellen Anforderungen auch die sich hieraus ergebenden formalen Anforderungen (Erstellen ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
Die Schlauchpflegeanlage ist eine Maschine i.S. der Maschinenrichtlinie - MRL und ein Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Wenn die Anlage optimiert werden soll, ist vor dem Umbau im Rahmen einer Risikobeurteilung festzulegen, ob der Umbau die Anlage wesentlich verändert (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS "Wesentliche Veränderung von Maschinen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
einer Geschäftstätigkeit Ihre Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden.Es liegt dann eine erstmalige Bereitstellung und somit ein Inverkehrbringen vor. Dadurch obliegen Ihnen auch sämtliche Pflichten aus dem Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - für die „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ und den einschlägigen Verordnungen zum ProdSG sowie den zugehörigen Normen.Ihr Produkt muss neben ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist.“In diesem Sinne würden Sie zum Hersteller nach der Maschinenrichtlinie. Konsequenterweise sind Sie dann ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
a) Der Motorenprüfstand ist eine Maschine oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterliegt auch dieser, da der Motorenprüfstand nicht als Maschine für Forschungszwecke angesehen werden kann.Begründung:Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt.Sofern eine ggf. zutreffende EU-Richtlinie nicht nur für das erstmalige Inverkehrbringen, sondern auch für die Herstellung zur eigenen Verwendung anzuwenden ist (z. B. die Maschinenrichtlinie), so sind bei der Herstellung zur eigenen Verwendung neben den materiellen Anforderungen auch die sich hieraus ergebenden formalen Anforderungen (Erstellen ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
ist hier etwas eindeutiger – „but which cannot in itself perform a specific application“. Die Messeinheit hätte hier eine Funktion, nämlich Messungen vorzunehmen, aber sie kann für sich genommen nicht verwendet werden. Daher wäre die Messeinheit als unvollständige Maschine anzusehen.Eine Besonderheit der Maschinenverordnung bzw. der Maschinenrichtlinie ist, dass die Vorgaben nicht nur für das Inverkehrbringen ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Mit der Richtlinie 93/68/EWG wurde die Verpflichtung aufgehoben, neben der CE-Kennzeichnung das Jahr der Anbringung zu vermerken.Gemäß Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist neben einigen herstellerbezogenen Angaben das Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde, anzugeben.„Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 878