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Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
. Ist die Maschine für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung konstruiert und gebaut, muss sie einen entsprechenden Hinweis tragen. Je nach Beschaffenheit müssen auf der Maschine ebenfalls alle für die Sicherheit bei der Verwendung wesentlichen Hinweise angebracht sein. Diese Hinweise unterliegen den Anforderungen der Nummer 1.7.1. Muss ein Maschinenteil während der Benutzung mit Hebezeugen gehandhabt ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
) und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind (Prüfung).Sie erfüllt somit den Begriff „Maschine“: gemäß Artikel 2 der MRL. Die MRL ist auf diese Prüfeinrichtung anwendbar. Das Unternehmen ist „ Hersteller“ im Sinne des Artikel 2 i) (eine „natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine … konstruiert und/oder baut).Die Prüfeinrichtung wird zwar nicht vermarktet ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
Betriebsanleitungen der Drehmaschine sowie der Schutzscheiben der Hersteller sind einzubeziehen. Die DGUV-Information (FB HM-040) gibt zu berücksichtigende Aspekte vor der Beschaffung von Schutzscheiben an. ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 23603
Vorrichtungen zählen geeignete Spiegel und Kamera-Monitor-Systeme (KMS; engl.: CCTV).Ein Hersteller ist gemäß Maschinenrichtlinie grundsätzlich verpflichtet eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Wie ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
gewarnt.Ein Hersteller ist gemäß Maschinenrichtlinie grundsätzlich verpflichtet eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Wie Eingangs der Antwort angesprochen, ergibt sich aus der Richtlinie selbst ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
der Vorrichtung handelt es sich aber um eine auswechselbare Ausrüstung, wenn hierdurch die Funktion der Werkzeugmaschine geändert bzw. erweitert wird (z.B. durch den Anbau einer Zusatzsatzvorrichtung an eine Drehmaschine lassen sich an dieser dann auch Fräsarbeiten ausführen oder durch die Zusatzvorrichtung lassen sich neue, bisher nicht produzierbare Werkstücke oder andere, vom Hersteller der Werkzeugmaschine ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 11475
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt wird (wobei ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind".Entsprechend dieser Definition dürfte die Pumpe unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen.Die Hersteller der Pumpen müssen in der Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 die Verwendungsgrenzen, wie die bestimmungsgemäße Verwendung und den Einsatzbereich der Maschine, festlegen. Die bestimmungsgemäße Verwendung ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42975
Dokumentation und Betriebsanleitung. Die Technische Dokumentaion muss nicht mit an den Kunden geliefert werden. Gemäß Maschinenrichtlinie muss diese Dokumentation nur beim Hersteller einer Maschine bereitgehalten werden. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Dokumentation den zuständigen Behörden jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann. Die Betriebsanleitung muss aber jedem Verwender ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
ist die Gasversorgung nicht zwingend Bestandteil der Laser-Bearbeitungsstation. Dies gilt insbesondere, wenn der Betreiber mehrere Anlagen zentral über ein Gasnetz versorgt. Liefert der Hersteller der Laser-Bearbeitungsstation die Gasversorgung als Bestandteil dieser Anlage mit, so ist sie der Maschinen zuzurechnen und muss von der Konformitätserklärung für die Maschine mit erfasst sein.Druckgeräte/Baugruppen ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Nach der Maschinenverordnung - 9. ProdSV muss beim Inverkehrbringen die Maschine mit der CE-Kennzeichnung nach § 5 der 9. ProdSV versehen sein.Weiterhin ist in § 4 Abs. 1 9. ProdSV nachzulesen, dass der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der in den Absätzen 2, 3 und 4 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchführt, um nachzuweisen, dass die Maschine mit den Bestimmungen ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren. Dies gi ...
Stand: 08.06.2016
Dialog: 26753
Im Anhang I, Ziffer 1.7.4 der Maschinenrichtlinie werden Vorgaben in Bezug auf die Betriebsanleitung gemacht. Sowohl hier wie Artikel 5 Absatz 1b der Maschinenrichtlinie werden keine Angaben über die Form der Betriebsanleitung gemacht.Die Betriebsanleitung (auch Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanleitung) stellt das wichtigste Dokument dar, welches der Hersteller eines Produktes an den Verwender ...
Stand: 13.01.2022
Dialog: 17995
kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden;" Sollte dies zutreffen, ist folgendes Verfahren erforderlich (Artikel 13):"(1) Der Hersteller ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
auch Kunstwerke unter den Anwendungsbereich des ProdSG fallen, muss der Hersteller (der Künstler) auch hier sicherstellen, dass die Produkte den sicherheitstechnischen Anforderungen dieses Gesetzes sowie ggf. den darauf basierenden weitergehenden Anforderungen speziellerer Rechtsvorschriften entsprechen und sich somit keine Gefahren für die Sicherheit von Personen ergeben.KomNet ist ein kostenloses Informations ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
sein. Soweit erforderlich, muss das Ingangsetzen sicher verhindert werden können, oder die Beschäftigten müssen sich Gefährdungen durch das in Gang gesetzte Arbeitsmittel rechtzeitig entziehen können.In Rücksprache mit dem Hersteller sollte ermittelt werden, welche Nachrüstungsmöglichkeiten, z.B. Einbau einer Bremse, möglich sind und zu einer Risikominimierung führen.Z.B. können nachlaufende Handwerkzeuge ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793