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werden. --> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 3. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden. --> Es liegt eine wesentliche Veränderung vor. Die wesentlich veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt! Anmerkung: Der Hersteller hat sich aufgrund ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
„Lockout/Tagout“ (Verriegelung/Kennzeichnung) sind geplante Sicherheitsmaßnahmen zum Abschalten der Energieversorgung von Maschinen und Anlagen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Hinweise zu diesen Sicherungsmaßnahmen sind in der Maschinenrichtlinie (MRL) zu finden. Artikel 5 "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme" MRL: (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
und Bau von Maschinen" dieser Richtlinie hat der Hersteller nach den allgemeinen Grundsätzen dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Die Problematik ist also im Rahmen ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Auflage 2.3". Dort ist Folgendes nachzulesen:"10. Die Identität der Person, die vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten für die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung bevollmächtigt worden ist, ist neben ihrer Unterschrift anzugeben. Unter der Identität der Person ist die Angabe von Name und Funktion dieser Person zu verstehen.Die EG ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
Ausrüstung kein Werkzeug ist." (Hervorhebung durch KomNet) Die Laufkatze wird nicht an einer Maschine, sondern einem baulichen Element, dem Träger, angebracht. Daher kann diese Definition nicht erfüllt werden.Wenn der Hersteller die Laufkatze als unvollständige Maschine in Verkehr bringt, trägt er damit wahrscheinlich dem Umstand Rechnung, dass er nicht wissen kann, wie diese beim Anwender aufgebaut ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
fertige Maschine“„which cannot in itself perform a specific application “ --> Verwendung/Anwendung kann nicht verrichtet/ausgeführt/vollbracht werdenDies könnte für das Tragwerk an sich bedeuten: Die als End-Zweck beabsichtigte Hebebewegung kann als bestimmte Anwendung betrachtet werden, die jedoch so – aufgrund des fehlenden Hebezeuges – noch nicht ausgeführt werden kann. Somit müsste der Hersteller ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Mit einer Konformitätserklärung bringt der Hersteller zum Ausdruck, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den angegeben Richtlinien entspricht. Ein Ablaufdatum ist nicht vorgesehen und entspricht nicht den Anforderungen, die die Richtlinien an den Inhalt der Konformitätserklärung stellen. In Ihrem Einzelfall sollten Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden ...
Stand: 25.07.2014
Dialog: 21641
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition "auswechselbare Ausrüstung" siehe Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)) und es wurde dann richtigerweise als "unvollständige Maschine" mit einer Einbauerklärung nach der Maschi ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698
zuständige Behörde hat jedoch die Möglichkeit über die Marktaufsichtsbehörde, in dessen Aufsichtsbezirk der Hersteller oder dessen Bevollmächtigter seinen Sitz hat, die Konformitätserklärung zu bekommen, sofern nach dem Tag der Herstellung noch keine 10 Jahre vergangen sind bzw. bei Serienfertigung, nach dem Tag der Fertigstellung der letzten Einheit noch keine 10 Jahre vergangen sind.Hinweis:Die ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 12896
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme der einzelnen Maschinen einschließlich der Eigenbaumaschinen die Pflichten nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 43835
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ausgestellt wurde.Das Maschinenrecht sieht nicht vor, dass die EG-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine, z. B. auf Grund ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43552
) konkretisiert. Danach haben die Hersteller zu gewährleisten, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten elektrischen Betriebsmittel eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation tragen.Danach muss zwar nicht zwingend eine Seriennummer in Kombination mit dem Produkttyp auf dem Produkt angebracht sein. Die Anbringung einer Seriennummer, mit der ein Bezug ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 43324
ist. Da Poller nicht in Anhang IV der MRL aufgeführt sind, besteht für den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten somit auch keine formale Verpflichtung Prüfungen gem. MRL durchzuführen.Hinweis: Beim Betrieb der Polleranlage können Prüfungen gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV erforderlich sein.2. Eine Polleranlage besteht aus mindestens einem Poller und einer dazugehörigen Steuerung. Diese ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
den „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.Vorausgesetzt, das hier in Frage stehende Produkt fällt in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV, gilt Folgendes:Gemäß § 3 Abs. 1 der 9. ProdSV darf der Hersteller [...] Maschinen nur in den Verkehr bringen [...], wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
der Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie ) eingehalten werden (bzw. ab 20. April 2016 der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU). Dazu müssen Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang IV der Niederspannungsrichtlinie durchgeführt werden. Die Hersteller oder ihre Bevollmächtigten im Europäischen Wirtschaftsraum bestätigen dies durch das Anbringen des CE-Zeichens gemäß Anhang III ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Gasverbrauchseinrichtungen müssen nur gekennzeichnet werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:"a) „Geräte“ Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 °C betrieben werden. Gas-Gebläsebrenner und die zugehörig ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 42706
. auch durch einen anderen Hersteller nachgerüstet wurde. Hierbei wäre dann der ursprüngliche Laborabzug wahrscheinlich keine Maschine, der separat gelieferte elektrische Frontschieber allerdings schon.Es ist daher im Einzelfall immer zu prüfen, was durch den Hersteller als "das Produkt" definiert und geliefert worden ist bzw. was als zu einer Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie zugehörig zu betrachten ist (z.B ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821