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Nach Ziffer A 2.1 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV35 unterliegen Einrichtungen in Gebäuden, in denen sich Arbeitsstätten befinden, z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Für das korrekte Betreiben und Instandhalten von Installationen ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186
Ja, es handelt sich um eine auswechselbare Ausrüstung.Im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie sind in § 41 Erklärungen zum Thema "Auswechselbare Ausrüstungen" gemacht. Auszug: "Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden..." ...
Stand: 19.07.2021
Dialog: 43563
Die Maschinrenrichtlinie - MRL - gilt nicht nur für Einzelmaschinen, sondern auch für verknüpfte Gesamtanlagen (verkettete Maschinen). Möglicherweise hat die mit der Verknüpfung der Maschinen beauftragte Unternehmung auch die Gesamtkonformtätsverantwortung über die Gesamtanlage übernommen, denn es muss beurteilt werden, ob bei einer Verkettung eine komplexe Maschinenanlage entsteht oder jede Masch ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
auf dem Markt – und das Produktsicherheitsrecht kommt zur Anwendung:a) Handelt es sich um (den vermutlich unwahrscheinlichen Fall) eine neuen Maschine (bzw. ein anderes unter § 1 Abs. 1 genanntes Produkt) käme hier § 3 Abs. 1 ProdSG i. V. m. der 9.ProdSV als nationale/deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Anwendung.b) Handelt es sich um eine gebrauchte Maschine (etc.), kommt „nur“ § 3 ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
Vor der Frage, ob es sich bei der Fackel nun um eine Maschine handelt oder nicht, ist zu hinterfragen, ob die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht wird. Wenn die Fackel z. B. Bestandteil einer „Maschinenanlage“ ist, dann muss die Konformität für die Maschinenanlage erklärt werden und diese umfasst dann auch die Fackel. Wird die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht, dann ist zu prüfen, ob ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
von eventuellen Widersprüchen ist das auch insofern logisch, als das es sich bei der CE-Kennzeichnung um eine Erklärung zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens handelt und nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt X. Im Übrigen lässt sich eine Maschine spätestens nach dem ersten Umbau nicht mehr dahingehend überprüfen, ob zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens alles i. O. war.Der spätere Betreiber ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
Den Leitlinien zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU bzw. der Vorläuferversion 94/4/EG ist in Kapitel 6.3 folgendes zum Verhältnis zwischen der Anwendung der Richtlinie 2014/34/EU und Anwendung der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG zu entnehmen "Die Richtlinie 94/9/EG, die eine spezifische Richtlinie im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Maschinenrichtlinie ist, enthält sehr spezifische und detaillierte Anf ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 11659
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 5929
Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 18685
Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antr ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
der Technik entsprochen hat. Theoretisch gilt eine Konformitätserklärung somit unbegrenzt.Rein rechtlich betrachtet ist, da es sich um das erstmalige Inverkehrbringen der Maschine handelt, das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG i.V.m. der 9. ProdSV maßgebend. Die Konformitätserklärung muss dementsprechend Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24121
."Entsprechend handelt es sich bei der von Ihnen beschriebenen Maschine und eine Nahrungsmittelmaschine im Sinne der Maschinenrichtlinie. ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42664
mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30). ..." Bei dem von Ihnen nachgefragten Verbraucherprodukt handelt es sich um ein Erzeugnis, welches dem § 3 Abs. 2 ProdSG zuzuordnen ist, dem sogenannten nicht harmonisierten Bereich. Diese Produkte dürfen nicht mit einem CE-Zeichen versehen werden. ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an.Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
zusammengebaut werden kann. Die Montageanleitung ist in einer Amtssprache der Europäischen Gemeinschaft abzufassen, die vom Hersteller der Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, oder von seinem Bevollmächtigten akzeptiert wird. Wenn es sich um eine so genannte Komponente handelt gilt, sobald diese von der Definition her dem Begriff "unvollständige Maschine" unterliegt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angesehen werden, ist im Dokument "Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden" beschrieben.Hiernach handelt es sich bei der kranbaren Transportkiste um ein Arbeitsmittel. ...
Stand: 21.12.2023
Dialog: 43866
); es handelt sich demnach um Arbeitsmittel. Bei dem „Einsatz im Betrieb“ handelt es sich um „Gebrauchen“, demnach um Verwendung von Arbeitsmitteln im Sinne des § 2 Abs. 2 der BetrSichV.Der § 5 der BetrSichV (Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel) enthält u.a. im Abs. 1 spezielle Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Danach darf der Arbeitgeber nur solche ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610