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Unter Artikel 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist der Anwendungsbereich der Richtlinie definiert:"(1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen; b) auswechselbare Ausrüstungen; c) Sicherheitsbauteile; d) Lastaufnahmemittel; e) Ketten, Seile und Gurte; f) abnehmbare Gelenkwellen; g) unvollständige Maschinen."Als "Maschine" ist nach Artikel 2 definiert:"- ei ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht. Di ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Not-Halt und Not-Aus haben unterschiedliche Definitionen, siehe hierzu Anhang E der EN 60204-1:2006. NOT-HALT (Stillsetzen im Notfall) Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, einen Prozess oder eine Bewegung anzuhalten, der (die) gefahrbringend wurde. NOT-AUS (Ausschalten im Notfall) Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, die Versorgung mit elektrischer Energie zu einer ganzen o ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18578
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG):eine Gesamtheit aus mehreren Teilen,davon mind. eine beweglich undes hat eine bestimmte AnwendungAntriebssystem, ein anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen KraftIm Kern geht es bei vielen Diskussionen zur Frage, ob ein ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43953
Die verwendungsfertigen Produkte (hier elektrische Betriebsmittel zum Einbau in Möbel) sind mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. Zu beachten sind beim Einbau die vom Hersteller vorgegebenen Einbauhinweise. Vor allem die Hinweise, welche die sicherheitsrelevanten Angaben betreffen (z. B. richtiger elektrischer Anschluss, Abstand zu brennbaren Oberflächen, Lüftung,…). Der Einbau ist i. d. R. auch nur ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 18245
die Benutzer hinsichtlich der Bedeutung der Kennzeichnung unterweisen. Sind im Betrieb nur Geräte einer Kategorie vorhanden, kann eine Kennzeichnung entfallen." ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42390
Ja, auch ein manuelles Messgerät wird durch den Einbau eines Lüftermotors zur Maschine gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Mit dem Einbau eines Lüftermotors erfüllt das Messgerät die Begriffsbestimmung "Maschine" nach Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie. Sofern das Messgerät nicht unter eine der Ausnahmen nach Artikel 1 Absatz 2 (z. B. unter h) "Maschinen, die speziell für Forschungszw ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43495
der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fallen: — für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte, — Audio- und Videogeräte, — informationstechnische Geräte, — gewöhnliche Büromaschinen, — Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte, — Elektromotoren;"Daher treten diesbezügliche Fragestellungen wie "Muss eine Waschmaschine ...
Stand: 13.03.2023
Dialog: 23002
nach der Maschinenrichtlinie in den Verkehr gebracht, wird durch den Anbau diese Gerätes an den Bagger quasi eine neue Maschine hergestellt.Derjenige, der eine Maschine herstellt bzw. erstmalig in Betrieb nimmt - und sei es auch nur für die eigene Verwendung - hat dann alle sich aus der Maschinenrichtlinie ergebenden Herstellerpflichten zu erfüllen. ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698
dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, der Name und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers und- eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation des Verbraucherproduktsanzubringen.Weitere Kennzeichnungsvorgaben ergeben sich nicht aus diesen Vorschriften. Auch gibt es für Schlüsselbänder keine zusätzlichen Auflagen.Jedoch sind den LASI-Leitlinien zum Geräte ...
Stand: 25.07.2018
Dialog: 16709
auf einer bestimmte Höhe zu halten und soll lediglich die Demontage ermöglichen. Derartige Geräte sind nicht als Hebezeuge im Sinne des Art. 2 RL 2006/42 anzusehen (vgl. § 40 des EU-Leitfadens zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Zudem ist der Absenkeil für sich alleine eine Komponente einer Traggerüstkonstruktion. Insoweit findet hier die Maschinenrichtlinie keine Anwendung. ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20382
. Aspekte und unter Einbeziehung der Betriebsanleitung des Gerätes prüfen, ob diese für den Einsatz im gewerblichen Bereich geeignet sind. ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
. die maschinellen Komponenten den Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) entsprechen. Auch die Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie) kann zum Tragen kommen. Im Geltungsbereich dieser Richtlinie werden u.a. "Netze für die Versorgung, die Verteilung und den Abfluss von Wasser und ihre Geräte“ ausgenommen. Dies betrifft aber nur die Ausrüstungen, die mit diesen Netzen zusammenhängen ...
Stand: 02.06.2016
Dialog: 13612
nicht angebracht werden!Eine Liste in nationales Recht umgesetzter Richtlinien findet sich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter der Rubrik Geräte- und Produktsicherheit, Marktüberwachung, Materialien, Dokumente für die Gewerbeaufsicht.Hinweis:Ein GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") ist keine Pflicht. Es hat sich seit seiner Einführung 1977 zu einem weltweit anerkannten ...
Stand: 20.10.2021
Dialog: 17711
Lastaufnahmemittel fallen gemäß § 2 in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV). Die Maschinenrichtlinie schließt auch für den Eigengebrauch hergestellte Produkte ein (9. ProdSV, § 2 Ziff.10). Somit muss für die genannten Lastaufnahmemittel entsprechend § 3 der Maschinenverordnung eine Konformitätserklärung ausgestellt ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
und Gesundheit dieser Geräte im Rahmen der Niederspannungsrichtlinie bzw. der 1. ProdSV umgesetzt werden.Außerdem fallen elektrische Produkte ggf. in den Anwendungsbereich weiterer EU-Richtlinien (z. B. EMV-Richtlinie).Bei Fragen können Sie sich an Ihre örtliche Marktaufsichtsbehörde oder auch an die einschlägigen Hersteller von derartigen Antrieben wenden, die Ihnen vermutlich weitere Hilfestellungen ...
Stand: 19.06.2018
Dialog: 18776
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
werden. Solche Geräte müssen also genauso sicher sein wie solche, die auf dem Markt bereitgestellt (vertrieben) werden, jedoch brauchen die formalen Aspekte (z.B. CE-Kennzeichnung) nicht berücksichtigt zu werden. ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden R ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren ...
Stand: 08.06.2016
Dialog: 26753