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Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen diesbezügl ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
den entsprechenden Rechtsbereichen und Unterlagen (ob nach ATEX-Richtlinie 2014/34/EU oder einer anderen Rechtsgrundlage) zuordnen zu können.Dies ist aber in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht möglich. Es könnte also sein, dass ein nicht-ATEX-gekennzeichnetes Produkt wegen der Konformitätserklärung dafür gehalten werden könnte, oder vermutet werden könnte, dass die Konformitätserklärung fälschlicherweise ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43266
der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführten, für sie geltenden grundlegendenSicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht (hierzu gehört zwingend die Durchführung der Risikobeurteilung nach Anhang I 2006/42/EG, im Sinne der DIN EN ISO 12100:2011, ggf in Verbindung mit DIN EN ISO 13849-1/-2 und DINE ISO 80079-36:2018;Sie haben2. sicherzustellen, dass die in Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
der 9. ProdSV muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicherstellen, dass1. die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B der Richtlinie 2006/42/EG erstellt werden,2. die Montageanleitung gemäß Anhang VI der Richtlinie 2006/42/EG erstellt wird und3. eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
Die Buchstaben CE stehen für „Conformité Européenne", was „Europäische Konformität" bedeutet. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Die CE-Kennzeichnung wird auch als „Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.Die allgemeinen Grundsätze der CE-Kennzeichnung finden ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
Ein Flurförderzeug ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie.In dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für eine Rückwärtsfahr-Warneinrichtung ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Für Ihre Frage dürfte folgende Informationsschrift sehr hilfreich sein:Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) hier: BGHM-I 103 „Maschinenlehrgänge Holzbearbeitung – Organisation und Anforderungen an Ausbildungsstätten" (bisher BGI 727).In der BGHM-I 103 finden Sie auf Seite 17 Vorschriften aufgeführt, die für Ausbildungsstätten maßgeblich sind. Auf Seite 18 ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 23598
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
) und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind (Prüfung).Sie erfüllt somit den Begriff „Maschine“: gemäß Artikel 2 der MRL. Die MRL ist auf diese Prüfeinrichtung anwendbar. Das Unternehmen ist „ Hersteller“ im Sinne des Artikel 2 i) (eine „natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine … konstruiert und/oder baut).Die Prüfeinrichtung wird zwar nicht vermarktet ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung ...
Stand: 03.04.2020
Dialog: 19011
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ausgestellt wurde.Das Maschinenrecht sieht nicht vor, dass die EG-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine, z. B. auf Grund ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43552
Ein Radlader ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie.In dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für einen Rückspiegel ist dort nicht gefordert.In dem Leitfaden ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
Ein Radlader ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - MaschinenrichtlinieIn dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für eine Rückwärtsfahr-Warneinrichtung ist dort nicht gefordert.In ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
eine Kollision zwischen Roboter und Mensch kann nicht ausgeschlossen werden. Für die Bewertung der Gefährdungssituation ist es sicherlich hilfreich, wenn man sich durch die zuständige Arbeitsschutzverwaltung und die zuständige Berufsgenossenschaft beraten lässt. Weitere Informationen können aus den BG/BGIA - Empfehlungen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen mit kollaborierenden Robotern entnommen werden. ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18768
Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43130
Bei dem Handschlagschrauber handelt es sich offensichtlich um ein Gerät, das durch menschliche Kraft (Schlag auf den Schrauber) betrieben wird und eine Feder enthält, die durch ihre innere Spannkraft den Antriebsvierkant wieder in die Ausgangslage verschiebt.Nach unserer Auffassung handelt es sich bei diesem Gerät nicht um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie MRL ...
Stand: 27.04.2018
Dialog: 25709
Artikel 15 (2) der Niederspannungsrichtlinie lautet: "Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV, enthält die in Modul A in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten…." In der Tat ist die Lesbarkeit der NiederspannungsRL an dieser Stelle umständlich / nicht hinreichend genau. In Anhang IV wird lediglich der Aufbau der EU-Konformit ...
Stand: 28.04.2014
Dialog: 21019
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen""In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264