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a) Konformitätserklärung Eine Konformitätserklärung wird nur benötigt, um eine Maschine oder Sicherheitsbauteil erstmalig in der EU im Verkehr zu bringen. (§ 2 Buchstabe h) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EC. Im weiteren als MRL bezeichnet) Die MRL betrachtet eine wesentlich veränderte Maschine als neue Maschine. Derjenige der eine Maschine wesentlich verändert und in Verkehr bringt ist automatisc ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
) auch weiterhin überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 ProdSG in Verbindung mit § 34 ÜAnlG*).Energieanlagen sind legaldefiniert Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Fortleitung oder Abgabe von Energie (§ 3 Nr. 15 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG).Das EnWG fordert beim Errichten oder beim Betreiben solcher Anlagen, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Hierbei sind die allgemein ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob und wel ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
Dokumentation und Betriebsanleitung. Die Technische Dokumentaion muss nicht mit an den Kunden geliefert werden. Gemäß Maschinenrichtlinie muss diese Dokumentation nur beim Hersteller einer Maschine bereitgehalten werden. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Dokumentation den zuständigen Behörden jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann. Die Betriebsanleitung muss aber jedem Verwender ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
Für technische Arbeitsmittel und verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gilt:"Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 3595
nach den Herstellerangaben für die Verwendung auf Baustellen geeignet ist. Für den Betrieb des Leitungsrollers ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV maßgeblich. "Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind." (§ 5 Abs.1 BetrSichV)Gemäß § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 26910
aber keine generelle Pflicht für eine Rückfahrwarneinrichtung.Zu beachten ist aber, dass sich für einen Arbeitgeber bezüglich Sicherheitsmaßnahmen beim Rückwärtsfahren Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und den anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben. Im Anhang 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
des ProdSG ausnehmen würde, gilt das ProdSG demnach auch für Kunstwerke.Die in der Fragestellung angeführte Unterscheidung zwischen Verbraucherprodukt und technischem Arbeitsmittel existiert im jetzt gültigen ProdSG in dieser Form nicht mehr. Zusätzlich gelten sowohl nach früherer Rechtslage als auch nach dem aktuellen ProdSG diese Produkte als Verbraucherprodukte, da sie nach § 2 Nr. 26 "für Verbraucher ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
Bei Überprüfungen von Konformitätserklärungen durch die Marktaufsichtsbehörden wird, hinsichtlich der Normen, auf das „Gültigkeitsdatum“ der jeweiligen Norm geachtet/Bezug genommen (Das Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung und die aktuelle Gültigkeit beim Bereitstellen auf dem Markt ist entscheidend).Richtig und wichtig ist, wie bereits von Ihnen erwähnt, die Fundstelle ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 19008
der geänderten Maschine anzusehen und haben alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.Sollte die Ermittlung keine wesentliche Veränderung ergeben, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - sicherstellen, dass Sie Ihren Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den Anforderungen in § 7 ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
weisen wir insofern hin. Liegt keine wesentliche Änderung vor, hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsberurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG - i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - für die Maschine (Arbeitsmittel) vorzunehmen.Als Entscheidungshilfe bezüglich der Änderung oder wesentlichen Veränderung von Maschinen kann das Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
Trennende Schutzeinrichtungen müssen gemäß Anhang I, Ziff. 1.4.1 vierter Spiegelstrich der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG so befestigt sein, dass sie nicht auf einfache Weise Umgangen oder unwirksam gemacht werden können. Laut Anhang I, Ziff 1.4.2.1 RL 2006/42/EG dürfen feststehende trennende Schutzeinrichtungen sich nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen. Dabei müssen die Befestigung ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt immer dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereit gestellt werden (§ 1 ProdSG).Darunter ist jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommenes Bereitstellen oder Ausstellen von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch eine T ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Für die Einbauerklärung und Montageanleitung gelten die gleichen Voraussetzungen beim zur Verfügung stellen wie für die Betriebsanleitung.Zur Form der Betriebsanleitung verweisen wir auf den KomNet-Dialog 17.995, in dem die Thematik ausführlich behandelt wird. ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 26835
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den geschilderten Zusatzgewichten nicht um Anbaugeräte, die als "auswechselbare Ausrüstungen" unter die Maschinenrichtlinie - MRL - fallen. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr a ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
Der Ersatz des Starters und der Lampe ist typischerweise als "Wartungsarbeit" zu verstehen, die in der Regel auch von Laien ausgeführt werden kann. Die grundlegenden Eigenschaften der Leuchte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch werden dadurch nicht verändert. Die CE- Kennzeichnung ist außerdem eine Kennzeichnung, entsprechend der einschlägigen EU- Richtlinien, die die rechtliche Voraussetzung für ...
Stand: 21.11.2014
Dialog: 22353
Unter Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zu verstehen.Auch beim Verschenken oder Verkaufen von Maschinen an Mitarbeiter handelt es sich somit um ein Bereitstellen am Markt.An unterschiedlichen Beispielen wird dieses Thema auch in den LASI-Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) umfassend dargestellt. ...
Stand: 27.02.2018
Dialog: 23230
“ als vollständige Maschine bereitstellt, als auch selber aufstellt / aufstellen lässt und erst danach die Konformität mit der RL 2006/42/EG bescheinigt. Grundsätzlich müssen beim Inverkehrbringen alle anwendbaren Punkte aus Anhang I erfüllt werden.Gemäß Anhang I, Abschnitt 1.1.2 a) müssen vom Hersteller auch Maßnahmen für den sicheren Transport und die sichere Montage getroffen werden. Der Leitfaden ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Gemäß § 2 Nr. 4 ProdSG ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union. Das Überlassen von Sportausrüstunge ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773