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Unter Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zu verstehen.Auch beim Verschenken oder Verkaufen von Maschinen an Mitarbeiter handelt es sich somit um ein Bereitstellen am Markt.An unterschiedlichen Beispielen wird dieses Thema auch in den LASI-Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) umfassend dargestellt. ...
Stand: 27.02.2018
Dialog: 23230
Sie die entsprechenden Produkte (von denen wir annehmen, dass es sich um Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung handelt) nicht auf dem Markt bereitstellen [entgeltlich oder unentgeltlich abgeben], da Sie wissen, dass die Maschinen (zumindest die CE-Kennzeichnung betreffend) nicht den anwendbaren Rechtsvorschriften entsprechen.Wenn der Lieferant nun nicht mehr existiert und eventuelle Konformitätsnachweise ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Das Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - gilt, wenn gemäß § 1 Abs. 1 "Anwendungsbereich" im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist unter "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitstellen" jedes von einer natürlichen oder juristischen Person ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
Ein Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, muss beim erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt die Voraussetzungen der Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt - 1. ProdSV - erfüllen. Auch unterliegt ein solcher ...
Stand: 22.10.2014
Dialog: 22136
Sofern das Förderband bereits erstmalig im Binnenmarkt in Betrieb genommen wurde, gilt es beim erneuten Bereitstellen auf dem Markt als "Gebrauchtmaschine". Beim Inverkehrbringen von "Gebrauchtmaschinen" hat der Lieferant § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - zu beachten.Die für den sicheren Betrieb erforderlichen Angaben sind auch vom Lieferanten in einer Gebrauchsanleitung (§ 3 Abs. 4 ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
der geänderten Maschine anzusehen und haben alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.Sollte die Ermittlung keine wesentliche Veränderung ergeben, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - sicherstellen, dass Sie Ihren Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den Anforderungen in § 7 ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
des Bereitstellens auf dem Markt geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen. Ob dies der Fall ist, hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
Bei Überprüfungen von Konformitätserklärungen durch die Marktaufsichtsbehörden wird, hinsichtlich der Normen, auf das „Gültigkeitsdatum“ der jeweiligen Norm geachtet/Bezug genommen (Das Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung und die aktuelle Gültigkeit beim Bereitstellen auf dem Markt ist entscheidend).Richtig und wichtig ist, wie bereits von Ihnen erwähnt, die Fundstelle ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 19008
von Sportausrüstungen (wie Tennisschläger oder Hockeyschläger) im Rahmen einer Dienstleistung, die z. B. in den Geschäftsräumen bzw. auf dem Betriebsgelände des Dienstleisters verwendet werden ( z. B. Hockey- oder Tennishalle), ist ein Bereitstellen nach dem ProdSG, da der Verbraucher selbst diese aktiv verwenden kann (siehe LASI Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz LV 46, Ziff. 2/1).Somit dürfen Sportausrüstungen ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
im zivil- und strafrechtlichen Sinne. Dies gilt auch für Unikate bzw. Einzelanfertigungen. Darauf sollte beim Bereitstellen eines „Baukastens“ hingewiesen werden. Gleiches gilt auch für denjenigen, der im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ein per Hand hergestellten „Lampenfuß“ mit anderen Teilen zu einer betriebsfertigen Lampe zusammenfügt und auf dem Markt bereitstellt. Vorgenannte Regelungen gelten ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten.Handelt es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG, waren bereits die Anforderungen der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV - (Maschinenverordnung) beim Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme zu berücksichtigen. Hieraus folgt, dass die Anlage nur betrieben ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt immer dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereit gestellt werden (§ 1 ProdSG).Darunter ist jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommenes Bereitstellen oder Ausstellen von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Bereitstellen auf dem MarktEntsprechend § 3 Absatz 1 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) darf ein Produkt, das einer Verordnung nach § 8 Absatz 1 unterliegt nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es1.die in den Rechtsverordnungen vorgesehenen Anforderungen erfüllt und2.die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstige in den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 aufgeführte Rechtsgüter ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 16199
Konformitätserklärung ist u.a. eine wichtige Herstellerinformation, die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung ist. Sie dient hier als Nachweis darüber, dass die Voraussetzungen für das Bereitstellen dieses Arbeitsmittels nach § 7 der Betriebssicherheitsverordnung berücksichtigt wurden.Im übrigen muss nach Anhang I, Nr. 1.7.4.2 c ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 12896
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
werden, ist auch die Geschäftstätigkeit eindeutig vorhanden. Schließlich ist der Verkauf dieser Kunstwerke ein "Bereitstellen auf dem Markt", da entsprechend § 2 Nr. 4 ProdSG "die Bereitstellung auf dem Markt jede entgeldliche oder untentgeldliche Abgabe eines Produktes (...) im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" ist.Da auch in den Ausnahmen nach § 1 Abs. 3 ProdSG keine Regelung vorhanden ist, die Kunstwerke vom Anwendungsbereich ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463