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Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen der Masc ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
mittelbar die eindeutige, leicht erkennbare Kennzeichnung der Maschinen ableiten: nach § 12 Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber den Beschäftigten zu den Arbeitsmitteln ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen, u.a. auch eine schriftliche Betriebsanweisung. Informationen ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 43449
Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind (§ 3 BetrSichV). Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Dazu gehört auch die Prüfung, dass die nachgebauten Schutzgläser einen ausreichenden Schutz gewährleisten.In der Begründung zur Betriebssicherheitsverordnung (Bundesratsdrucksache 400/14) wird diesbzgl. ausgeführt:"Im Rahmen der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
demnach hierfür entsprechende Umgangshinweise in deutsch vorhanden sein müssen.Hinweisen möchten wir auch noch auf § 3 Abs.3 ProdSG: "Wenn der Schutz von Sicherheit und Gesundheit erst durch die Art der Aufstellung eines Produkts gewährleistet werden, ist hierauf bei der Bereitstellung auf dem Markt ausreichend hinzuweisen," ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 10717
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition "auswechselbare Ausrüstung" siehe Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)) und es wurde dann richtigerweise als "unvollständige Maschine" mit einer Einbauerklärung nach der Maschi ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698
nicht ausreichend sind, der sichere Zustand nicht mit einfachen trennenden Schutzeinrichtungen herstellbar ist, die Verletzungen irreversibel sind und die Eintrittswahrscheinlich hoch ist. ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
nicht erforderlich und auch nicht zulässig.Nach dem ProdSG sind aber die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:Die Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden (scharfe Kanten, nicht ausreichende Standsicherheit; § 3 Abs. 2 ProdSG).Name und Kontaktanschrift des Herstellers sind auf dem Produkt anzubringen bzw ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
. Dies könnte zum Beispiel mit einem Spiegel möglich sein. Ist dies nicht möglich, muss dem Ingangsetzen automatisch ein sicheres System wie zum Beispiel ein System zur Personenerkennung oder mindestens ein akustisches oder optisches Warnsignal vorgeschaltet sein. Beschäftigte müssen ausreichend Zeit oder die Möglichkeit haben, sich den Gefahren in Verbindung mit dem Ingangsetzen des Arbeitsmittels ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ausreichend. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob unter den konkreten Einsatzbedingungen zusätzliche ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
der Offshoreanlage betrauten Stelle in Auftrag geben. Zur Erfüllung der Vorgaben des HSE-Konzeptes sind für den Einsatz des Krans und des Personenaufnahmemittels Betriebsanweisungen zu erstellen. Kann der Kranführer den Arbeitsbereich nicht ausreichend übersehen und sind dadurch Gefährdungen für Personen nicht auszuschließen, arbeitet er mit einem Einweiser zusammen. Die Inhalte der Betriebsanweisung ...
Stand: 24.09.2013
Dialog: 19441
Gabelstapler sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung nach Anhang II RL 2006/42/EG bescheinigt der Hersteller, dass er die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der RL 2006/42/EG einhält.Hierzu gehört auch, dass der Fahrerstand u. a. den Anforderungen des Anhangs I, Ziff. 3.4.3 (Überrollen und Umki ...
Stand: 16.04.2013
Dialog: 18328
Schutzeinrichtungen beseitigt oder zumindest hinreichend minimiert werden. -> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 3. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden -> Es liegt eine wesentliche Veränderung vor."Danach dürfte es sich unserer Auffassung nach nicht um ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
auf (zu den Aufzeichnungen siehe Frage 3.2).Konkrete Vorgaben zu diesen Kopien gibt es weder von der Europäischen Kommission noch von nationalen Behörden. Das Umweltbundesamt sieht es als ausreichend an, wenn der Inhalt der Aufzeichnungen identisch mit den Aufzeichnungen beim Betreiber ist. An die Kopien werden die gleichen Anforderungen gestellt wie in Frage 3.2 beschrieben. Grundsätzlich müssen Wartungsunternehmen nur ...
Stand: 30.01.2022
Dialog: 43628
instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet, werden seitens des Bereitstellens auf dem Markt keine Mindestanforderungen gestellt, da diese nicht in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes fallen. Der Weg, die Eignung des Schweißtisches für die besondere Nutzung vom Hersteller ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
sicherzustellen, dass mitfahrende Beschäftigte nicht durch Überschlagen oder Kippen des Arbeitsmittels gefährdet werden:a) eine Einrichtung, die verhindert, dass das Arbeitsmittel um mehr als eine Vierteldrehung kippt,b) eine Einrichtung, die gewährleistet, dass ein ausreichender Freiraum um mitfahrende Beschäftigte erhalten bleibt, sofern die Kippbewegung mehr als eine Vierteldrehung ausmachen kann, oderc ...
Stand: 21.05.2021
Dialog: 7760
beispielsweise:− die Konstruktion der Maschine zur Erleichterung der Handhabung – siehe § 180 [des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie]: Anmerkungen zu Nummer 1.1.5;− Maßnahmen um die Standsicherheit der Maschine beim Transport sicherzustellen – siehe § 206: Anmerkungen zu Nummer 1.3.1, und Anmerkungen zu Nummer 4.1.2.1;− Maßnahmen um eine ausreichende Festigkeit während des Transports sicherzustellen – siehe ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
nicht gefährdet werden, muss der Hersteller geeignete Maßnahmen ergreifen. Da es mittlerweile fast überall in Europa ausdrücklich verboten ist, Feuerzeuge in Spielzeugform zu verkaufen, weil eine einfache Kindersicherung für solche Produkte nicht genügt, wird der Nachweis über ausreichende Maßnahmen gegen die vorhersehbare Fehlanwendung im Einzelfall schwierig sein.EN 13869 und DIN EN ISO 9994In der Norm EN ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 6762
durchführen würde. Der Hersteller darf auch allein prüfen, wenn ein ausreichendes Verständnis der Norm vorliegt.Eine Prüfung kann entfallen, wenn die Leitern offensichtlich überdimensioniert sind. Wenn z.B. eine Materialstärke von 1,5 Millimetern erforderlich ist und bei Verwendung von Normprofilen eine Materialstärke von z.B. drei Millimetern gewählt wurde.Übliche Prüfungen sehen z.B. so ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
eines mobilen Arbeitsmittels vorhandenen Sichtverhältnisse nicht ausreichend sind, kann der Arbeitgeber ergänzend zu den in Nummer 3.2.1 genannten technischen Maßnahmen organisatorische Maßnahmen treffen, um Gefährdungen zu vermeiden oder zu reduzieren.Dies können z. B. sein:Einsetzen eines Einweisers und Vereinbarung von Handsignalen zum Einweisen von Fahrzeugen,Festlegung zum Einstellen und Verwendung ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
nachzulesen:"Wenn die beim Führen eines mobilen Arbeitsmittels vorhandenen Sichtverhältnisse nicht ausreichend sind, kann der Arbeitgeber ergänzend zu den in Nummer 3.2.1 genannten technischen Maßnahmen organisatorische Maßnahmen treffen, um Gefährdungen zu vermeiden oder zu reduzieren.Dies können z. B. sein:Einsetzen eines Einweisers und Vereinbarung von Handsignalen zum Einweisen von Fahrzeugen,Festlegung ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347