Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Feuerzeuge in Spielzeugform ohne Kindersicherung verkauft werden?

KomNet Dialog 6762

Stand: 13.07.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Spielzeug

Favorit

Frage:

Ich habe als Händlerin von Verbraucherprodukten im Herbst 2007 einen Posten Feuerzeuge in Spielzeugform erworben und erst jetzt erfahren, dass seit Anfang des Jahres 2008 derartige Produkte nur noch mit Kindersicherung importiert werden dürfen. Meine Fragen: Wie lange darf ich diese Feuerzeuge (ohne Kindersicherung) denn jetzt noch verkaufen? Gelten diese Artikel eigentlich als Spielzeug im Sinne der Spielzeugrichtlinie?

Antwort:

Antwort

Nein, Sie dürfen die Feuerzeuge weder ohne noch mit Kindersicherung vertreiben. Alle Feuerzeuge die durch Unterhaltungseffekte wie Blinken, Klingel oder durch Spielzeugcharakter für Kinder (unter 51 Monaten = 4 ¼ Jahren) interessant sind, sind grundsätzlich und ausnahmslos für alle Verbrauchergruppen in der EU verboten. Hauptziel ist es, Unfälle durch "zündelnde Kinder" zu verhindern. Feuerzeuge unterliegen nicht der Spielzeugrichtlinie.


Gesetzliche Grundlage

Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten in der Entscheidung 2007/231/EG vom 12. April 2007 verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, dass ab dem 11.03.2008 nur noch kindergesicherte Feuerzeuge an Verbraucher abgegeben werden dürfen und die Abgabe von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten an Verbraucher verboten ist. Deutschland hat diese Entscheidung der Kommission am 03.04.2011 im Rahmen der Feuerzeugverordnung (FeuerzeugV) in nationales Recht umgesetzt. Seitdem dürfen einfache Feuerzeuge nur noch mit Kindersicherung erstmalig in den Verkehr gebracht (importiert) werden. Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten (dazu gehören auch Feuerzeuge in Spielzeugform) dürfen seit diesem Zeitpunkt überhaupt nicht mehr importiert werden (auch nicht mit Kindersicherung).


Hintergrund

Aufgrund der Aufmachung können Feuerzeuge in Spielzeugform in besonderem Maße das Interesse von Kindern wecken und sogar mit Kinderspielzeug verwechselt werden. Dadurch ist die Fehlanwendung eines Feuerzeuges in Spielzeugform als Spielzeug vorhersehbar. Um sicherzustellen, dass durch diese vorhersehbare Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Verwendern und Dritten nicht gefährdet werden, muss der Hersteller geeignete Maßnahmen ergreifen. Da es mittlerweile fast überall in Europa ausdrücklich verboten ist, Feuerzeuge in Spielzeugform zu verkaufen, weil eine einfache Kindersicherung für solche Produkte nicht genügt, wird der Nachweis über ausreichende Maßnahmen gegen die vorhersehbare Fehlanwendung im Einzelfall schwierig sein.


EN 13869 und DIN EN ISO 9994

In der Norm EN 13869 Feuerzeuge - Anforderungen an die Kindersicherheit von Feuerzeugen - Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren sind erstmals mechanische Prüfverfahren für einige Feuerzeugtypen als Alternative zur Prüfung mit einer Kinderprüfgruppe aufgenommen. Neben den Aspekten der Kindersicherheit müssen auch die allgemeinen Festlegungen für die Sicherheit von Feuerzeugen - DIN EN ISO 9994 (Funktionsanforderungen, Anforderungen an die Bauweise, Prüfverfahren, Gebrauchshinweise, Warnhinweise und Warenkennzeichnung) beachtet werden.


Auch Händler haben Pflichten!

Gemäß § 6 Abs. 5 ProdSG darf auch der Händler kein Verbraucherprodukt in den Verkehr bringen, von dem er weiss oder anhand der ihm vorliegenden Informationen oder seiner Erfahrung nach wissen muss, dass es nicht den Anforderungen des § 3 ProdSG entspricht. Es drohen empfindliche Geldbußen! Die Vorgaben gelten auch für kostenlose Werbegeschenke.


Wichtiger Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass ein Verbraucher nach einem Schadensfall zivilrechtlich Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsrecht geltend machen kann. Legt man die Zahlen aus 1997 zugrunde, ereignen sich in der Europäischen Gemeinschaft alljährlich durch Kinder, die mit Feuerzeugen hantieren, schätzungsweise 1.220 Brände, 260 Unfälle mit Verletzungen und 20 Unfälle mit Todesfolge. Neuere Angaben bestätigen nach wie vor zahlreiche Unfälle und Brandereignisse in diesem Zusammenhang, auch mit tödlichem Ausgang.


Hilfreiche Links

Weitere Informationen zum Thema Feuerzeuge können unter folgenden Links eingesehen werden.

http://www.hamburg.de

https://www.vis.bayern.de/