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. das Fortschreiben einer Produktnorm zwangsläufig eine Nachrüstverpflichtung für den Arbeitgeber in Bezug auf die Beschaffenheit für bereits verwendete Arbeitsmittel nach sich zieht. Die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung älterer Arbeitsmittel kann auch über ergänzende Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung unter Anwendung des T-O-P-Prinzips gewährleistet werden. Hierbei ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
In dem Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie finden sie im § 277 folgendes:"Hygieneanforderungen an Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt sindDie Anforderungen in Nummer 2.1 gelten für Maschinen, die für die Verwendung mit Lebensmitteln oder mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 42664
Anforderungen an das Inverkehrbringen von Leitungsrollern (Kabeltrommeln) regelt das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Gemäß § 3 ProdSG darf ein Produkt (hier der Leitungsroller) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Somit kommt es zunächst darauf an, ob der Leitungsroller ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 26910
im Anwendungsbereich des ProdSG „aufnehmen müssen“, da nur dann in Verordnungen nach dem ProdSG Anforderungen an diese Tätigkeit gestellt werden können (wie z. B. in der 9.ProdSV). Sofern für diese „Forschungsanlage“ auch keine andere Verordnung nach dem ProdSG zur Anwendung kommen sollte, gibt es somit für diese Eigenherstellung bzw. erstmalige Verwendung keine Anforderungen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
, die speziell für die Verwendung auf Jahrmärkten oder in Vergnügungsparks im Sinne des Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b der Maschinenrichtlinie handelt (s.a. §§ 49 resp. 64 ff. des Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).Insofern der Flipperautomat zur Verwendung mit einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V Wechselstrom oder zwischen 75 und 1 500 V Gleichstrom betrieben ...
Stand: 11.12.2020
Dialog: 42962
Es wird empfohlen zu prüfen, ob die 9. ProdSV i. V. m. der Maschienenrichtilinie 2006/42/EG anzuwenden ist. Hier sind zwar in § 2 Abs. 2 Nummer 8 "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind" ausgenommen. Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 19030
aus einem Land außerhalb der EU importiert, steht dies dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Der Arbeitgeber muss gemäß § 5 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug auf das Inverkehrbringen und dem Stand ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind".Entsprechend dieser Definition dürfte die Pumpe unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen.Die Hersteller der Pumpen müssen in der Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 die Verwendungsgrenzen, wie die bestimmungsgemäße Verwendung und den Einsatzbereich der Maschine, festlegen. Die bestimmungsgemäße Verwendung ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42975
hinsichtlich der erstmaligen Verwendung von zum Eigengebrauch hergestellter Maschinen enthalten.Fazit: Auch die für den Eigengebrauch hergestellten Vorrichtungen fallen unter das ProdSG. Da uns keine weiteren Informationen vorliegen, kann nicht abschließend beurteilt werden, ob die 9. ProdSV auf die von Ihnen hergestellten Vorrichtungen Anwendung findet. Sofern Sie weitere Fragen dazu haben, empfehlen ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
Verwendung vereinbar sein.Weitere Informationen zu Sicherheitszäunen als Sicherheitsbauteile nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind im „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" (z. B. § 411) zu finden. ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind; ..." Nach Ihrer Beschreibung haben Sie die Anforderungen der MRL für den Standardtestaufbau erfüllt. Wenn nunmehr dieser Standardtestaufbau verändert wird, z. B. durch Leistungserhöhungen, Funktionsänderungen, Änderung der bestimmungsgemäßen Verwendung, ist die Veränderung zunächst im Hinblick ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgenommen sind nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind.Die Erläuterung im § 60 des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" ist zu beachten:„Der Ausschluss nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 19569
fertige Maschine“„which cannot in itself perform a specific application “ --> Verwendung/Anwendung kann nicht verrichtet/ausgeführt/vollbracht werdenDies könnte für das Tragwerk an sich bedeuten: Die als End-Zweck beabsichtigte Hebebewegung kann als bestimmte Anwendung betrachtet werden, die jedoch so – aufgrund des fehlenden Hebezeuges – noch nicht ausgeführt werden kann. Somit müsste der Hersteller ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240
"Handsackkarren" fallen nicht unter die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen. Für diese Transportmittel findet das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - Anwendung. Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.In § 3 ProdSG "Allgemeine Anforderungen ...
Stand: 12.01.2013
Dialog: 17696
Wenn Sie an Produkten wesentliche Änderungen vornehmen, werden Sie rechtlich zum Hersteller eines neuen Produktes. Ein Produkt darf gemäß § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43578
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fallen: — für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte, — Audio- und Videogeräte, — informationstechnische Geräte, — gewöhnliche Büromaschinen, — Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte, — Elektromotoren;"Daher treten diesbezügliche Fragestellungen wie "Muss eine Waschmaschine ...
Stand: 13.03.2023
Dialog: 23002
) und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind (Prüfung).Sie erfüllt somit den Begriff „Maschine“: gemäß Artikel 2 der MRL. Die MRL ist auf diese Prüfeinrichtung anwendbar. Das Unternehmen ist „ Hersteller“ im Sinne des Artikel 2 i) (eine „natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine … konstruiert und/oder baut).Die Prüfeinrichtung wird zwar nicht vermarktet ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
von diesen Produkten neben elektrischen Gefahren auch andere Gefahren ausgehen (z. B. mechanische Gefahren). Für die Abgrenzung ist hier Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe k der 2006/42/EG relevant – insbesondere die „für den häuslichen Gebrauch bestimmten Haushaltsgeräte“. Eine genaue Definition hierzu gibt es in der Richtlinie nicht. Erläuterungen bietet der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619