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Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
sind und deshalb ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 Absätze 3 oder 4 erforderlich ist.Bezüglich der notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen ist eine Risikobeurteilung (siehe Anhang I Maschinenrichtlinie 2006/42/EG "Allgemeine Grundsätze") unter Berücksichtigung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen. Die erforderlichen Maßnahmen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 17992
I Nr. 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) auch eine Risikobeurteilung erstellt werden. Entsprechend dem Ergebnis der Risikobeurteilung muss geprüft werden, ob noch weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
der Risikobeurteilung zu lösen.Um die Konformität mit der Maschinenrichtlinie vermuten zu können, sind vorrangig C-Normen ( Produktnormen ) anzuwenden. Sind diese nicht vorhanden, sollten A- und/oder B-Normen angewendet werden. Wichtig ist, dass die Schutzziele der Richtlinie -wie in Anhang I Nr. 1.2 Steuerungen und Befehlseinrichtungen, insbes. Nr. 1.2.4.3. Stillsetzen im Notfall und Nr. 1.2.4.4. Gesamtheit ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
Sie stellen aus einer unvollständigen Maschine eine vollständige Maschine her. Das heißt, für die neue vollständige Maschine gilt Anhang I der Maschinenrichtlinie inkl. des Konformitätsbewertungsverfahrens für vollständige Maschinen vollumfänglich. Das heißt, es muss auch eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung angefertigt werden. Es ist eine Konformitätserklärung erforderlich ...
Stand: 13.09.2021
Dialog: 43580
Wir gehen davon aus, dass die manuelle Krafteinwirkung nicht direkt einwirkt, sondern die Kraft gespeichert wird, so dass die Maschine, nachdem die manuelle Krafteinwirkung aufgehört hat, weiterhin funktionieren kann. Damit ist die Anwendung der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9. ProdSV - i. V. m. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gegeben. Zur Abgrenzung ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447
Die Schlauchpflegeanlage ist eine Maschine i.S. der Maschinenrichtlinie - MRL und ein Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Wenn die Anlage optimiert werden soll, ist vor dem Umbau im Rahmen einer Risikobeurteilung festzulegen, ob der Umbau die Anlage wesentlich verändert (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS "Wesentliche Veränderung von Maschinen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
haben.Der Hersteller der Gesamtmaschine muss die Einstufung im Rahmen der Risikobeurteilung vornehmen. Der Hersteller ermittelt die anzuwendenden Richtlinien und Verordnungen sowie Normen für die Gesamtmaschine.Der Hersteller muss in der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Übereinstimmung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
der Gesamtheit von Maschinen.Der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" enthält im § 38 „Gesamtheiten von Maschinen“ folgende Erläuterung:„Der Hersteller der Gesamtheit von Maschinen muss:[…]die technischen Unterlagen zusammenstellen; diese müssen die Ergebnisse der Risikobeurteilung und nähere Angaben zur Gestaltung der Schnittstellen (z. B. trennende Schutzeinrichtungen, verbindende ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Die Frage betrifft nicht nur den Schalter (Stellteil), unabhängig davon, ob dieser elektromechanisch oder elektronisch arbeitet. Vielmehr ist die Funktion „Betriebsartenwahl“ sicherheitstechnisch zu betrachten. Zuerst muss der Maschinenhersteller durch die Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie feststellen, ob ein Fehler in der Funktion (durch den Ausfall einer der Komponenten die diese ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16599
ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind".Entsprechend dieser Definition dürfte die Pumpe unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen.Die Hersteller der Pumpen müssen in der Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 die Verwendungsgrenzen, wie die bestimmungsgemäße Verwendung und den Einsatzbereich der Maschine, festlegen. Die bestimmungsgemäße Verwendung ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42975
oder jede Maschine für sich betrachtet werden kann. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein "Interpretationspapier: Gesamtheit von Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" herausgegeben Durch eine Risikobeurteilung ist daher zu untersuchen, wie tiefgreifend die sicherheitstechnische und steuerungstechnische Verknüpfung der Einzelmaschinen vorgenommen wird. Bei einer tiefgreifenden ...
Stand: 28.10.2014
Dialog: 22165
Ja, das Nachrüsten eines Anschlagpunktes für Sicherheitsgeschirr ist erlaubt bzw. nach den heutigen sicherheitstechnischen Vorschriften sogar zwingend erforderlich. Die Änderung der Maschine darf auch vom Betreiber, der nicht Hersteller der Maschine ist, durchgeführt werden, wenn er über die notwendige Fachkenntnis verfügt. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Risikobeurteilung ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
Die Frage ist im Rahmen der nach der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) zu erstellenden Risikobeurteilung zu beantworten.Die Maschinenrichtlinie sowie verschiedene harmonisierte Normen schreiben in bestimmten Bereichen eine Sicherung gegen eine nicht vorgesehen Nutzung vor. (siehe Maschinenrichtlinie Anhang 1, Ziff. 3.3 Steuerung: „Erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass Sie Hersteller einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne Art. 2 a) vierter Spiegelstrich der RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) sind. Als Hersteller einer Maschine sind Sie verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG für die gesamte Maschine durchzuführen. Im Rahmen der nach Anhang I RL 2006/42/EG ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
Maßnahmen im jeweiligen Einzelfall erforderlich sind, muss der Hersteller im Rahmen der durch ihn durchzuführenden Risikobeurteilung (siehe Allgemeine Grundsätze des Anhangs I der RL 2006/42/EG) festlegen. Allgemeine Spezifikationen für die Vermeidung von Risiken durch Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen sind hierzu in der zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelisteten harmonisierten Norm DIN ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072
und deren Verriegelung zu stellen sind, ist im Rahmen der Risikobeurteilung (s. DIN EN 12100) unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 14119 und DIN EN ISO 1420 zu ermitteln. Siehe auch § 218 des Leitfadens zur EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder auch Ziff. 3.8 sowie Ziff. 7 der DIN EN ISO 14119 bezüglich der auf einer vernünftiger Weise vorhersehbaren Umgehung einer Schutzeinrichtung. Normen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nennt im Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Herstellung von Maschinen. Hierbei müssen die auftretenden Gefährdungen in einer Risikobeurteilung betrachtet werden und geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden. Zur Minderung des Risikos, welches von einer Gefährdung ausgeht, können verschiedene ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547