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Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
von einer halben Sekunde, ab denen eine Gefährdung vorliegt:Werkstoff / Bandbreite der Verbrennungsschwelle / Grenztemperaturfür eine Kontaktdauer von 0,5 s (einschließlich +5°C Messtoleranz)Metall / 67 - 73 (°C) / 78 (°C)Kunststoff / 91 - 99 (°C) / 104 (°C)Keramik / 84 - 90 (°C) / 95 (°C)Holz / 125 - 153 (°C) / 158 (°C)Zur abschließenden Beantwortung der Frage ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 4587
Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitnehmerschutz nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu prüfen. Hierbei ist § 8 BetrSichV zu berücksichtigen:"§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen(...)(4) Arbeitsmittel dürfen nur absichtlich in Gang gesetzt werden können. Soweit erforderlich, muss das Ingangsetzen sicher verhindert werden können oder müssen sich die Beschäftigten ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
Nach Anhang 2 Ziffer 2.2 der Betriebssicherheitsverordnung sind die Arbeitsmittel so bereitzustellen und zu benutzen, dass Gefährdungen für Beschäftigte durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen vermieden werden.Insbesondere muss gewährleistet sein, dass • Arbeitsmittel nicht für Arbeitsgänge und unter Bedingungen eingesetzt werden, für die sie entsprechend der Betriebsanleitung ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
(GMBl. Nr. 12, S 233)“ herangezogen.Hierin wird Folgendes dargelegt:Ist im Rahmen des produktionstechnischen Zusammenwirkens von Einzelmaschinen weder- das Übertragen von Gefährdungen von einer dieser Maschinen auf die anderen Maschinennoch- das Entstehen von neuen Gefährdungen an diesen anderen Maschinenmöglich, ist kein sicherheitstechnischer Zusammenhang gegeben. Dies bedeutet ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Die Frage lässt sich anhand der gemachten Angaben nicht eindeutig beantworten.Gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt:Jede Änderung einer Maschine muss im Rahmen einer Risikobeurteilung untersucht werden. Zeigt das Ergebnis, dass neue/zusätzliche Gefährdungen zu erwarten sind, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, liegt eine wesentliche Veränderung vor. Dies gilt ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
unerheblich, ob der Roboter als solcher gesehen wird. Wichtig ist, dass eben alle Gefährdungen berücksichtigt werden. Dazu zählt dann auch der unvorhergesehene Anlauf des Roboters in all seinen Bewegungsrichtungen. Gerade bei Robotern (oder Maschinen), die ohne Sicherheitszäune eng mit Menschen kooperieren, ist es sehr wichtig, die Sicherheitsmaßnahmen konkret auf die Gefährdungen abzustimmen. Denn ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18768
sind die Anforderungen des Anhangs I und II der alten Betriebssicherheitsverordnung übernommen worden.Ergeben sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin Gefährdungen, sind weitere, den Stand der Technik beschreibende Anforderungen der TRBS zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Auch können dann die zur Maschinenrichtlinie erlassenen Normen zur Beurteilung herangezogen werden.Mit ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
Fehlanwendung der Maschine - Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind. ... b) Bei der Wahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge: - Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich (Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
"vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten." In die Gefährdungsbeurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von dem Leitungsroller ausgehen. Insbesondere ist dabei die Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung zu berücksichtigen. Bei der Erstellung ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 26910
Die Not-Aus-Stellteile müssen schnell und einfach erreichbar sein, so dass ein Abschalten der gefahrbringenden Bewegung oder anderer Gefährdungen jederzeit leicht möglich ist. Somit muss jeder Bedienstand über ein Not-Aus-Stellteil verfügen. Zusätzliche Stellteile sind an weiteren Arbeitsplätzen der Anlage, z.B. an Kontroll-, Beobachtungs- oder Sortierstellen vorzusehen.DIe Notwendigkeit ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 1702
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nennt im Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Herstellung von Maschinen. Hierbei müssen die auftretenden Gefährdungen in einer Risikobeurteilung betrachtet werden und geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden. Zur Minderung des Risikos, welches von einer Gefährdung ausgeht, können verschiedene ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
verwendeten oder entstehenden Produkte dürfen nicht zur Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit von Personen führen. Insbesondere bei der Verwendung von Fluiden muss die Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass sie ohne Gefährdung aufgrund von Einfüllung, Verwendung, Rückgewinnung und Beseitigung benutzt werden kann."Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind dazu ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 42249
der Feststellung eines sicherheitstechnischen Mangels hat also zuerst der Arbeitgeber die Verpflichtung, die Gefährdung von Arbeitnehmern durch Abstellung des Mangels bzw. Außerbetriebsetzung der Maschine zu verhindern. Es ist schwer vorstellbar, dass anschließend noch ein Rückruf des Produktes durch die zuständige Überwachungsbehörde durch den Hersteller angeordnet werden kann, da die Gefährdung bereits ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
, des vorhandenen Netzes, und der gewählten Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag.Nach den Maßgaben der §§ 4 – 6 des Arbeitsschutzgesetzes ist es ratsam, mit Hilfe einer Elektrofachkraft eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der elektrischen Anlagen in der Praxis durchzuführen. Neben den Gefährdungen von Arbeitnehmern sind hierbei auch die Gefährdungen der zu untersuchenden Personen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 42662
zu entziehen oder das Ingangsetzen zu verhindern. Die Befehlseinrichtungen müssen sicher sein. Bei ihrer Auslegung sind die vorhersehbaren Störungen, Beanspruchungen und Zwänge zu berücksichtigen. (Auszug Anhang 1 Nr. 2.1 BetrSichV). Siehe auch die Konkretisierungen der TRBS 2111 Teil 4 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel" (www.baua.de/TRBS).LKW ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 Produktsiche ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 5929