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In der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) werden Lastaufnahmemittel als „ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, dass das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist ein intergraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in den Verkehr gebracht ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
und Bau von Maschinen" dieser Richtlinie hat der Hersteller nach den allgemeinen Grundsätzen dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.Die Problematik ist also im Rahmen ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
Ein Produkt/eine Maschine gilt als verwendungsfertig, wenn es nur noch aufgestellt und angeschlossen werden braucht (§ 2 Nr. 27 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Eine Laser-Bearbeitungsstation ist bereits eine vollständige Maschine, wenn sie zur Inbetriebnahme nur noch an die Energie (auch Gasversorgung) des Kunden angeschlossen werden muss (vgl. EU-Leitfaden zur RL 2006/42/EG § 35). Insoweit ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten. Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. Den formalen Anforderungen dieser Richtlinien brauchen sie nicht zu entsprechen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
sind, ist keine Konformitätserklärung notwendig. Fallen die Maschinen jedoch in den Anwendungsbereich der MRL, gelten die in der Richtlinie genannten Regelungen. Diese schließen eine Konformitätserklärung mit ein. ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Nach d ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) beschaffen sein muss. In diesem Anhang sind im Wesentlichen die Schutzziele festgelegt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, kann der Hersteller je nach dem Ergebnis seiner Gefahrenanalyse und unabhängig vom Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 52 auf einzelne Elemente der DGUV Vorschrift 52 zurückgreifen. ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
unabhängig von den angebrachten Motoren oder pneumatischen Schaltern. Da bereits die Voraussetzungen für auswechselbare Ausrüstungen vorliegen, erübrigt sich die Diskussion darüber, inwieweit es sich um eine unvollständige Maschine handelt, denn für auswechselbare Ausrüstungen sind, im Gegensatz zu den unvollständigen Maschinen, die Beschaffenheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
Nach § 3 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV darf eine Maschine nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind im Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführt.Auszüge:1.3.7 ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1 ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Die Frage ist im Rahmen der nach der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) zu erstellenden Risikobeurteilung zu beantworten.Die Maschinenrichtlinie sowie verschiedene harmonisierte Normen schreiben in bestimmten Bereichen eine Sicherung gegen eine nicht vorgesehen Nutzung vor. (siehe Maschinenrichtlinie Anhang 1, Ziff. 3.3 Steuerung: „Erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
").Wird die Anlage wesentlich verändert, ist dies mit einem erstmaligen Inverkehrbringen gleichzusetzen. Dies bedeutet, dass die Anforderungen der Maschinenverordnung- 9. ProdSV, insbesondere § 3 zu erfüllen sind (Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG- MRL, Dokumentation nach Anhang VII MRL, Informationen (insbes. Betriebsanleitung nach Anhang I MRL), Durchführung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
von Personen und die Sicherheit von Haustieren und Gütern und, soweit anwendbar, die Umwelt nicht gefährden. Hierbei muss er vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbetriebnahme einer Maschine u. a. sicherstellen, dass die Maschine den in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MRL) aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
den Anforderungen des ProdSG auch denen der anzuwendenden Verordnungen entsprechen.Bei Computern sind die zunächst relevanten Verordnungen (je nach Einsatzgebiet können noch andere dazukommen) die ……„Verordnung zur Niederspannungsrichtlinie (1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – 1. ProdSV)…Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit, umgesetzt durch das Gesetz ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
Die elektrisch gesteuerten, versenkbaren Poller (Polleranlage) sind Maschinen i. S. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie – MRL). Gemäß Art. 2a „Begriffsbestimmungen“ ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie zu bilden;" Eine Spannvorrichtung (vergleichbar Backenfutter oder Maschinenschraubstock) ändert oder erweitert zunächst nicht die Funktion der Werkzeugmaschine, sondern dient dem Befestigen (Halten) des Werkstückes zur Bearbeitung durch die Werkzeugmaschine.Bei ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 11475