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Für alle Arbeitsmittel, also auch für gebrauchte, die nach einem Verkauf erneut bereitgestellt werden, müssen in jedem Fall die Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - erfüllt sein. Hierfür ist dann der (neue) Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber ist auch verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, die daraus resultierender ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 8683
Aufgrund § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" des Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist "der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". In jedem Fall (unabhängig davon, ob eine wesentlich Veränderung vorliegt oder nicht) müssen sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sicherstellen, dass die von Ihnen geänderte Maschine für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist und den Anforderungen des § 5 ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
“ als vollständige Maschine bereitstellt, als auch selber aufstellt / aufstellen lässt und erst danach die Konformität mit der RL 2006/42/EG bescheinigt. Grundsätzlich müssen beim Inverkehrbringen alle anwendbaren Punkte aus Anhang I erfüllt werden.Gemäß Anhang I, Abschnitt 1.1.2 a) müssen vom Hersteller auch Maßnahmen für den sicheren Transport und die sichere Montage getroffen werden. Der Leitfaden ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
Der Hersteller hat gemäß § 20 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG die Möglichkeit, für sein Produkt die "Zuerkennung des GS-Zeichens" zu beantragen und sein Produkt nach erfolgter Zuerkennung damit auch zu kennzeichnen. Somit lässt sich zusammen fassen, dass Sie Leitern ohne GS-Zeichen durchaus verwenden können, da dieses Zeichen im Gegensatz zum CE-Zeichen freiwillig ist. Zur Prüfung von Arbeitsmit ...
Stand: 28.04.2016
Dialog: 26499
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Weiterhin ist die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" mit einzubeziehen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ausreichend. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob unter den konkreten Einsatzbedingungen zusätzliche ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617
oder Händler ermitteln zu lassen, scheidet daher vermutlich aus.Ob der angesprochene Schweißtisch im Betrieb verwendet werden darf, richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Auflageböcke, Schweißtische etc. sind Geräte im Sinne des § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
Ja, ein Nachbau der Schutzgläser ist zulässig. Ohne Schutzgläser dürfte die Schleifmaschine nicht betrieben werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Schutzziele für die Verwendung von Arbeitsmitteln vorgegeben. Ganz allgemein darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Maschine (Arbeitsmittel) durchzuführen.Das Interpretationspapier enthält folgenden Hinweis:„Unabhängig davon kann sich aber aus anderen Rechtsvorschriften für den Arbeitgeber, der die Maschine seinen Beschäftigten als Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die Pflicht zur Festlegung zusätzlicher Schutzmaßnahmen ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
nach den Herstellerangaben für die Verwendung auf Baustellen geeignet ist. Für den Betrieb des Leitungsrollers ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV maßgeblich. "Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind." (§ 5 Abs.1 BetrSichV)Gemäß § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 26910
aber keine generelle Pflicht für eine Rückfahrwarneinrichtung.Zu beachten ist aber, dass sich für einen Arbeitgeber bezüglich Sicherheitsmaßnahmen beim Rückwärtsfahren Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und den anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben. Im Anhang 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
Ihr Betrieb allerdings gewerblicher Betreiber sein, muss unterschieden werden, ob die Bereitstellung der Maschinen in der Vergangenheit stattgefunden hat und diese bereits in Ihrem Betrieb im Einsatz sind oder nicht.Generell muss ein Arbeitgeber gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
darf gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die für die Arbeitsaufgabe geeignet sind und - falls es eine auf das Arbeitsmittel zutreffende Richtlinie gibt - über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Nicht für alle Arbeitsmittel gibt es derartige Produktrichtlinien. Den eigentlichen Betrieb eines Arbeitsmittels regelt dann die Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
/DE/Themen/Typgenehmigung/typgenehmigung_node.htmlDavon unabhängig gelten die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge auch für diese Fahrzeuge. ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43686
Der von Ihnen beabsichtigte Umbau bedingt eine vorausgehende Risikobeurteilung und stellt offensichtlich auch eine wesentliche Veränderung dar. Die Frage, die sich Ihnen hier offenbar in diesem Zusammenhang stellt ist, ob auf die "neue" Maschine (Bohrmaschine wird zur Trennmaschine von Keramik) das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen nach Anhang IV der RL 2006/42/EG erforderlich (wie u ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
es bei dem Rohrleitungssystem um eine Überwachungsbedürftige Anlage, für die die besonderen Betriebs- und Prüfvorschriften des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - zu beachten sind. In jedem Fall ist aber für die Gasversorgungsanlage der Abschnitt 2 BetrSichV sowie die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, hier insbesondere auch die Technische Regel TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688