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wird (Artikel 2i "Begriffsbestimmungen" MRL).Sie als Hersteller und Betreiber des Härtemessgerätes müssen vor der Inbetriebnahme der Maschinesicherstellen, dass die Maschine den in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht,sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479
In der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurden unter Anhang I, Ziff. 2.3 an Holzbearbeitungsmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften spezielle grundlegende Sicherheitsanforderungen gestellt. Ein Teil dieser Maschinen wurde auch von Anhang IV erfasst und unterlagen damit einem besonderen Konformitätsbewertungsverfahren.Zur Erläuterung ...
Stand: 15.01.2010
Dialog: 10051
Zur Beantwortung Ihrer Frage kann der Blue Guide (Leitfaden der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU) herangezogen werden. Unter Nr. 4.4 "EU-Konformitätserklärung" wird hier u.a. ausgeführt:"Die EU-Konformitätserklärung muss alle notwendigen Hinweise auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, auf deren Grundlage sie ausgestellt wurde, enthalten ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 42858
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG):eine Gesamtheit aus mehreren Teilen,davon mind. eine beweglich undes hat eine bestimmte AnwendungAntriebssystem, ein anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen KraftIm Kern geht es bei vielen Diskussionen zur Frage, ob ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43953
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt wird (wobei ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
Gemäß Anhang 1, Ziff. 3.3.2 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG darf eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer die Fahrbewegung nur ausführen können, wenn sich der Fahrer am Bedienungsstand befindet. Zudem können auch Rückhalteeinrichtungen gemäß Anhang I, Ziff. 3.2.2 RL 2006/42/EG erforderlich sein.Wie der Hersteller diese und ggf. weitere Forderungen im Einzelnen erfüllt, hat ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 14908
Pressen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei der Herstellung ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen (auch bei einer Herstellung für die eigene Verwendung).Hierbei ist zu beachten, dass Pressen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme im Anhang IV Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 17992
und nicht Luft getragene Emissionen) ist die grundlegende Sicherheitsanforderung gemäß Ziff. 1.5.13 des Anhangs I der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG zu beachten. Hinsichtlich von freigesetzten oder verwendeten Stoffen, von denen ein Explosionsrisiko ausgeht, gelten zudem die Anforderungen der Ziff. 1.5.7 des Anhangs I RL 2006/42/EG, nach der jedes Explosionsrisiko zu vermeiden ist. Welche konkreten ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072
Die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu erfüllen.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an der Maschine angebracht werden.In Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Anforderungen zur CE-Kennzeichnung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht ...
Stand: 19.02.2022
Dialog: 43639
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
oder unvollständigen Maschinen ist, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.Der für den Zusammenbau Verantwortliche wird zum Hersteller der Gesamtanlage und muss somit alle Anforderungen der MRL erfüllen:a) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden41; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird42; c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B ausgestellt wurde. (2) Die Montageanleitung und die Einbauerklärung sind der unvollständigen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft und ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
, sie wird allerdings gem. Artikel 2 k) in Betrieb genommen („“Inbetriebnahme“ die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine in der Gemeinschaft“) Daher trifft das Unternehmen die umfänglichen Pflichten des Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“Sicherstellung, dass die Maschine die in Anhang I MRLK aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
Anforderungen zur Vermeidung von Gefahren infolge von explosionsgefährdeten Bereichen, wohingegen die Maschinenrichtlinie selbst nur sehr allgemeine Anforderungen zum Schutz vor Explosionen enthält (Anhang I Punkt 1.5.7 der Maschinenrichtlinie). In Bezug auf den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen hat die Richtlinie 94/9/EG Vorrang und ist anzuwenden. Somit können Geräte, die der Richtlinie 94 ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 11659
Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
die Betriebsartenwahl sicherheitsrelevant ist. Die sicherheitstechnische Betrachtung von bei der Wahl von Betriebsarten muss verschiedene Punkte betrachten: a) Bei der Wahl einer Betriebsart (Umschaltung) sollte keine Gefahr bringende Situation entstehen, insbesondere durch einen unerwarteten Anlauf. (siehe Maschinenrichtlinie, Anhang I Abschnitte 1.2.1 und 1.2.3) b) Verschiedene Betriebsarten können unterschiedliche ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16599
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
die zu beachtenden Pflichten der Hersteller von Maschinen und dazugehörigen Produkten.Hinsichtlich Ihrer Frage möchten wir insbesondere Artikel 10 Absätze 2, 3 und 8 hervorheben:„(2) Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts erstellen die Hersteller die in Anhang IV Teil A aufgeführten technischen Unterlagen und führen das in Artikel 25 genannte einschlägige ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 44092