Ergebnisse 61 bis 80 von 177 Treffern
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
) Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-).Energieanlagen sind grundsätzlich als Produkte auch Maschinen, wenn sie dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG), zuzuordnen sind.Nach § 3 Abs. 2 der 9. ProdSV haben Hersteller von neuen Maschinen vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbetriebnahme einer Maschine1. sicherzustellen, dass die Maschine den in Anhang I ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Technische Unterlagen müssen sich nicht im Gebiet der Gemeinschaft befinden. Sie müssen jedoch von der in der Konformitätserklärung genannten Person in angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann der Ziffer 2 Anhang VII der "neuen" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entnommen werden. ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 830
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG):eine Gesamtheit aus mehreren Teilen,davon mind. eine beweglich undes hat eine bestimmte AnwendungAntriebssystem, ein anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen KraftIm Kern geht es bei vielen Diskussionen zur Frage, ob ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43953
abgegeben werden kann.Informationen darüber, welche Normen auf Kippbehälter für Späne anzuwenden sind, liegen uns nicht vor. Sie haben die Möglichkeit, unter www.beuth.de oder www.kan.de eine Normenrecherche vorzunehmen.Ausnahme: Handelt es sich bei dem Kippbehälter für Späne um eine auswechselbare Ausrüstung für Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind auch für den Kippbehälter ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 11462
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
sich im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Neben diesen allgemeinen Grundsätzen können u. U. noch Besonderheiten, die in den speziellen Verordnungen bzw. Richtlinien, die der Hersteller bei der Herstellung des Produktes einhalten muss, festgelegt sein, wie z. B. in der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV), mit der die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
oder die Inbetriebnahme von Maschinen regelt § 3 der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV).Dabei hat der Hersteller auch die Anforderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Anhang 1, Ziffer 1.5.9 -Vibrationen- zu beachten:„Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Maschinenvibrationen insbesondere an der Quelle so weit gemindert ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
Nach § 3 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV darf eine Maschine nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind im Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführt.Auszüge:1.3.7 ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
Den Leitlinien zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU bzw. der Vorläuferversion 94/4/EG ist in Kapitel 6.3 folgendes zum Verhältnis zwischen der Anwendung der Richtlinie 2014/34/EU und Anwendung der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG zu entnehmen "Die Richtlinie 94/9/EG, die eine spezifische Richtlinie im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Maschinenrichtlinie ist, enthält sehr spezifische und detaillierte ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 11659
Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung ...
Stand: 03.04.2020
Dialog: 19011
Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten (hier die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, umgesetzt durch die 9. ProdSV). Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. In diesem Sinne fallen ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ausgestellt wurde.Das Maschinenrecht sieht nicht vor, dass die EG-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine, z. B. auf Grund ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43552
ist vom Bundesarbeitsministerium ein "Interpretationspapier - Wesentliche Veränderung von Maschinen" veröffentlicht worden. Sollten Sie zum Ergebnis kommen, dass eine wesentliche Veränderung vorliegt, werden Sie zum Hersteller dieser (wesentlich veränderten) Maschine und müssen alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9.ProdSV - i. V. m. der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Informationen bietet auch der "Leitfaden ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193