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entsprechen; d.h. der Hersteller hat in der mitzuliefernden EU-Konformitätserklärung (nicht Bescheinigung!) zu bestätigen, dass das Gerät mit der neuen Richtlinie 2014/34/EU übereinstimmt. Baumusterprüfungen nach der Vorläuferrichtlinie 94/9/EG behalten ihre Gültigkeit (s. Art. 41 Abs. 2 RL 2014/34/EU). Hier haben aber der Hersteller und die mit der Baumusterprüfung beauftrage notifizierte Stelle ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 42174
den „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.Vorausgesetzt, das hier in Frage stehende Produkt fällt in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV, gilt Folgendes:Gemäß § 3 Abs. 1 der 9. ProdSV darf der Hersteller [...] Maschinen nur in den Verkehr bringen [...], wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
Entsprechend des § 6 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - (aus 2015) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören u. a auch die Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Ja!Begründung:Die relevante Vorschrift zur Beantwortung Ihrer Frage ist die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)Gem. Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Hierzu gehört, dass die speziellen technischen Unterlagen für unvollständige Maschinen gemäß Anhang VII ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42373
zur Maschinenrichtlinie "Kennzeichnung der Maschinen" i. V. m. Ziffer 4.3.2. Lastaufnahmemittel. Eine Baumusterprüfung ist entsprechend Artikel 12 Abs. 3 der RL 2006/42/EG durchzuführen, wenn es sich um eine Maschine handelt, die im Anhang IV der Richtlinie aufgeführt ist. Lastaufnahmemittel zählen dazu nicht. Für das Einhalten der sich aus der Maschinenrichtlinie ergebenden Anforderungen ist der Hersteller ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
der Last.Beim Montieren dieses Kranes an die maschinelle Einrichtung wird nicht in die Steuerung dieser Einrichtung eingegriffen.Entsprechend § 2 Abs. 2 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) ist eine Maschine im Sinne dieser Verordnung eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind einzuhalten.In § 9 Abs. 1 Ziffer 2 sind die „sicherheitstechnischen Ausrüstungen" von Arbeitsmitteln und in Ziffer 4 die „Schutzeinrichtungen bei Splitter- oder Bruchgefahr sowie gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 23603
Die Formulierungen der Verordnung (EU) 2016/425, z. B.„Die Hersteller gewährleisten, dass der PSA die Anleitung und die Informationen nach Anhang II Nummer 1.4 in einer Sprache beigefügt sind, (...)“ [Art. 8 Abs. 7]„Die vom Hersteller mit den PSA auszuhändigende Anleitung (...)“ [Anhang II, 1.4]lassen hier wenig Spielraum für Interpretationen.In der aktuellen Fassung der Leitlinien zur VO(EU ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 42736
der dort in Art. 2 Abs. 2 b) aufgeführten Ausnahme für Spielautomaten nicht anzuwenden.Es bleibt seitens des Herstellers zu prüfen, ob die elektromagnetische Verträglichkeit aufgrund der verbauten Technik berücksichtigt werden muss. Zur Prüfung ist die EMV-Richtlinie (RL 2014/30/EU) zu berücksichtigen. ...
Stand: 11.12.2020
Dialog: 42962
Die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG trifft in Art. 5 Abs. 3 die Regelung:"(3) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss im Hinblick auf das in Artikel 12 genannte Verfahren über die notwendigen Mittel verfügen oder Zugang zu ihnen haben, um sicherzustellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt." Hierzu führt ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 17292
Polleranlage ist -wie schon beschrieben- eine Maschine i.S. der MRL und muss somit vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme gem. Art.5 Abs. 1f durch den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Wird der Poller allein d.h. ohne Steuerung in Verkehr gebracht (unvollständige Maschine), so ist gem. Art.13 MRL eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
Es wird empfohlen zu prüfen, ob die 9. ProdSV i. V. m. der Maschienenrichtilinie 2006/42/EG anzuwenden ist. Hier sind zwar in § 2 Abs. 2 Nummer 8 "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind" ausgenommen. Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 19030
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
eine deutschsprachige Bedienungsanleitung beizufügen. (…)b) Unstreitig hat der Beklagte dem Produkt zunächst keine deutsche Gebrauchsanleitung in Papierform beigefügt. Dies ist auch nicht erforderlich. In welcher Form eine Bedienungsanleitung mitzuliefern ist, ist in § 3 Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz ProdSG nicht geregelt. Eine Verpflichtung, die Bedienungsanleitung in auf Papier gedruckter Form beizufügen, lässt ...
Stand: 13.01.2022
Dialog: 17995
nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts.Entsprechende Verträge mit den Herstellern aus Drittstaaten sind daher unbedingt empfehlenswert.Falls die importierten Produkte ein GS-Zeichen tragen, sind Sie verpflichtet die Rechtmäßigkeit der Kennzeichnung zu überprüfen und die Überprüfung zu dokumentieren (s. § 22 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG).Fallen die von Ihnen bezeichneten Stehlampen ...
Stand: 22.03.2014
Dialog: 20712
Gefährdungen (vermutlich noch nicht) beurteilt werden.Unabhängig davon, ob es eine „vollständige“ oder unvollständige Maschine betrifft, lässt sich folgendes sagen:Elektromotoren fallen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe f) der 9. ProdSV nicht in den Anwendungsbereich des Maschinenrechts, soweit sie unter die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU fallen. Letzteres ist mit einer Bemessungsspannung von 400 V ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
eine Gesamtheit von Maschinen.“Wird nun auch die Frage des sicherheitstechnischen Zusammenhangs positiv beantwortet, handelt es sich um eine Gesamtanlage.Gemäß § 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber „nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
der Dokumentation nach Anhang V usw.) erforderlich ist.die nach der Risikobeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen durchzuführen sind.Die Dokumentationen der Einzelmaschinen sollten mit der durchgeführten Risikobewertung u.a. für eine Überprüfung durch die Überwachungsbehörden griffbereit aufbewahrt werden. Bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung sollte man berücksichtigen, dass es nach § 7 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
nach den Herstellerangaben für die Verwendung auf Baustellen geeignet ist. Für den Betrieb des Leitungsrollers ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV maßgeblich. "Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind." (§ 5 Abs.1 BetrSichV)Gemäß § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 26910