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vorliegenden Betriebsbedingungen, geeignete Prüfzeiträume und den Prüfumfang selbst festzulegen bzw. durch eine entsprechend fachkundige Person festlegen zu lassen. Bewährte Prüfintervalle können z. B. der Tabelle 1 B der Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ entnommen werden und sind als Richtwert für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen zu verstehen ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
Die Beauftragung zum Führen eines Staplers durch den Unternehmer muss schriftlich erfolgen (§ 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"). Diese schriftliche Beauftragung kann in Form eines Faherausweises erfolgen. Der Fahrerausweis ist dann gleichzeitig Nachweis der durchgeführten Schulung des Fahrers.Bezogen auf die Frage müsste sich der Unternehmer selber die Beauftragung ausprechen ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 4916
Die Vorgabe, dass Mitarbeiter, die ein Flurförderzeug (z.B. einen Gabelstapler) bedienen, eine schriftliche Beauftragung benötigen, ergibt sich aus § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Für Kraftfahrer findet sich eine ähnliche Regelung im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge": "Sie " (die Fahrzeugführer) "müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
Die Pflicht zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, spez. den §§ 3 "Gefährdungsbeurteilung" und 14 "Prüfung von Arbeitsmitteln" sowie aus der DGUV-Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Im § 5 der DGUV-Vorschrift 3 werden Prüfungen in bestimmten Zeitabständen gefordert. Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 36 "Personentransport" im Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt. Für die Personenbeförderung ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 42759
Gemäß der DGUV Vorschrift 52 "Krane" hat der Kranführer u. a. dafür zu sorgen, dass bei Turmdrehkranen und Auslegerkranen, bei denen aus Gründen der Standsicherheit der Ausleger sich in den Wind drehen muss, vor dem Verlassen des Steuerstandes Lasten, Anschlag- oder Lastaufnahmemittel ausgehängt werden und der Lasthaken hochgezogen wird (§ 30 Abs. 6 Nr.2). Als Beispiele für Lasten ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 5267
Zu der Dokumentation der Prüfungen lässt sich in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter der Abschnitt 7 "Instandsetzung, Wartung und Prüfungen" Folgendes nachlesen:"7.1 Durchführung und PrüffristenElektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand gepr ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Regelungen zur Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch Arbeitgeber sowie zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit sind in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) getroffen. Von den Regelungen der PSA-BV sind persönliche Schutzausrüstungen für den Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, ausgenommen (§ 1 Absatz ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 4151
Die Anforderungen an den Betrieb von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Die Forderung nach einem "Prüfbuch" finden Sie in § 27 der DGUV Vorschrift 52. Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen nach §§ 25 und 26 in ein Prüfbuch eingetragen werden.(2 ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
Entsprechend § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.Konkrete Vorgaben enthält u.a. die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge". In § 21 der DGUV Vorschrift 68 ist folgendes ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 4974
Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV A1), die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGR A1), die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A3) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Speziell für batteriebetriebene digitale Multimeter finden sich in den technischen Regelungen keine Angaben für Prüffristen. Allerdings ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung", insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Regel ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
zu erstellen, die auf Grund der Gefährlichkeit für Auszubildende verboten sind. Eine generelle Forderung, dass Auszubildende an Dreh- oder Fräsmaschinen nur unter Aufsicht tätig werden dürfen, findet sich in arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften oder im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk nicht. Demzufolge kann auch eine direkte Sichtverbindung aus dem Ausbilderbüro aus arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ...
Stand: 23.07.2020
Dialog: 12337
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
Der Notfallplan (BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1) und der Alarm-und Befreiungsplan (TRBS 2181 Punkt 4.3 Absatz 3 -2007-) sind inhaltlich in den wesentlichen Punkten identisch. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch ihre Verankerung in den Vorschriften. So ist der Notfallplan explizit in der BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1 mit den Mindestangaben festgeschrieben. Weiterhin ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27939
und anderer im Einzelfall vorhandenen Bedingungen. Zur Festlegung der Einzelheiten ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich zur Ermittlung der zu treffenden Maßnahmen. In den bestehenden Vorschriften wird gefordert, dass der Fahrkorb nicht aus Werkstoffen bestehen darf, die durch ihre zu leichte Entflammbarkeit oder durch die entstehende Art und Menge von Gasen und Rauch gefährlich ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 4139
Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" Regelungen zu Persönlicher Schutzausrüstung. Konkretisiert werden diese in Abschnitt D der DGUV Regel 100-001. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen welche Persönliche Schutzausrüstung erfordelrich ist. Hierbei hat er neben den genannten Vorschriften auch die DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 1399
notwendig sind. Diese Informationen sind insbesondere die nach § 21 Absatz 6 Nummer 1 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse (TRBS), die Gebrauchs- und Betriebsanleitungen der Arbeitsmittel sowie z.B. die unten genannten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Informationen.Laut der DIN EN 19427 (April 2017) „Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ...
Stand: 06.04.2023
Dialog: 43033
hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend von einer befähigten Person prüfen zu lassen. Hauptuntersuchungen nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften können ausreichend sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kraftfahrzeuge bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Ggf. sind die Fristen zu verkürzen. Die Umgebungs ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
wird zu dem Ergebnis kommen, daß die Einstiegshöhe nicht höher als eine „normale Treppenstufe“ sein soll.Die Zutrittshöhe einer nachträglich angebauten Wetterschutzkabine sollte nicht höher sein als eine Treppenstufe. Entsprechend des, § 3 “Regeln der Technik“ DGUV Vorschrift 52, darf von der UVV abgewichen werden, wenn die gleiche Sicherheit hergestellt wird.Die gleiche Sicherheit ist z. B ...
Stand: 28.04.2020
Dialog: 19128