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Sind bei Möbel-Spediteuren (Packer/Träger) spezielle Arbeitsschuhe erforderlich ?
KomNet Dialog 1399
Stand: 16.07.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Auswahl von PSA / Schutzkleidung
Frage:
Sind bei Möbel-Spediteuren (Packer/Träger) spezielle Arbeitsschuhe erforderlich ?
Antwort:
Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet wird.
Vor der Auswahl und der Benutzung von Fußschutz hat der Unternehmer gemäß §5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht verhindert oder gemindert werden können.
Die Gefährdungsbeurteilung einer Möbelspedition muss u. a. Aussagen zu Gefährdungen der Füße beim Möbeltransport und die notwendigen Maßnahmen beinhalten.
Regelungen zu Persönlicher Schutzausrüstung finden sich u. a. in der PSA Benutzungsverordnung (PSA-BV).
Weitere Regelungen finden sich im Vierten Abschnitt der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" Regelungen zu Persönlicher Schutzausrüstung. Konkretisiert werden diese in Abschnitt D der DGUV Regel 100-001.
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen welche Persönliche Schutzausrüstung erfordelrich ist. Hierbei hat er neben den genannten Vorschriften auch die DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" mit einzubeziehen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.
Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.