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Der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat vor der Verwendung des Lastenaufzugs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die Quetsch- und Einklemmgefahren zwischen dem offenen Fahrkorb und der Schachtwand zu berücksichtigen. Um B ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
von der Arbeitszeit des Aufzugführers abhängt. Die Ausrüstung der Fahrkorbzugänge mit Lichtgittern als Absicherung der Quetsch- und Scherstellen wäre eine Alternative und hierdurch würde gleichzeitig eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus erreicht. Ergänzung Die Bewegung des Fahrkorbes von außen zur Personenbefreiung ist jederzeit möglich z. B. im Fehlerfall oder bei Ausfall der Energieversorgung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5801
Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe.Ergänzend durch § 3 der Betriebssicherheitsverordnung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person fachkundig festzulegen (§ 3 (3), (6) BetrSichV).Zu Prüfungen können einfache Sichtprüfungen durch den Benutzer ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Die Unterweisungspflicht nach der Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für alle Arbeitsmittel. Selbstverständlich ist z. B. die Unterweisung in eine Maschine von anderer Qualität und Zeitdauer als eine Unterweisung in die sichere Benutzung von "einfachen Arbeitsmitteln", wie z. B. einem Hammer. Doch auch dort gibt es wichtige Informationen zur Vermeidung von Unfällen ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 24777
den Anteil, der auf die normalen Sicherheitsschuhe entfallen würde, selbst zu tragen. Die restlichen Kosten werden dann von den Trägern der beruflichen Rehabilitation übernommen. Dies sind in erster Linie die Träger der gesetzlichen Unfall- bzw. Rentenversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeit. Dies können aber auch die Hauptfürsorgestellen oder die Träger der Sozialhilfe sein. Näheres hierzu: Anhang ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 2161
werden soll, ist der Einbau von Fahrkorbtüren unumgänglich. Personenaufzüge sind grundsätzlich mit Fahrkorbtüren auszurüsten. In der Vergangenheit ist es bei Aufzugsanlagen ohne Fahrkorbtüren zudem zu Unfällen mit tödlichen Verletzungen gekommen. Für den hier vorgesehenen Nutzerkreis (Familien mit Kindern) ist der maximal mögliche Schutz zu gewährleisten, und das ist nur mit Fahrkorbtüren zu erreichen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867
Es stellt sich hier die Frage, ob die elektrischen Geräte Arbeitsmittel sind oder nicht. Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Per Definition aus § 1 Abs.1 BetrSich ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
i. V .m. § 5 Arbeitsschutzgesetz).Grundsätzlich muss Wetterschutzkleidung dann bereitgestellt werden, wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dies begründet. Unter § 23 der DGUV Vorschrift 1 wird dazu Folgendes ausgeführt:"Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
Gemäß § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des jeweiligen Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Ziel von Betriebsanweisungen ist es, Unfälle ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 28889
schweren oder tödlichen Unfalls entsprechende Konsequenzen zu erwarten. Nicht zuletzt da praktische Übungen nicht in der abwassertechnischen Anlage selbst ("z. B. im Schwimmbad") durchgeführt werden müssen, sollte die Empfehlung u. E. berücksichtigt werden. Im Zweifel sollte der Fall im direkten Kontakt mit Ihrem Unfallversicherungsträger abgeklärt werden. ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 17738
Instandhaltung erleichtert.Die Kennzeichnung soll auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Darüber hinaus erleichtert eine entsprechende Kennzeichnung das Verfolgen der Rohrleitungen bei z. B. Wanddurchbrüchen und unübersichtlicher Leitungsführung. Aus diesem Grund sollte außerdem immer die Durchflussrichtung des Mediums an der Leitung angezeigt werden. ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43068
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber nach den Ergebnissen seiner Gefährdungsbeurteilung weitreichend die Art des Schuhwerks vorschreiben, welches die Mitarbeiter bei der Arbeit zu tragen haben.Ggf. muss er die Anforderung an die Qualität des Schuhwerkes hinsichtlich unfallverhütender oder gesunheitsschützender Funktion sogar durchsetzen, wenn nämlich die Gefährdungsbeurteilung ein spezielles Schuhwe ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 42703
Verladegestelle (wie auch Paletten, Langgutpaletten, Gitterboxpaletten, Stapelwannen, etc.) gehören zu den Lagergeräten. An Lagergeräten müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:Hersteller, Einführer oder Betreiber,Baujahr,Tragfähigkeit.Da Lagergeräte stark beansprucht werden, müssen sie regelmäßig überwacht werden. Werden durch Versender oder Annehmer Mängel festge ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 25957
Die Benutzung von Arbeitsmitteln und der Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Schutzzonen) wird in Deutschland u.a. durch die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV geregelt. Speziell für die überwachungsbedürftigen Anlagen bestehen im Abschnitt 3 der BetrSichV besondere Vorschriften. Unter anderem die Pflicht jeden Unfall ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 3823
motiviert werden, die genannten Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten. Es ist deshalb notwendig, die Unfall- und Gesundheitsgefahren, gegebenenfalls auch Gefahren für Güter und Umwelt, möglichst konkret anzusprechen. Aus einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Gefährdungsanalysen, Nachschlagewerken, Sicherheitsdatenblättern usw. sind die dort angesprochenen ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42917
Grundsätzlich muss Wetterschutzkleidung dann bereitgestellt werden, wenn das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dies begründet. Unter § 23 DGUV Vorschrift 1 wird dazu folgendes ausgeführt:"Maßnahmen gegen Einflüsse des WettergeschehensBeschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 5600
Die TRBS 2181 konkretisiert diese Anforderung und bei deren vollständigen Einhaltung erfüllt der Betreiber die Anforderungen der BetrSichV. (Vermutungswirkung) Im vorliegenden Fall sind zwei unterschiedliche Sachverhalte beschrieben. 1. Hausinterne Aufschaltung während der regulären Arbeitszeit Wenn es sich um eine einzelne Aufzugsanlage an einem Betriebsort handelt, kann durch interne ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5890
zu Unfallverhütungsvorschriften."Zusammengefassung:Grundsätzlich kann von den im Regelwerk bzw. den Durchführungsanweisungen (hier DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen) genannten Prüffristen abgewichen werden. Dieses Abweichen ist aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend und einzelfallbezogen zu begründen.Anmerkung:Zu bedenken ist, dass eine verlängerte Prüffrist im Schadensfall, wie z. B. bei einem Unfall ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 17347
zu begründen.Anmerkung:Zu bedenken ist, dass eine verlängerte Prüffrist im Schadensfall, wie z. B. bei einem Unfall, immer kritisch hinterfragt wird. Es wird daher empfohlen, eine Abweichung von den Prüfintervallen der DGUV Vorschrift 3 (einschließlich Durchführungsanweisungen) mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft abzuklären. ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
nach prüfpflichtigen Änderungen und nach außergewöhnlichen Ereignissen.(§ 14 Abs. 3 BetrSichV) Wurden an den Druckbehälter(anlagen) Änderungen vorgenommen, die den sichereren Betrieb beeinflussen (dies gilt auch für Instandsetzungsmassnahmen), sind vor der Verwendung Prüfungen durch eine befähigte Person notwendig. Das Gleiche gilt nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfälle, längere Zeit der Nichtverwendung ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729