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Muss eine Explosion unbekannter Ursache an einer Anlage in einem chemo-technischen Betrieb gemeldet werden? Wenn ja, wem?

KomNet Dialog 3823

Stand: 02.08.2017

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

Muss eine Explosion unbekannter Ursache an einer Anlage in einem chemo-technischen Betrieb in Deutschland einer Instanz gemeldet werden, und wenn ja, welcher? Bei der Explosion sind keine Mitarbeiter verletzt worden, jedoch ist an der Anlage Totalschaden entstanden. Der Anlageteil war in einer ex-Schutzzone aufgestellt. Es wurden keine Brandspuren festgestellt.

Antwort:

Die Benutzung von Arbeitsmitteln und der Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Schutzzonen) wird in Deutschland u.a. durch die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV geregelt. Speziell für die überwachungsbedürftigen Anlagen bestehen im Abschnitt 3 der BetrSichV besondere Vorschriften. Unter anderem die Pflicht jeden Unfall (Personenschaden) und jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben oder beschädigt worden sind, der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 19 BetrSichV).

Der Abschnitt 3 der BetrSichV gilt für die überwachungsbedürftigen Anlagen, die die Kriterien in § 1 Abs. 2 BetrSichV erfüllen. Für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gilt dies immer dann, wenn die Anlage Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG beinhaltet oder aus diesen besteht (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrSichV).

Für die Überwachung der BetrSichV und damit auch die Entgegennahme der Anzeige sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Jedes Land hat diese Aufgabe den eigenen nachgeordneten Behörden zugeteilt (z.B. Amt für Arbeitsschutz, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Ladesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit). Eine Übersicht über die jeweiligen Arbeitschutzstrukturen der Länder finden sie hier: