Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Müssen bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, z.B. für Maschinen, die Bedienungsanleitungen des Herstellers berücksichtigt werden?

KomNet Dialog 42917

Stand: 04.12.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Betriebsanweisung / Unterweisung (Arbeitsmittel)

Favorit

Frage:

Müssen bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, z.B. für Maschinen, die Bedienungsanleitungen des Herstellers berücksichtigt werden?

Antwort:

Nach § 12 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:


"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen."


In der DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisung" lässt sich unter dem Punkt 4 "Inhalt von Betriebsanweisungen" folgendes nachlesen:


"Durch die Darstellung der Gefahren für Mensch und Umwelt sollen die Mitarbeiter motiviert werden, die genannten Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten. Es ist deshalb notwendig, die Unfall- und Gesundheitsgefahren, gegebenenfalls auch Gefahren für Güter und Umwelt, möglichst konkret anzusprechen. Aus einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Gefährdungsanalysen, Nachschlagewerken, Sicherheitsdatenblättern usw. sind die dort angesprochenen Gefahren sinnvoll in die Betriebsanweisungen umzusetzen. Dabei kann auf betriebseigene Geschehnisse und Erfahrungen zurückgegriffen werden."