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Ist es unbedingt erforderlich, dass die Beschäftigten der abwassertechnischen Anlage, praktische Übungen mit den Rettungswesten im Wasser durchführen?

KomNet Dialog 17738

Stand: 12.07.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Beschaffung und Bereitstellung von PSA / Schutzkleidung

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Frage:

Gemäß DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken" sind die Unterweisungen zu persönlichen Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren schützen, durch geeignete praktische Übungen zu ergänzen. Ist es unbedingt erforderlich für die Beschäftigten der abwassertechnischen Anlage, praktische Übungen mit den Rettungswesten im Wasser durchzuführen?

Antwort:

In der angesprochenen DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken" heißt es


"Nach § 31 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Unterweisungen zu persönlichen Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren schützen, durch geeignete praktische Übungen zu ergänzen.


Diese sollten die wichtigsten Funktionen, das sachgerechte Anlegen und die Handhabung bis hin zu einer Erprobung, z. B. im Schwimmbad, umfassen.


Eine umfangreiche Unterweisung und Übung speziell für das Anlegen ist auch bei der Kombination einer Rettungsweste mit anderen PSA erforderlich."


U. E. ist diese praktische Übung daher einerseits eine Empfehlung ("sollten"). Anderseits sind bei "Nicht-Durchführung" einer solchen praktische Übung im Falle eines hierauf zurückzuführenden schweren oder tödlichen Unfalls entsprechende Konsequenzen zu erwarten. Nicht zuletzt da praktische Übungen nicht in der abwassertechnischen Anlage selbst ("z. B. im Schwimmbad") durchgeführt werden müssen, sollte die Empfehlung u. E. berücksichtigt werden. Im Zweifel sollte der Fall im direkten Kontakt mit Ihrem Unfallversicherungsträger abgeklärt werden.