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Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Überwachungsbedürftige Anlagen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 1188
". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"2.1 InstandhaltungKombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Arbeitsmittels (technischen Einheit einer Anlage) zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass es die geforderte Funktion erfüllen kann. Die Begriffe Wartung, Inspektion und Instandsetzung ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42449
Pressen, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel und unterliegen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i.V.m. den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Auch die Füge- und Eindrückvorrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung ist unabhängig ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 7392
verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhaltenKonkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regel für Betriebssicherheit, hier die TRBS 1201. Unter Nummer 8.2 der TRBS 1201 wird ausgeführt:"(1) Der ermittelte Istzustand ist mit dem Sollzustand zu vergleichen und hinsichtlich der Aussage, ob und unter welchen Bedingungen das Arbeitsmittel ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Weitergehende Anfordeungen für Arbeitsmittel, die durch befähgte Personen zu prüfen sind, sind unter § 14 BetrSichV festgelegt. Die Prüfungen konkretisierende Anforderungen beschreiben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
Nein, eine Fahrtreppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sondern in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Die Anforderungen ergeben sich aus der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und dem Punkt 4.8 der ASR A1.8 "Verkehrswege".Hinweis:Auf die Frage A 2.1 zu § 2 Abs. 1 „Gebäudebestandteile / Einrichtungen“ der LV 35 "Leitlinien zur Be ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Nach dieser Definition gehört ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden …“. Die Notwendigkeit hierzu wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung i.V.m. mit Nr. 3 und 5 der Technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln…“ abgeleitet. Die Feststellung ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
durchgeführt werden.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel, für die zusätzlich Abschnitt 3, Anhang 1 Nr. 4 und 5 sowie Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten. Die Anforderungen an die Zurverfügungstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sind insbesondere in der BetrSichV zusammengefasst. Sie werden durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
befähigte Person so ausgewählt und qualifiziert ist, dass sie die ihr übertragenen Prüfaufgabendem Stand der Technik entsprechend (z. B. TRBS und andere technische Regeln, DGUV-Prüfgrundsätze, ggf. in der erforderlichen Reihenfolge der Prüfschritte) undmit dem entsprechenden Prüfumfangzuverlässig und sorgfältig durchführt. In Abhängigkeit von der Prüfaufgabe (z. B. Prüfumfang, Prüfanlass, Nutzung ...
Stand: 15.12.2019
Dialog: 42974
Hämmer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
wieder in einem sicheren Zustand befindet undalle für den Normalbetrieb getroffenen technischen Schutzmaßnahmen wieder vollständig vorhanden und funktionsfähig sind."Unter der 3.2.3 wird zu Prüfpflichtigen Änderungen ausgeführt:"(1) Änderungen sind insbesondere prüfpflichtig, wenn die Maßnahmeneine Folgewirkung auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben oderdie Bauart oder die Betriebsweise ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
Nutzungsdauer erforderlich sein. Der Arbeitgeber hat Sorge dafür zu tragen, dass die Arbeitsmittel über die gesamte Benutzungsdauer sicher bleiben. Für die Prüfung von Arbeitsmitteln gibt es die Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS (www.baua.de/TRBS/), speziell die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen". ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
von notwendigen und geeigneten Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (in diesem Fall für die sichere Verwendung des Arbeitsmittels) sind nach § 4 Absatz 2 Satz 2 BetrSichV auch die allgemeinen Grundsätze wie− die Rangfolge der Maßnahmen1. Technische Maßnahmen,2. Organisatorische Maßnahmen,3. Personenbezogene Maßnahmensowie gemäß § 4 Absatz 1 BetrSichV− der Stand von Technik ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach nicht vom ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268