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für jegliche Verwendung von Arbeitsmitteln ist somit eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. In aller Regel sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit über die Fachkunde zur Beratung des Arbeitgebers ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
dieses mobilen Arbeitsmittels zu prüfen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind Art und Umfang sowie die mit der Prüfung zu beauftragende befähigte Person festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge ohnehin nach DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) jährlich zu prüfen sind. Für die Feststellung bzw. Prüfung des betriebssicheren Zustandes von Fahrzeugen (Betriebssicherheit ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 42840
kann zu einem Flüssiggasaustritt aus dem Sicherheitsventil oder Bersten des Behälters führen.Flüssiggasanlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme von einer befähigten Person zu prüfen. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion zu überzeugen. Befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 22256
von der Kategorie des Druckgerätes ab. Ist nach der Einstufung des Gerätes eine Prüfung durch eine ZÜS (früher TÜV) vor Inbetriebnahme erforderlich, dann ist dies auch nach einer Ortsveränderung der Fall. Bestimmte Druckgeräte bedürfen aber vor Inbetriebnahme nur einer Prüfung am Aufstellungsort durch eine befähigte Person, dann greift auch das bei einem Ortswechsel. Der Betreiber muss ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 5663
, dass die sachkundige Person die Überprüfung entsprechend dokumentiert und die jeweils letzte Prüfung auf/an der Schutzausrüstung kenntlich macht (z. B. Angabe des letzten Prüfdatums oder die Angabe des nächsten Prüfdatums – siehe Abbildungen 81a und 81b).Hinweis: Eine „sachkundige Person“ zur Überprüfung von PSA muss nicht den Anforderungen an eine „zur Prüfung befähigte Person“ im Sinne ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43520
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
der zur Prüfung befähigten Person geben.Nach dem Grundverständnis einer solchen Prüfung, die ein eindeutiges Ergebnis hinsichtlich der bevorstehenden sicheren Verwendung dieses Arbeitsmittels aufgrund eines Soll-Ist-Vergleichs - vgl. Nr. 2.1 TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" - erkennen lassen muss, ist die Zuordnung des Prüfgegenstands (Schäkel ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
der Richtlinie 94/9/EG (ATEX) sind, im Betrieb spätestens alle drei Jahre Prüfungen durchgeführt werden. Diese Wiederkehrenden Prüfungen können entweder durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder durch eine vom Arbeitgeber betraute befähigte Person durchgeführt werden.Durch die regelmäßigen Prüfungen soll sichergestellt werden, dass die explosionsgeschützten Betriebsmittel auch nach längerem Einsatz noch ...
Stand: 24.09.2019
Dialog: 16284
, elektronische Erfassung, Plakettenaufkleber etc.(Hinweis: vertragliche Regelungen mit dem Auditor könnten eine bestimmte Regelung fordern) hierbei festlegen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind vom Arbeitgeber bei der Festlegung der Prüffristen neben den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS, wie z. B. den TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6 ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
weitere Erläuterungen zu Unfallverhütungsvorschriften und geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus.Fazit:Prinzipiell kann von in Regelwerken genannten Prüffristen abgewichen werden. Dieses Abweichen ist aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend und einzelfallbezogen ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:- Identifikation des Arbeitsmittels (Typ ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15108
und Betriebsmittel").Der ordnungsgemäße Zustand soll durch diese Prüfungen festgestellt werden. Sichere mechanische und elektrische Eigenschaften sind neben der Einhaltung der Schutzziele zu ermitteln. Dies gilt vor allem auch bei wesentlichen Änderungen.Je nach Art der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind die Prüfungen von Elektrofachkräften oder von Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (bei Verwendung ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
100-001 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für den Hubwagen im Betrieb, einzubeziehen.Im Anhang 4 der TRBS 1201 werden Beispiele für bewährte Prüffristen (§ 14 Absatz 2 BetrSichV) genannt. Unter Nr. 7 wird angeführt: Flurförderzeuge - Prüffrist: 1 mal ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
Die Rohrleitung für Fluidgruppe 1 (Sauerstoff (gasförmig) PS = 30 bar und DN 300 ist nicht als überwachungsbedürftige Anlage, sondern lediglich als Arbeitsmittel zu sehen, da eine Einordnung dieser Rohrleitung in die Tabellen 9 bis 11 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht gegeben ist. Der Betreiber hat jedoch die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile als Arbeitsmittel ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43653
Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24835
, und•eine schriftlich dokumentierte Gefährdungs- bzw. Risikobeurteilung durch den Betreiber durchgeführt wurde, bei der auch Schutzmaßnahmen für den Fall des Versagens von Hydraulik-Schlauchleitungen berücksichtigt wurden,und•die Prüfungen auf den arbeitssicheren Zustand in angepassten, erforderlichenfalls verkürzten Zeitabständen durch zur Prüfung befähigte Personen erfolgen.Aufgrund der Verlängerung ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 6490
werden und mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang, 3. Ergebnis der Prüfung und 4. Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
und 3 der BetrSichV konkretisiert. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Ebenso hat zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen. (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" wird gefordert, dass mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 13783