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Im Rahmen der nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u.a. "zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind." (§3 Abs.6 letzter Satz). Zu diesen Prüfungen zählen ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 17000
" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. von den Vorgaben in der/den Gebrauchs-, Betriebs- bzw ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
und Personen-Umlaufaufzüge sind durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen.Anlagen bzw. Maschinen, die nicht in die vorgenannten Gruppen eingeordnet werden können und nicht dem Personentransport dienen, sind Arbeitsmittel im Sinne des § 2 Abs. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - und können durch eine "zur Prüfung befähigten Person" im Sinne des § 2 Abs. 6 BetrSichV geprüft werden. ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
der betrieblichen Bedingungen nicht beantwortet werden.Die prüfende Person muss eine befähigte Person nach TRBS 1203 sein. Dabei sind die Kriterien Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit zu berücksichtigen, die man per se nicht bei Auszubildenden zum Mechatroniker im ersten Lehrjahr als erfüllt ansehen kann, sondern durch einschlägige Qualifikationen nachgewiesen sein muss ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
sein. Der Notdienst leitet die Maßnahmen zur Befreiung eingeschlossener Personen ein."Somit würde die Sicherstellung einer Personenbefreiung über die "Aufzugswärter" genügen.Hinweis:Der Begriff des Aufzugswärters ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten, es wird jetzt von einer "befähigten Person" gesprochen. Die o.g. Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 3121 "Betrieb ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 42884
zu Unfallverhütungsvorschriften."Zusammengefassung:Grundsätzlich kann von den im Regelwerk bzw. den Durchführungsanweisungen (hier DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen) genannten Prüffristen abgewichen werden. Dieses Abweichen ist aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend und einzelfallbezogen zu begründen.Anmerkung:Zu bedenken ist, dass eine verlängerte Prüffrist im Schadensfall, wie z. B. bei einem Unfall ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 17347
In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
(TRBS), spez. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und die TRBS 1203 "Befähigte Personen". Auf die Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung, LV 35 weisen wir hin. ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 7201
(TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend dokumentiert werden. Da im Schadensfall solche Abweichungen oft sehr kritisch hinterfragt werden, empfehlen wir, diese im Vorfeld mit der zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 30878
folgendes nachlesen:"Prüfungen sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes bei Arbeitsmitteln. Die BetrSichV 2002 kannte nur Prüfungen durch ZÜS (bei „bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen“) und durch „zur Prüfung befähigte Personen“ (bei allen übrigen Arbeitsmitteln). Bei Prüfungen durch befähigte Personen hatte ausschließlich der Arbeitgeber über Art Umfang und Fristen von Prüfungen ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel im Si ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
Die Prüfung eines Anschlagmittels durch eine befähigte Person ist i. d. R. nur eine Sichtprüfung. Bei einer massiven Überlastung des Anschlagmittels können auch im Inneren Schäden entstehen.Wir empfehlen Ihnen daher:1. In Kenntnis, dass das Stahldrahtseil massiv überlastet wurde dieses ablegen, da eventuell vorhandene Schäden im Inneren nicht erkannt werden können.2. Mit dem Hersteller Kontakt ...
Stand: 09.09.2020
Dialog: 23254
Die Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, welche mittels der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde, gilt nicht für Druckgeräte mit einem Unterdruck (siehe § 1 Abs.1 i.V.m. § 2 Nr.2 der 14. ProdSV).Es gelten also nur die üblichen Grundanforderungen an Geräte und ggfs. andere Richtlinien, z.B ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
mit entsprechender Fortbildung fachgerecht errichtet werden.Formale Vorgaben für die Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person (die nach Installation des neuen Klemmkastens die Prüfung durchführt) enthält Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 43492
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
eingewiesene Personen,- befähigte Personen und- Fachkräfte von Aufzugsfirmen."Ob der von Ihnen bestimmte Techniker die o.g. Voraussetzungen erfüllt, ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu bestimmen. ...
Stand: 23.05.2024
Dialog: 42302
Schutzmaßnahmen nach der Rangfolge der Schutzmaßnahmen festzulegen. Das gebietet auch bereits die Umsetzung des integrierten Explosionsschutzkonzepts im Sinne der 11. ProdSV in Verbindung mit § 6 Absatz (9) GefStoffV und §§ 3...13 BetrSichV.Im Rahmen der Konzeptionierung sind Prüfanlässe, Prüftiefen und die zur Prüfung befähigte Personen unter Beachtung von § 2 Absatz (6) BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 ...
Stand: 31.08.2016
Dialog: 27359
Anforderungen, hier insbesondere § 19 Bremsen und § 57 Prüfung einzubeziehen. Im DGUV-Grundsatz 314-003 sind zudem nähere Anforderungen an die Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige (befähigte Personen) genannt:Auszüge aus dem DGUV Grundsatz 314-003:"Der betriebssichere Zustand umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand." "Sicherheitsprüfungen'' nach § 29 Straßenverkehrs ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 9761
der Gefährdungsbeurteilung auch zur mindestens redaktionellen Anpassung der zugehörigen Dokumentation sowohl der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, aber auch der erforderlichen Festlegung der zugehörigen Arbeitsmittel-Prüfungen, nebst Prüfanlass, Prüftiefe und zur Prüfung befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, führen wird. ...
Stand: 30.08.2015
Dialog: 24644