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Ja, diese sind regelmäßig zu prüfen.Arbeitsbühnen/Personenkörbe sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung von einer befähigten Person zu prüfen. Näheres dazu sind der TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte ...
Stand: 09.12.2019
Dialog: 42932
unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs. 6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Zusammengefasst:Grundsätzlich muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung sowohl des staatlichen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
heranzuziehen sind. Die Herstellerangaben sind dabei ebenfalls hinzuzuziehen.In der TRGS 526 "Laboratorien" ist folgendes zur Prüfung von Sicherheitsschränken nachzulesen:"7.4 Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten sind regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen. Dabei sind insbesondere die Schließeinrichtungen für Türen und Anschlüsse ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 43683
heranzuziehen sind. Die Herstellerangaben sind dabei ebenfalls hinzuzuziehen.In der TRGS 526 "Laboratorien" ist folgendes zur Prüfung von Sicherheitsschränken nachzulesen:"7.4 Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten sind regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen. Dabei sind insbesondere die Schließeinrichtungen für Türen und Anschlüsse ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
als zur Prüfung befähigte Person. Sicht- und Funktionsprüfungen dürfen auch vom Benutzer/von der Benutzerin durchgeführt werden." ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15418
können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten."Der Begriff des Sachkundigen wird in neueren Regelwerken durch den Begriff "befähigte Person" ersetzt. Hierunter ist gemäß § 2 Absatz 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person zu verstehen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 42284
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen folgende Behälter, Geräte oder Fahrzeuge befüllt werden: aa) Druckbehälter zum Lagern von Gasen aus ortsbeweglichen Druckgeräten, bb) ortsbewegliche Druckgeräte ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784
hat der Arbeitgeber aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen. Zur Prüfung befähigt ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche Qualifikation er für die anliegenden Arbeiten für notwendig erachtet. Spezielle Schweißerqualifikationen sind immer dann erforderlich, wenn besondere Anforderungen an die Schweißnaht gestellt werden, z. B. beim Bau von Druckbehältern und Druckrohrleitungen bzw. im Anlagenbau, die üblicherweise durch eine zugelassene ...
Stand: 01.09.2022
Dialog: 3670
zu fallen, darf ein Druckbehälter mit Gaspolster in solchen Anlagen ausschließlich als Druckausgleichsbehälter dienen. Dies ergibt sich aus der Formulierung der Vorgängerregelung in TRB 801 Nr. 4 „Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen“, dort Nr. 2.2: „Bei Ölzwischenbehältern in ölhydraulischen Regelanlagen können die wiederkehrenden Prüfungen entfallen.“Druckbehälter mit Gaspolster ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Die BetrSichV fordert darüber hinaus, dass Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, welche zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber entsprechend den nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ermittelten Fristen durch hierzu befähigte ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
Die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 Nummer 3.15.2.2 ist hier eindeutig. Es ist spätestens alle 3 Jahre eine Rissprüfung durchzuführen. Ein abweichen hiervon ist nicht vorgesehen.In der DGUV Information 209-013 "Anschläger" ist unter der Nummer 25. Aufgaben und Bestellung einer befähigten Person (Sachkundiger) für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel noch folgendes nachzulesen:"Für die „Besonderen ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43475
Rohrleitungen im Galvanikbetrieb gehören zu den Anlagen/Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können und daher gemäß § 14 (2) Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen überprüfen zu lassen sind.Hierzu hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 23083
, im vorliegenden Fall für den Permanentmagneten, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. von den Vorgaben in der/den Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung/en der/s Hersteller/s der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall des Permanentmagneten im Betrieb ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 22046
durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen. Je nach den Einsatzbedingungen der Lastaufnahme- und Anschlagmittel können Prüfungen in kürzeren Abständen erforderlich sein. Das gilt zum Beispiel bei besonders häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn mit erhöhter Störanfälligkeit zu rechnen ist."Daraus ergibt sich, dass die Schäkel in Abständen von längstens einem Jahr ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 44029
und dokumentiert wurden. Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben nach § 14 Abs. 7 BetrSichV in Verbindung mit Nummer 8.3 TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“. Sie muss mindestens die Angaben über die Art der Prüfung, den Prüfumfang, das Ergebnis der Prüfung und den Namen und die Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person bzw. bei ausschließlich ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen.Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" einzubeziehen. Konkretisierungen sollten auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS); z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. ...
Stand: 07.12.2023
Dialog: 43863
ist eine Prüfung durch eine befähigte oder durch eine sachverständige Person erforderlich. Für die Verwendung dieser Geräte ist vorher auch eine Beurteilung der bei der Verwendung auftretenden Gefährdungen durch den Arbeitgeber durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang werden im Einvernehmen mit der befähigten bzw. der sachverständigen Person auch die Intervalle der wiederkehrenden ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 9289
im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG (ABl. L 165 vom 30.6.2010, S. 1), wobei Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 2010/35/EU keine Anwendung findet, odereinfache Druckbehälter im Sinne der Richtlinie 2014/29/EU ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013