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Müssen Schäkel im Rahmen der Wiederholungsprüfung einer dreijährigen Rissfreiheitsprüfung (analog zu Rundketten) unterzogen werden?

KomNet Dialog 44029

Stand: 21.10.2024

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüffristen

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Frage:

Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln DGUV Regel 109-017 Müssen Schäkel im Rahmen der Wiederholungsprüfung einer dreijährigen Rissfreiheitsprüfung (analog zu Rundketten) unterzogen werden?

Antwort:

Bei den Schäkeln handelt es sich um Anschlagmittel. Dies ist in 2 "Begriffsbestimmungen" unter Nummer 6 der DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" nachzulesen:

"Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last, Lastaufnahmemittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.

Zu den Anschlagmitteln gehören zum Beispiel Endlosseile (Grummets), Hakenketten, Hakenseile, Hebebänder, Kranzketten, Ösenseile, Ringketten, Rundschlingen, Seilgehänge, außerdem lösbare Verbindungsteile, zum Beispiel Schäkel und andere Zubehörteile."

Unter 8.2 "Wiederkehrende Prüfungen" Nummer 1 ist noch nachzulesen:

"Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen.

Je nach den Einsatzbedingungen der Lastaufnahme- und Anschlagmittel können Prüfungen in kürzeren Abständen erforderlich sein. Das gilt zum Beispiel bei besonders häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn mit erhöhter Störanfälligkeit zu rechnen ist."

Daraus ergibt sich, dass die Schäkel in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen sind.