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Umgebungseinflüssen zu rechnen ist. Wir gehen davon aus, dass in den Bereitschafts-/Pausenräumen keine der v.g. Gefährdungen besteht und dann auf das Tragen von Schutzschuhen aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht verzichtet werden kann.Hinweis:Spezielle Belange der Feuerwehr wie z.B. Dienstvorschriften, Einsatzbereitschaft, die gesondert zu betrachten wären, bleiben davon unberührt. ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 6458
In den FAQs des Arbeitsgebiet Lagereinrichtungen und Lagergeräte der DGUV ist zu der Frage "Ein Palettenregal soll mit Angaben zu zulässigen Fach- und Feldlasten sowie der maximal zulässigen Last der Ladeeinheit versehen werden. Das Problem ist, dass keinerlei Unterlagen über das Regal vorhanden sind. Wie ist vorzugehen?" folgendes nachzulesen:"Zunächst sollte versucht werden, den Hersteller des R ...
Stand: 17.10.2020
Dialog: 43310
Eine Aufzuganlage steht dann „zur Verwendung zur Verfügung“, wenn sie genutzt werden kann. Steht sie nicht mehr zur Verfügung, weil sie abgeschaltet wurde, kann sie nicht genutzt (verwendet) werden. Die Erreichbarkeit des Notdienstes und die Befreiung einer eingeschlossenen Person aus dem Fahrkorb erübrigt sich somit. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Aufzug nur dann genutzt ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43175
Die Betriebssicherheitsverordnung hat keine direkte Gültigkeit für ausschließlich privat genutzte überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge. Sie kann aber über Regelungen in den jeweiligen Bauordnungen teilweise Gültigkeit erlangen. Da wir zum Baurecht keine Auskunft geben können und dürfen, bitten wir Sie, sich diesbezüglich an die zuständige Baubehörde zu wenden. Hinweis:Wird die Wohnung bzw ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 42825
Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach dem § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher ...
Stand: 08.11.2022
Dialog: 42885
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel" darf der Arbeitgeber "nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssenfür die ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43022
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsve ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
Wenn alle Arbeitgeber in einem Mietverhältnis stehen, nutzt der Vermieter den Aufzug zu wirtschaftlichen Zwecken und ist daher für die Prüfung verantwortlich. In diesem Fall steht der Vermieter dem Arbeitgeber gleich (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung). Sollten die Arbeitgeber eine Eigentümergemeinschaft bilden, müssen sie sich hinsichtlich der Prüfungen (Fristen und Koste ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27540
Gemäß der für Betriebe des öffentlichen Dienstes geltenden DGUV-Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass in seinem Verantwortungsbereich genutzte elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden. Hierzu beauftragt er in der Regel Elektrofachkräfte. Eine für Ihren Fall korrekte Minimallösung würde ...
Stand: 28.07.2016
Dialog: 27152
Bei einem dienstlich genutzten Fahrzeugen handelt es sich auch um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert, dass das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind (BetrSichV, Anhang 1 Nr ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 26074
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Bei ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Spezielle Vorschriften aus dem Bereich Arbeitsschutz und Vorlagen für eine Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Drohnen sind uns nicht bekannt.Bezüglich der Definition eines Arbeitsmittels nach Betriebssicherheitsverordnung weisen wir auf folgendes hin.Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d. h. alle Gegenst ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26816
Bei den in der Frage angesprochenen Maschinen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen generell anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen muss (§ 3 Abs. 3 BetrSichV). Es ist davon auszugehen, dass die von einem Baubetriebshof genutzten Arbeitsmittel ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 13869
und des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG). Überwachungsbedürftig im Sinne des ÜAnlG ist eine Anlage, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dient.Handelt es sich bei dem “reinen Wohnbau“ um ein privat genutztes Wohnhaus, finden die genannten Vorschriften keine Anwendung. Wird dieses Wohnhaus jedoch vermietet, so dient dieses Wohnhaus wirtschaftlichen Zwecken und die Vorschriften ...
Stand: 23.11.2023
Dialog: 43851
erfordern", wobei die Umstände wesentlich sein müssen und sachlich - z. B. aus dem Arbeitsablauf - begründbar sein müssen.Bei den Auffanggurten sehen wir kein Problem wenn diese durch mehrere Beschäftigte genutzt werden. Diese können in der Regel individuell eingestellt werden und Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme sollten durch die Benutzung von mehreren Beschäftigen ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 25423
Nein! Aufzugsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Stand der Technik sind Fahrkorbtüren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Einbau von Fahrkorbtüren nicht möglich ist oder die eigentliche Nutzung (Lastenaufzug) eingeschränkt werden würde. Da in diesem Fall aber eine Nutzungsänderung vorliegt, also aus einem Lastenaufzug ein Personenaufzug gemacht werden soll, ist der Einb ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Die Kombination von Gasheizung, Gasschlauch, Gasleitung und Gasflasche, welche vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten genutzt werden, ist als Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzusehen. Hiernach setzen sich Anlagen aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
kann auch zusätzlich die Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten TRbF 40 „Tankstellen“ genutzt werden (die TRbF 40 finden Sie über gängige Suchmaschinen). Darüber hinaus sind insbesondere ebenfalls wasserrechtliche Anforderungen (VAwS) bei der Aufstellung zu berücksichtigen. ...
Stand: 23.02.2017
Dialog: 28641
In den häufig gestellte Fragen und Antworten zum Sachgebiet Gehörschutz der DGUV wird hierzu ausgeführt:"Darf ein Gehörschutz mit elektronischer Zusatzausrüstung (eingebautes Radio, Bluetooth- oder Kabel-Verbindung zum MP3-Player) an allen Arbeitsplätzen genutzt werden?An Arbeitsplätzen mit monotoner Tätigkeit kann das Tragen eines Gehörschützers mit integriertem Radioempfang oder integrierter ...
Stand: 30.11.2019
Dialog: 42918