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KomNet-Wissensdatenbank

Darf unter Gehörschutz Musik gehört werden?

KomNet Dialog 42918

Stand: 30.11.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

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Frage:

Darf unter Gehörschutz Musik gehört werden, teilweise ist das ja schon integriert im Gehörschutz. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Antwort:

In den häufig gestellte Fragen und Antworten zum Sachgebiet Gehörschutz der DGUV wird hierzu ausgeführt:


"Darf ein Gehörschutz mit elektronischer Zusatzausrüstung (eingebautes Radio, Bluetooth- oder Kabel-Verbindung zum MP3-Player) an allen Arbeitsplätzen genutzt werden?

An Arbeitsplätzen mit monotoner Tätigkeit kann das Tragen eines Gehörschützers mit integriertem Radioempfang oder integrierter Musikwiedergabe die Motivation der Beschäftigten positiv beeinflussen. Durch den Radioempfang oder die Musikwiedergabe darf keine zusätzliche Gefährdung des Gehörs entstehen. Die Sprach- und Signalerkennung wird beim Radio- oder Musikhören deutlich schlechter. Durch das Radio- oder Musikhören darf kein Unfallrisiko entstehen. Vor dem Einsatz ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.


Darf unter einem Kapselgehörschützer ein MP3-Hörer getragen werden?

Nein, da die Musikwiedergabe mit Schallpegeln im Bereich der Gehörschädigung erfolgen kann. Außerdem wird die Signalhörbarkeit erschwert und die Ablenkung durch die Musik kann zu Unfallgefahren führen. Das Zuleitungskabel des Kopfhörers kann die Dämmwirkung des Kapselgehörschützers verringern."